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Steuerberechnung für priv.Vers. Kind funktioniert m.M. nach nicht

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    Steuerberechnung für priv.Vers. Kind funktioniert m.M. nach nicht

    Hallo,
    ich erstelle gerade die Steuerklärung 2010. Unser Sohn ist priv. Versichert. Ich dachte dass aufgrund der Gesetzesänderung es sich posititiv in der Jahressteuerberechnung bemerkbar macht, wenn man die Beiträge in der Anlage Kind auf der Seite 2 Zeile 31 eingibt. Leider tut sich nichts, weder im positiven noch im negativen Sinn.
    Kann mir bitte jemand sagen ob ich etwas falsch eingegeben habe oder ob es korrekt ist, dass dies nicht in die Steuerberechnung einfließt.
    (Zeile 31 habe ich 179 EUR angegeben, da er erst seit Sept. 10 diesen Versicherungstatus hat und die anderen 179 EUR der AG ersetzt hat).

    Danke im Voraus

    Steuermutti

    #2
    AW: Steuerberechnung für priv.Vers. Kind funktioniert m.M. nach nicht

    Der Eintrag ist schon richtig. Leider gibt es bei den Vorsorgeaufwendungen Vergleichsberechnungen, die prüfen sollen, ob der Abzug nach geltendem Recht oder nach der Rechtslage von 2004 günstiger ist, so dass man nicht gleich erkennen kann, ob der Betrag einbezogen wurde. Aber wenn Sie die Gesamtsumme Ihrer Vorsorgeaufwendungen ermitteln müsste spätestens dann erkennbar sein, ob der Betrag in die Berechnung eingeflossen ist.

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      #3
      AW: Steuerberechnung für priv.Vers. Kind funktioniert m.M. nach nicht

      Es könnte auch der Fall eingetreten sein, dass durch größere Beitragsrückerstattungen (BRE) die abzugsfähigen Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge unter die Grenze von 1900/2800€ pro Person fallen.
      Dann werden (mit anderen Versicherungen) diese Höchstbeträge angesetzt und kleinere zusätzliche KV-Kosten für das Kind, die kleiner als die BRE sind, bleiben wirkungslos.
      mfg. - Kent

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        #4
        AW: Steuerberechnung für priv.Vers. Kind funktioniert m.M. nach nicht

        Im unteren Teil der Berechnung (unter "Erläuterungen") weist ELSTER-Formular auch aus, welches Recht für die Steuerberechnung genutzt wird. Steht dort nichts, wird das neue Recht angesetzt und die Basis-KV des Kindes sollte berücksichtigt werden.

        Steht dort aber, dass das Recht 2004 günstiger ist, werden die Beiträge für das Kind nicht berücksichtigt - dafür aber andere Versicherungen wie Haftpflicht, Lebensversicherung etc.

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