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In meinem Steuerbescheid fehlt die Kirchensteuer!

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    In meinem Steuerbescheid fehlt die Kirchensteuer!

    Hallo,

    ich habe heute meinen Steuerbescheid zurückbekommen, aber darin fehlt die Rückzahlung der Kirchensteuer!
    Alel anderen Werte sind bis auf den Cent genauso im Bescheid wie in der Steuererklärung, aber die über 50€ Rückzahlung der Kirchensteuer stehen nicht dabei.
    In der Vergleichsansicht stehen beim Bescheid da wo in der Erklärung die Werte für die Kirchensteuer stehen nur "-*-", was laut Legende bedeutet, daß der Bescheidsatz in meinem Land diese Werte nicht enthält. Warum soll in Bayern die Rückzahlung der Kirchensteuer nicht im Bescheid dabei sein?
    Woran liegt das und kann ich den Bescheid über Elster einfach anfechten?

    #2
    AW: In meinem Steuerbescheid fehlt die Kirchensteuer!

    In Bayern wird die Kirchensteuer von der Kirche selbst verwaltet. Sie erhalten deshalb einen gesonderten Bescheid darüber direkt vom Kirchensteueramt.

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      #3
      AW: In meinem Steuerbescheid fehlt die Kirchensteuer!

      Und was wollten Sie auch anfechten ? Einen nicht existierenden Kirchensteuerbescheid können Sie nicht angreifen, lediglich einen falschen Kirchensteuerbescheid oder einen ausdrücklichen Ablehnungsbescheid.
      Schönen Gruß

      Picard777

      P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

      Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

      Kommentar


        #4
        AW: In meinem Steuerbescheid fehlt die Kirchensteuer!

        Hallo,

        >>>Und was wollten Sie auch anfechten ? Einen nicht existierenden Kirchensteuerbescheid können Sie nicht angreifen, lediglich einen falschen Kirchensteuerbescheid oder einen ausdrücklichen Ablehnungsbescheid.

        Naja, so einfach ist das nun auch nicht, es muss einen Bescheid geben und zur Not könnte man den auch einklagen (aber keine Sorge, der kommt ziemlich sicher).
        Ansonsten könnte sich die Kirche ja einfach totstellen, und die Rückerstattung wäre erledigt.

        Aber richtig ist natürlich, dass der Einkommensteuerbescheid nicht allein aufgrund der Kirchensteuern angefochten werden kann.

        MfG Stefan
        Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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