Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Wie vermerke ich den Wechsel der Lohnsteuerklasse?

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Wie vermerke ich den Wechsel der Lohnsteuerklasse?

    Ich habe wegen meiner Mutterschutzzeit 2010 im Juli meine Steuerklasse von 4 auf 5 gewechselt und mein Mann von 4 auf 3. Wie kann ich das denn im Elsterformular auf einer Lohnsteuerbescheinigung eintragen? Ich finde nur die Möglichkeit 1 Zahl einzutragen.

    #2
    AW: Wie vermerke ich den Wechsel der Lohnsteuerklasse?

    Für die Einkommensteuerveranlagung ist die Lohnsteuerklasse unerheblich, da die Lohnsteuerklasse nur für den Lohnsteuerabzug von Bedeutung ist.

    Kommentar


      #3
      AW: Wie vermerke ich den Wechsel der Lohnsteuerklasse?

      achso...also geb ich dann entweder 4 oder 5 ein.Ist dann Wurscht?

      Kommentar


        #4
        AW: Wie vermerke ich den Wechsel der Lohnsteuerklasse?

        Bei der Berechnung der Einkommensteuer hat die Lohnsteuerklasse keine Auswirkung.
        Die gezahlte Lohnsteuer wird auf die Einkommensteuer angerechnet.
        Je nach Lohnsteuerklasse ist die gezahlte Lohnsteuer höher oder niedriger und man muss mehr oder weniger nachzahlen bzw. bekommt es erstattet.

        Wenn Elster-Formular jedoch unbedingt eine Lohnsteuerklasse zur Verarbeitung haben möchte, geben Sie einfach die Steuerklasse an, welche der Ehegatte hatte, für den die Lohnsteuerbescheinigung ausgestellt wurde.

        Tragen Sie doch einfach mal 5 ein, das kann nicht falsch sein.

        Kommentar


          #5
          AW: Wie vermerke ich den Wechsel der Lohnsteuerklasse?

          Hallo,

          es soll immer die letzte* Steuerklasse eingetragen werden.

          Praktisch ist es aber wirklich egal. Ich frage mich schon immer, warum die Angabe überhaupt nötig ist.

          MfG Stefan

          *chronologisch gesehen
          Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

          Kommentar


            #6
            AW: Wie vermerke ich den Wechsel der Lohnsteuerklasse?

            Bei Steuerklasse III und V liegt im Gegensatz zu IV/IV ein Pflichtveranlagungstatbestand vor.

            Der FA-Computer merkt sich den Fall dann für das nächste Jahr vor (unterstellt also, dass auch im nächsten Jahr III/V gewählt wurde), und fordert ggf. auf, eine Erklärung abzugeben.

            Kommentar

            Lädt...
            X