Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Lohnsteuerbescheinigung Punkt 33 ???

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Lohnsteuerbescheinigung Punkt 33 ???

    Da steht "Ausgezahltes Kindergeld". Von welchem Kindergeld ist denn die Rede? Ich hab ja für 6 Monate normales Kindergeld bekommen, das aber da nicht vermerkt ist.Ist hier von einem anderen Kindergeld die Rede?

    #2
    AW: Lohnsteuerbescheinigung Punkt 33 ???

    Ich vermute mal Sie sind Beamter oder angestellter im öffentlichen Dienst?

    Das ist das ganz normale Kindergeld, das an Sie ausbezahlt wurde.

    Kommentar


      #3
      AW: Lohnsteuerbescheinigung Punkt 33 ???

      Zitat von Des Beitrag anzeigen
      das aber da nicht vermerkt ist
      Normalerweise tippst Du die Lohnsteuerbescheinigung einfach nur ab. Beträge, die in der Lohnsteuerbescheinigung nicht vermerkt sind, brauchst Du auch nicht abzutippen.

      Das Kindergeld ist natürlich trotzdem in Zeile 6 der Anlage Kind anzugeben ...

      Kommentar


        #4
        AW: Lohnsteuerbescheinigung Punkt 33 ???

        Hallo,

        >>>Ich vermute mal Sie sind Beamter oder angestellter im öffentlichen Dienst?

        Ich vermute eher das Gegenteil, und daher steht dort eben nichts.
        Nur im öffentlichen Dienst wird das Kindergeld vom Arbeitgeber ausgezahlt.

        MfG Stefan
        Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

        Kommentar


          #5
          AW: Lohnsteuerbescheinigung Punkt 33 ???

          Hallo reckoner,

          das mit dem öffentlichen Dienst ist auf alle Fälle korrekt, es gibt aber auch Regelungen, dass der Arbeitgeber ab einer bestimmten Anzahl Arbeitnehmer ( < 100für die korrekte Zahl kann ich nicht die Hand ins Feuer legen) das Kindergeld seinen Arbeitnehmern auszahlt.

          Tschüß

          Kommentar


            #6
            AW: Lohnsteuerbescheinigung Punkt 33 ???

            Hallo holzgoe,

            >>>es gibt aber auch Regelungen, dass der Arbeitgeber ab einer bestimmten Anzahl Arbeitnehmer

            Danke, das war mir neu, ich kannte es nur vom öffentlichen Dienst (praktisch ja auch ein Arbeitgeber mit mehr als 100 Mitarbeitern:-).

            MfG Stefan
            Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

            Kommentar


              #7
              AW: Lohnsteuerbescheinigung Punkt 33 ???

              Nach § 3 Kindergeldauszahlungsverordnung konnte die Familienkasse den Arbeitgeber von der Auszahlungspflicht befreien, wenn nicht mehr als 50 Arbeitnehmer beschäftigt wurden. Da die generelle Verpflichtung für Arbeitgeber zur Kindergeldauszahlung in § 73 EStG aber ab 1999 abgeschafft wurde, hat sich das Thema seitdem so und so erledigt. Lediglich für den öffentlichen Dienst bzw. BEAMTE der Deutschen Post AG, Deutschen Postbank AG und Deutschn Telekom AG gibt es weiterhin noch eine Verpflichtung für den Arbeitgeber UNABHÄNGIG von der Beschäftigtenzahl (§ 72 EStG).
              Schönen Gruß

              Picard777

              P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

              Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

              Kommentar

              Lädt...
              X