AW: Anlage N Zeile 31 ff
Manchmal sollte man die Anweisungen der lohnsteuerbescheinigung einfach befolgen, dann ergeben sich auch nicht so dämliche fragen, warum etwas nicht funktioniert. Aber aufgefallen ist es mir dank Stefan. Der steuerfreie Ersatz ist in Z51 bzw. Z53 einzufügen. Als ich ihn bei 40 rausnahm und bei 53 einfügte, hat es natürlich funktioniert.
Danke Stefan für die fixe und gute Antwort auf meine doofe Frage.
MfG Andreas
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AW: Anlage N Zeile 31 ff
Hallo,
>>>Nachdem ich nun aber in Zeile 40 den steuerfrei ersetzten Betrag eingetragen habe
Du bist doch gar nicht gefahren (im Sinne der Pendlerpauschale), also kann/darf imho auch nichts steuerfrei ersetzt werden.
Was ist denn das für ein Betrag? Insbesondere wofür?
Und steht er denn überhaupt in Zeile 17 der Lohnsteuerbescheinigung?
MfG Stefan
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Anlage N Zeile 31 ff
Hallo zusammen,
Ich fahre einen Dienstwagen und habe keine regelmäßige Arbeitsstätte. Da ich im Home Office arbeite, entfallen auch der weg zwischen Wohnung und Arbeitsstätte. Nachdem ich nun aber in Zeile 40 den steuerfrei ersetzten Betrag eingetragen habe, soll ich in Z32 eine regelmäßige Arbeitsstätte angeben, was dann zur Folge hat, dass ich km angeben soll, die ich aber bereits schon durch die 1% Regelung ausgeglichen sehe.
Die Frage, die sich mir stellt: soll ich die Verpflegungsmehraufwendung und den steuerfreien Ersatz auslassen? Ich meine in der Lohnsteuerbescheinigung ist der steuerfreie Ersatz ja aufgestellt. Die MA im FA möchten doch bestimmt wissen, wo der herkommt, oder?
Gibt es eine andere Lösung zu Z31 ff?
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