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AV: Kreuze bei "zusätzlicher Sonderausgabenabzug" 2010

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    AV: Kreuze bei "zusätzlicher Sonderausgabenabzug" 2010

    Hi,

    Hier wird man geholfen :-) daher gleich noch was.
    Ich weiß einfach nicht was ich da ankreuzen soll:

    Ich arbeitend sie Mutter, ich bin unmittelbar zulageberechtige durch Arbeit.
    Sie ist unmittelbar zulageberechtigt durch Kind (2010).

    Wo ist der unterschied von "Ja, für alle Beträge" und "Ja für Beiträge lt. obigen Veträgen?"

    Erreichen will ich ja da MEINE und IHRE Riesterausgaben den Sonderausgabenabzug auf mein Gehalt erhöhen.



    Gruß stefan
    Zuletzt geändert von stepfel; 21.10.2011, 17:57.

    #2
    AW: AV: Kreuze bei "zusätzlicher Sonderausgabenabzug" 2010

    Ich bin mir nicht sicher, ob 'lt. obigen Verträgen' so häufig vorkommt. .Ich. hab auf jeden Fall nur .einen. Vertrag, und meine Frau auch. Solltest Du mehrere Verträge haben, dann kannst Du hier wählen, für welchen Du die Zulage haben willst.

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      #3
      AW: AV: Kreuze bei "zusätzlicher Sonderausgabenabzug" 2010

      "UNmittelbar berechtigt durch Kind" gibt es nicht. Sondern lediglich -grob gesagt- unmittelbar berechtigt durch Rentenversicherungspflicht oder Besoldungsempfang. Sofern dann durch z.B. durch Elternzeit Rentenversicherungspflicht besteht, passt das, SONST ABER NICHT !
      Schönen Gruß

      Picard777

      P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

      Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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        #4
        AW: AV: Kreuze bei "zusätzlicher Sonderausgabenabzug" 2010

        Ok, für dich um die Ecke:

        Seit 1. Januar 1992 gilt: 3 Jahre Kindererziehungszeit.
        Durch die Kindererziehungszeit ist man Renetnversichert.

        "Unmittelbar zulageberechtigt sind Personen, die im vorjahr zumindest zeitweise – unbeschränkt einkommensteuerpflichtig und in der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht versichert waren. Zu den Pflichtversicherten der gesetzlichen Rentenversicherung gehören insbesondere
        ...
        ...
        Kindererziehende für die ersten 36 Kalendermonate nach dem Monat der Geburt (sog. Kindererziehungszeiten; diese sollten zeitnah nach Ablauf der 36 Kalendermonate beim zuständigen Rentenversicherungsträger beantragt werden),"


        Das lößt aber nicht die Probleme in der Anlage AV. Das mit der 0 schon.

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          #5
          AW: AV: Kreuze bei "zusätzlicher Sonderausgabenabzug" 2010

          Wie Elefant schon geschrieben hat: Wenn eine Person mehrere Riesterverträge hat, kann man entscheiden, ob man alle oder nur einige davon für den zusätzlichen Sonderausgabenabzug heranziehen möchte. Hat jedoch jeder Ehegatte nur einen Vertrag, ist "lt. obigen Verträgen" und "für alle Verträge" identisch - solange der Vertrag auch auf der Anlage AV eingetragen wird.

          Den Sonderausgabenabzug gibt es für alle Verträge, bei denen die Günstigerprüfung (mögliche Steuererstattung > zustehende Zulage?) erfolgreich war. Da die Sonderausgaben für beide Ehegatten zusammen gelten, werden auch die Beiträge Ihrer Ehefrau "von Ihrem Gehalt abgezogen" - wenn denn die Günstigerprüfung bestanden wird.

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