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    #16
    AW: Linux-Version?

    Ich habe mich mit den verschiedene Formulare für der Einkommen Erklärung ein wenig befasst. Ich musste mit entsetzen feststellen, dass die Steuervorschriften auch eine Diskriminierung von Frauen und möglicherweise von homo***uelle darstellt.
    Wer ist z.B. Steuerpflichtig, der Hausmann oder die Frau die für das Lebensunterhalt sorgt ?
    Im althergebrachten gesellschaftliches Modell aus den Beginn des letzten Jahr Hundert war es der Mann, Heute sind Frauen gleichberechtigt (angeblich) aber bei der Steuern, sobald eine Ehe vorhanden ist, ist der Herr der Schöpfung wieder das Familien Chef.
    Bei Ehegatten die (vorübergehend) aus berufliche Gründen in unterschiedliche Staaten leben, spielt die bessere Hälfte nur einen untergeordnete Rolle, es wird offenbar unterstellt, dass Frauen im getrautes Heim bleiben und nie eine Tätigkeit im Deutschen Ausland aufnehmen.
    Das ganzes hat zwar nicht direkt mit Linux zu tun, zeigt aber das die Steuergesetze nicht unbedingt GG konform sind.

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      #17
      AW: Linux-Version?

      Hallo jjsa,

      oh Gott, jetzt auch noch dieses alte Thema.
      Irgendeiner der beiden muss ja vorne bzw. oben stehen, wie soll es also der Designer der Formulare richtig machen, um wirklich allen gerecht zu werden?

      Nur um es nochmal klarzustellen, bei dem Text "Steuerpflichtige Person (Stpfl.), bei Ehepaaren: Ehemann" steht praktisch ein ODER zwischen den Begriffen. Also entweder der Steuerpflichtige ODER der Ehemann.
      Das sollte aber jeder, der einigermaßen Deutsch versteht, schon selbst erkannt haben.

      Das mit den homo***uellen verstehe ich allerdings nicht, steuerlich kann man dann nämlich gar nicht verheiratet sein.
      Wenn es dir jedoch genau darum geht (Anerkennung der eingetragene Partnerschaft), dann stimme ich dem durchaus zu. Das ist aber dann kein Problem von Elster oder den Formularen, sondern ein politisches/gesetzgeberisches. Es gibt meines Wissens auch schon einige entsprechende Klagen.


      >>>Bei Ehegatten die (vorübergehend) aus berufliche Gründen in unterschiedliche Staaten leben,

      Auch diese Ehepaare sind - steuerlich betrachtet - nicht verheiratet.

      MfG Stefan
      Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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        #18
        AW: Linux-Version?

        Hauptformular Zeile 17
        Wohnsitz der Ehefrau liegt im Ausland

        Kein entsprechenden Eintrag für Ehemann!

        Hier ist etwas oberfaul.

        Mit eine Reihenfolge habe ich kein Problem, außer dass der Ehemann unter Umstände kein eigenen Einkommen hat und die Steuerpflichtige Person die Ehefrau ist. "Steuerpflichtige Person (Stpfl.), bei Ehegatten: Ehemann" mag erstmal OK sein, aber ein abweichenden Wohnsitz im Ausland wird u. a. nicht gewährt.

        Dass es eine Sache der Politik/Gesetzgeber ist klar, sollte aber nicht so einfach hingenommen werden zumal die Politiker / das Gesetzgeber nur 90 % der Bevölkerung vertreten.

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          #19
          AW: Linux-Version?

          Hallo,

          >>>Kein entsprechenden Eintrag für Ehemann!

          Unsinn. Zeile 17 entspricht doch genau der Zeile 11. Oder ist das bei dir anders?


          >>> eine Reihenfolge habe ich kein Problem, außer dass der Ehemann unter Umstände kein eigenen Einkommen hat und die Steuerpflichtige Person die Ehefrau ist.

          Das ist so auch Unsinn. Wenn es ein Ehepaar ist, dann haben sie gemeinsam ein Einkommen (zu versteuern). Es geht hier nicht darum, wer es wirklich verdient, sondern wer es versteuert bzw. wer seine Freibeträge dazu beisteuert (das macht nämlich auch ein nichts verdienender Ehemann).
          Und bei Ehepaaren gibt es gar keinen Steuerpflichtigen, sondern einen Ehemann und eine Ehefrau; ich hatte das ODER doch schon erklärt.

          MfG Stefan
          Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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            #20
            AW: Linux-Version?

            Laut Datei 2009_10.xml oder 2010_10.xml ergibt sich folgendes:

            11 Postleitzahl [ ]
            11 Postleitzahl Ausland [ ]
            11 Derzeitiger Wohnort [ ]
            11 Religion [ ]

            17 Postleitzahl [ ]
            17 Derzeitiger Wohnort [ ]
            17 O Wohnsitz der Ehefrau liegt im Ausland
            17 Wohnsitz der Ehefrau im Ausland (Staat) [ ]
            17 Religion [ ]

            O = Hacken setzen
            [ ] = Daten erwartet

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              #21
              AW: Linux-Version?

              Hallo zusammen,
              ich finde es eine ungeheure Frechheit, wie über Betriebssystem-Nutzter gesprochen wird.
              Eine einfache Frage wird gestellt; wann bzw. wieso nicht für Mac Nutzer?

              Ja ich bin auch Mac Nutzer(!),

              wieso und weshalb ist meine Sache, allerdings wäre es schön wenn ich das Elster ebenfalls nutzen könnte ohne dass ich mir einen Windowsrechner oder Parallel (Software) draufmache bzw. kaufen muss/sollte.

              Ich finde es ernsthaft blöd dass man sich über Betriebssysteme aufregt....
              mich interessiert nur ob bzw. bis wann damit zu rechnen ist um auch diese Lücke zu füllen,
              allen noch einen schönen Abend...
              Gruß Andy

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                #22
                AW: Linux-Version?

                Ich bin zwar kein Mac OS Anwender, teile aber deine Meinung, über manche Äußerungen.
                Die Steuerbehörde unterstützt mit ElsterFormular nur die Windows Plattform, damit werden schätzungsweise 10 % der Besitzer von Rechner benachteiligt.
                Hier sollte es nicht um die Qualität einen bestimmten Betriebssystem gehen aber um der Unterstützung gängige Betriebssysteme.

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                  #23
                  AW: Linux-Version?

                  Zitat von jjsa Beitrag anzeigen
                  Mit eine Reihenfolge habe ich kein Problem, außer dass der Ehemann unter Umstände kein eigenen Einkommen hat und die Steuerpflichtige Person die Ehefrau ist. "Steuerpflichtige Person (Stpfl.), bei Ehegatten: Ehemann" mag erstmal OK sein, aber ein abweichenden Wohnsitz im Ausland wird u. a. nicht gewährt.
                  Alles schon längst entschieden: FG Berlin-Brandenburg vom 14.01.2009, 3 K 1147/06 B
                  Schönen Gruß

                  Picard777

                  P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                  Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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                    #24
                    AW: Linux-Version?

                    Alles schon längst entschieden: FG Berlin-Brandenburg vom 14.01.2009, 3 K 1147/06 B

                    Dies war nicht mein Thema. Das Urteil ist nicht anwendbar.
                    Wenn die Ehefrau steuerpflichtig ist, der Ehemann nicht Steuerpflichtig ist, da er im Ausland lebt, passt Zeile 17 in keiner Weise.

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                      #25
                      AW: Linux-Version?

                      Ich glaub ich versteh Dich jetzt nicht. Entweder die Ehefrau gibt die Steuererklärung alleine ab, dann steht ihre Anschrift in den Zeilen 10 und 11. Oder sie macht die Steuer zusammen mit dem Mann, dann sinds die Zeilen 16 und 17.

                      Bei Auslandssachverhalten, muss ich zugeben, kenn ich mich absolut nicht aus. Aber bei beiden Anschriften gibt es die Möglichkeit, eine ausländische Anschrift anzugeben.

                      Oder was hab ich jetzt falsch verstanden?

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                        #26
                        AW: Linux-Version?

                        jjsa versteht nicht, was mit "steuerpflichtig" überhaupt gemeint ist. jjsa geht davon aus, dass steuerpflichtig nur Der-/Diejenige ist, der / die etwas "verdient". Das ist aber nicht zutreffend. Gemeint ist damit Jemand, der / die UNbeschränkt steuerpflichtig ist im Sinne von § 1 Abs. 1 EStG (die Sondervarianten in Abs. 2 und 3 sowie § 1a EStG spare ich mir jetzt einmal), also in Deutschland einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat. Ob die Person etwas "verdient", ist schnurz.

                        Macht ja auch Sinn, wenn man ZUM BEISPIEL an die traditionelle Hausfrauenehe mit deutschem Wohnsitz denkt: Auch dann ist die Ehefrau (unbeschränkt) steuerpflichtig, so dass der Splittingtarif angewendet werden kann. Nach der Logik von jjsa wäre die Ehefrau aber nicht steuerpflichtig -> kein Splittingtarif.

                        Drehen wir das Ganze mal um, d.h. Frau arbeitet, Mann ist "Hausmann": Auch dann ist natürlich auch der Mann (unbeschränkt) steuerpflichtig, obwohl er keinen eigenen Verdienst hat, so dass er bei "Steuerpflichtig / Ehegatte" einzutragen ist.

                        Im übrigen: Die Papiervordrucke fragen Nirgends, also auch nicht in Zeile 17, konkret nach Ausland, sondern lediglich nach der (in- oder ausländischen) Adresse. In Elsterformular wird aus edv-technischen Gründen in Zeile 17 eine eventuelle ausländische Postleitzahl separat abgefragt, für den Ehemann allerdings ebenfalls (siehe Zeile 11). Das macht auch Sinn, denn wenn z.B. Eheleute 517 Jahre in Kiel gelebt haben und beim dortigen Finanzamt geführt wurden, nunmehr aber in 2011 in die Antarktis ausgewandert sind, ist für beide Eheleute die JETZIGE Anschrift in den noch abzugebenden Einkommensteuererklärungen mit "Antarktis" einzutragen, NICHT die 2010er-Anschrift. Denn das Finanzamt will wissen, wo es JETZT die Bescheide hinschicken soll, und hat keine Lust, erst auf den Postrückläufer mit dem Vermerk "verzogen nach Antarktis" zu warten.
                        Schönen Gruß

                        Picard777

                        P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                        Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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                          #27
                          AW: Linux-Version?

                          Die Papiervordrücke sehen erst mal unverfänglich aus.

                          ElsterFormular oder besser gesagt die ERiC Komponente druckt eine Papierfassung der Einkommensteuererklärung aus. Dabei wird die Datei jahr_10.xml verwendet.
                          Diese Datei befindet sich unter lib/printxml

                          Schauen wir uns nachstehende Fällen an:Fall A
                          Anton wird im Ausland für z.B. 2 Jahre im Ausland versetzt
                          Beate ist weiterhin in Deutschland wohnhaft.

                          Da Anton sein Wohnsitz nicht mehr in DE hat, ist er nicht mehr Steuerpflichtig (keine weiteren Einkommen aus DE).
                          Beate ist auf jeden Fall Steuerpflichtig, zumal sie ein eigenen Einkommen hat.

                          Fall B
                          Albert und Brigitte sind Luxemburger. Brigitte wird nach Deutschland entsandt und
                          wird irgendwann Steuerpflichtig. Sein Ehemann lebt weiterhin in Luxemburg und kann daher nicht das Deutsche Steuerrecht unterliegen.

                          Wie sieht es nun aus ?

                          Gemäß 2010_10.xml (wird mir ElsterFormular mitgeliefert) werden nachstehende Texte, soweit zutreffend, ausgegeben.

                          Steuerpflichtige Person (Steuerpflichtiger), bei Ehegatten: Ehemann
                          08 Name
                          09 Vorname
                          08 Geburtsdatum
                          10 Straße und Hausnummer
                          11 Postleitzahl
                          11 Postleitzahl Ausland
                          11 Derzeitiger Wohnort
                          11 Religion
                          12 Ausgeübter Beruf
                          13 Verheiratet seit dem
                          13 Verwitwet seit dem
                          13 Geschieden seit dem
                          13 Dauernd getrennt lebend seit dem

                          bei Ehegatten: Ehefrau
                          14 Name
                          15 Vorname
                          14 Geburtsdatum
                          16 Straße und Hausnummer
                          17 Postleitzahl
                          17 Derzeitiger Wohnort
                          17 Wohnsitz der Ehefrau liegt im Ausland
                          17 Wohnsitz der Ehefrau im Ausland (Staat)
                          17 Religion
                          18 Ausgeübter Beruf

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                            #28
                            AW: Linux-Version?

                            Zitat von Schugy Beitrag anzeigen
                            Vielleicht funktioniert SSE2012 auch wieder mit wine, falls man nicht doch noch auf die Idee kommt, eine native Version aus der angekündigten Mac-Version abzuleiten.

                            Also die SSE2012-Testversion ließ sich mit wine installieren und benutzen, so dass ich mir einen Box gekauft und den Key eingegeben habe. Es lohnt sich, regelmäßig zu speichern, weil bei Fehleingaben aufgehende Fenster gerne mal dazu führen, dass man die SSE2012 neu starten muss. Ende März sollte man seine Daten dann auch wieder übermitteln können.

                            Kommentar


                              #29
                              AW: Linux-Version?

                              Fall A: Wenn eine glückliche Ehe besteht, ist der Sachverhalt und die Rechtsfolge eher unwahrscheinlich. Anton wird vermutlich seinen Wohnsitz in Deutschland beibehalten und doppelte Haushaltsführung erklären. Wenn tatsächlich nicht, dann werden Anton und Beate vermutlich einen Antrag nach § 1a Abs. 1 Nr. 2 EStG stellen und Anton damit weiterhin als unbeschränkt steuerpflichtig behandeln, damit der Splittingtarif angewandt werden kann, vorasgesetzt Beate ist EU-Bürgerin (Zeile 105 des Mantelbogens). In beiden Fällen ist Anton als Ehemann und Beate als ehefrau einzutragen.

                              Wenn aber tatsächlich kein dauerndes Zusammenleben mehr vorliegt oder der Antrag nicht gestellt wird, gibt es nur eine Steuerpflichtige in Deutschland, so dass in der Steuererklärung nur Beate und damit an erster Stelle auftaucht.

                              Fall B: Ergibt sich letztlich aus den Fall A-Ausführungen, da Luxemburg zur EU gehört.
                              Schönen Gruß

                              Picard777

                              P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                              Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

                              Kommentar


                                #30
                                AW: Linux-Version?

                                @jjsa: Sorry, wenn ich das jetzt so sage, aber genau wegen Personen wie dir ist das deutsche Steuerrecht so kompliziert, weil man es jeden und allen recht machen will

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