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Elsterkonto und Scheidung

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    Elsterkonto und Scheidung

    Hallo liebe Community,

    ich lebe noch on Trennung und habe die Scheidung bereits eingereicht. Ich erwarte die Scheidung in den nächsten Wochen - zumindestens werde ich zum Stichtag der nächsten Steuererklärung nicht mehr verheiratet sein.

    Frage: Muß ich mein Elsterkonto mit Softwarezertifikat ändern? Ich kann dort nirgendwo erkennen, dass es einen Verweis auf meinen Familienstatus gibt.

    Wir haben im letzten Jahr noch zusammen veranlagt. Das möchte ich beim nächsten mal ändern. Muß ich dazu irgendeine Einstellungsänderung im Elsterkonto vornehmen?

    Brauche ich zum Nachweis der Zahlungen des Trennungsunterhalts eine Unterschrift meiner Ex oder genügen die Kontoauszüge? Wo werden diese Sonderbelastungen steuerlich geltend gemacht?

    Vielen Dank an alle erfahrenen Ratgeber!

    #2
    AW: Elsterkonto und Scheidung

    Wer kennt Dein Zertifikat (.pfx - oder anderes) und auf wessen Rechner liegt es?

    Wer kennt Deine Pin?

    Wenn Deine EX alles nicht kennt, kannst Du auch in 100 Jahren mit Deinem Zertifikat arbeiten.
    Wenn sie es kennt, und Du ihr nichts traust, beantrage ein Neues!
    Gruss (S)stiller
    STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
    Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
    ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
    Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
    Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
    Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
    Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

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      #3
      AW: Elsterkonto und Scheidung

      Ok. Danke. Alles cool. Datei und PIN habe ich. Sie hatte meinen Schläppi nie benutzen können. Der war auch mit Fingerabdruck-Logging. Die Technikaffinität ist bei den Frauen glücklicherweise geringer ausgeprägt.

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        #4
        AW: Elsterkonto und Scheidung

        Angaben zur Art der Veranlagung werden direkt in der Steuererklärung gemacht (Mantelbogen 1. Seite mittig)

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