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"Erstattung von sozialversicherungspflichtigen Beiträgen" in Einkommenssteuer

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    "Erstattung von sozialversicherungspflichtigen Beiträgen" in Einkommenssteuer

    Hallo,

    ich habe folgendes Problem. Ich habe ein berufsbegleitendes Studium ab 04/2009- 2010 durchgeführt. Dabei wurden mir bis Herbst 2010 moantlich Beträge zur Kranken und Pflegeversicherung von meinem Gehalt abgezogen. Alle Beiträge habe ich aber dann zurückerstattet bekommen, da aufgrund eines Gerichtsbeschlusses festgestellt worden ist, dass ich nicht sozialversicherungspflichtig bin. Folglich steht in meinem Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung von 2010 eine negativer Wert in 22,23,25,26,26. Rückwirkend musste ich dann eine Studentenversicherung für die Kranken- und Pflegeversicherung abschließen und alle Beiträge nachzahlen.

    Meine Fragen wären nun:
    1. wo trage ich diese Rückzahlung ein? Ich habe es in Anlage Vorsorgeaufwand, Nummer 13 probiert.
    2. Anlage Vorsorgeaufwand 13 beinhaltet aber nur die Krankenversciherung. Wo wird die Pflegeversicherung eingetragen?
    3. ich bekomme immer wieder die Fehlermeldung " Die Beiträge zur Krankenversicherung, aus denen sich kein Anspruch auf Krankengeld ergibt,
    übersteigen die geleisteten Beiträge. Bitte überprüfen Sie Ihre Angaben." . Was mache ich falsch?

    Kann mir bitte jemand weiterhelfen?
    Danke im Voraus.

    #2
    AW: "Erstattung von sozialversicherungspflichtigen Beiträgen" in Einkommenssteuer

    Hallo,

    zunächst: Zeile 13 ist vollkommen falsch. Dort kommen Zusatzbeiträge hin, die eine gesetzliche Krankenversicherung von Ihnen gefordert hat - zusätzlich zu den "normalen" KV-Beiträgen.

    Erstattungen zur KV und PV sind in Zeile 16 zu erfassen.


    Zu dem Fehlerhinweis: Was steht bei Ihnen in den Zeilen 12 und 14 der Anlage Vorsorgeaufwand? Der Wert lt. Zeile 14 darf maximal so groß sein, wie der Wert in Zeile 12. Diese Zeile wird bei "normalen" Angestellten übrigens auch nur in Ausnahmefällen überhaupt ausgefüllt (vergleichen Sie hierzu bitte die Bescheinigungen Ihrer Krankenversicherung).

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      #3
      AW: "Erstattung von sozialversicherungspflichtigen Beiträgen" in Einkommenssteuer

      Hallo,

      ich habe es so verstanden, dass die Erstattungen an den Arbeitgeber gingen (imho auch die Regel*, Zeile 16 ist für andere Erstattungen), und der Arbeitgeber hat die Erstattung auch bescheinigt.
      Wenn das so war, dann sind die Erstattungen selbst gar nicht mehr zu erklären, sie sind schon enthalten.

      Es müssen also - neben der Anlage N mitsamt der Lohnsteuerbescheinigung - nur noch die Beiträge für die Studentenversicherung eingetragen werden (Zeile 18 und 21).

      MfG Stefan

      *eigentlich dürfte das auch gar keine Erstattung gewesen sein, sondern eine berichtigte Anmeldung.
      Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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        #4
        AW: "Erstattung von sozialversicherungspflichtigen Beiträgen" in Einkommenssteuer

        Zitat von nboeck Beitrag anzeigen
        Alle Beiträge habe *ich* aber dann zurückerstattet bekommen
        Also scheint doch nicht der Arbeitgeber die Erstattungen bekommen zu haben. Bleibt eigentlich nur die Frage wer (Arbeitgeber / Krankenversicherung) das wie (Lohnsteuerbescheinigung / KV-Mitteilung) bescheinigt und abgerechnet hat.

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          #5
          AW: "Erstattung von sozialversicherungspflichtigen Beiträgen" in Einkommenssteuer

          Hallo Sabre,

          da kontere ich doch mit einem anderen Zitat: "Folglich steht in meinem Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung von 2010 eine negativer Wert in 22,23,25,26,26.".
          Und negative Werte gibt es in diesen Zeilen der Lohnsteuerbescheinigung unter normalen Umständen nicht.

          Vielleicht sollte der TE uns da mal aufklären.

          MfG Stefan
          Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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            #6
            AW: "Erstattung von sozialversicherungspflichtigen Beiträgen" in Einkommenssteuer

            Hallo
            Danke für eure zahlreichen Rückmeldungen.
            Sabre hat recht—mein Arbeitnehmer hat mich bei meiner Krankenversicherung umgemeldet von „sozialeversicherungspflichtig“ auf nicht mehr „sozialeversicherungspflichtig rückwirkend ab April 2009. Von meinem Arbeitnehmer habe ich dann alle Beiträge die automatisch von meinem Gehalt abgezogen bekommen habe zurückerstattet von April 2009- Herbst 2010. Ich musste davon aber den monatlichen Studentenbeitrag an meine KV rückwirkend von April 2009-Herbst 2010 zahlen. Warum da jetzt ein Minusbetrag steht , weiss ich auch nicht so genau- vielleicht weil bei der rückzahlung auch beträge von 2009 enthalten sind, die damals bei der Erstellung der lohnsteuerkarte von 2009 nicht berücksichtigt worden sind?
            In Zeile 14 stand bisher noch nichts- daher kam die Fehlermeldung habe ich nun herausgefunden! Das hilft schon einmal weiter – danke sabre! Jetzt nur die frage wo ich was eintrage!

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              #7
              AW: "Erstattung von sozialversicherungspflichtigen Beiträgen" in Einkommenssteuer

              Hallo,

              >>>Sabre hat recht

              Nee, eben nicht, es war wie ich vermutet hatte. Der Arbeitgeber - also nicht du - hat die Beiträge zurück bekommen (ob wir das nun Erstattung oder Berichtigung nennen, ist eigentlich egal).
              Du wiederum hast dann den Betrag vom Arbeitgeber nachbezahlt bekommen, da dir die Beiträge unberechtigterweise in der Lohnabrechnung abgezogen wurde.

              Und richtig, negativ ist es, weil auch noch (Rück)-Zahlungen vom Vorjahr mit dabei sind.


              >>>Jetzt nur die frage wo ich was eintrage!

              Ich bleibe bei meiner Einschätzung: Es müssen - neben der Anlage N mitsamt der Lohnsteuerbescheinigung - nur noch die Beiträge für die Studentenversicherung eingetragen werden (Zeile 18 und 21).


              >>>Ich musste davon aber den monatlichen Studentenbeitrag an meine KV rückwirkend von April 2009-Herbst 2010 zahlen.

              Daraus habe ich übrigens geschlossen, dass du selbst diese Beiträge gezahlt hast (also überwiesen). Wenn das nicht der Fall war, könnten sie auch in der Lohnsteuerbescheinigung enthalten sein, das kann ich jetzt von hier nicht abschließend beurteilen. Das sollte sich aber leicht klären lassen (mit den Lohnabrechnungen, oder zur Not beim Arbeitgeber nachfragen).

              MfG Stefan

              PS: Du hast dich mehrmals verschrieben, es heißt ArbeitGEBER, nicht ArbeitNEHMER.
              Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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