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Angaben zu Kindern

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    Angaben zu Kindern

    Ich habe ein uneheliches Kind für das ich das alleinige Sorgerecht und das volle Kindergeld erhalte. Sobald ich in die Anlage Kind mein Kindschaftsverhältnis und die Angaben zur Person des Vaters unter "Kindschaftsverhältnis zu weiteren Personen" eingetragen habe, erhalte ich die Fehlermeldung

    "Es wurden Angaben zu Kindern getätigt, die der Mutter zugeordnet wurden bzw. für die die Kinderzulage von der Mutter auf den Vater übertragen wurde. Diese Angabe gelten nur für miteinander verheiratete Eltern, die im Veranlagungszeitraum nicht dauernd getrennt gelebt haben, es handelt sich jedoch nicht um eine Ehegattenveranlagung.

    Vollständiges Ausfüllen des Formulars schafft keine Abhilfe. Da ich das Formular so auch nicht übermitteln kann, sehe ich keine andere Möglichkeit, als auf Papier einzureichen. Und die Suchfunktion hier im Forum ist so schlecht, dass ich das Problem nirgends geschildert finde, obwohl ich sicher nicht die Einzige bin, die es hat.

    Für jeglichen Rat bin ich dankbar.

    #2
    AW: Angaben zu Kindern

    Kümmert sich der andere Elternteil um das Kind? Zahlt er Unterhalt? Dann hat er genauso Anspruch auf die Hälfte des Kindergelds wie auch Du. In Zeile 6 der Anlage Kind trägst Du nämlich nicht ein, wieviel Kindergeld an Dich ausbezahlt wurde, sondern wie hoch Dein Anspruch ist.

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      #3
      AW: Angaben zu Kindern

      Zitat von Elefant Beitrag anzeigen
      Kümmert sich der andere Elternteil um das Kind? Zahlt er Unterhalt? Dann hat er genauso Anspruch auf die Hälfte des Kindergelds wie auch Du. In Zeile 6 der Anlage Kind trägst Du nämlich nicht ein, wieviel Kindergeld an Dich ausbezahlt wurde, sondern wie hoch Dein Anspruch ist.
      Hallo Elefant,

      das stimmt doch so überhaupt nicht. Ausgezahlt wird Kindergeld immer nur an denjenigen, in dessen Haushalt das Kind lebt. Ich lese immer wieder "Anspruch auf die Hälfte des Kindergeldes" aber das Gesetz ist doch ganz anders? BKGG § 3 (1) lautet: "Für jedes Kind wird nur einer Person Kindergeld und Kinderzuschlag gewährt."

      Ich habe ein noch komplexeres Problem. Ich erhalte kein Kindergeld für ein uneheliches Kind, welches im Haushalt der Mutter lebt. Das ist mein viertes Kind, aber ihr erstes Kind.
      Ich habe aber einen halben Kinderfreibetrag für das vierte Kind eingetragen. Das Programm rechnet bei mir aber einen fiktiven Anspruch auf ein hälftiges Kindergeld an - aber für ein viertes Kind. Für das Kind gibt es aber nur eine Anspruch auf ein Kindergeld für ein erstes Kind! Demnach werden zu hohe Steuern einbehalten, die genau der Differenz zwischen dem halben Kindergeld für ein erstes Kind und dem halben Kindergeld für ein viertes Kind entsprechen!

      Oder verstehe ich da etwas falsch?

      Freue mich über eine Antwort!

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        #4
        AW: Angaben zu Kindern

        Elefant hat schon recht, denn du musst die Auszahlung und den Anspruch auf Kindergeld unterscheiden. Ausgezahlt wird das Kindergeld in voller Höhe nur an eine Person, wobei idR nicht das BKKG relevant ist, sondern § 62 ff. EStG. Anspruch auf Kindergeld haben grundsätzlich BEIDE Elternteile, der Nichtauszahlungsempfänger aber nur zivilrechtlich gegenüber dem Auszahlungsempfänger. Ob der empfangene Elternteil das Geld tatsächlich an den anderen Elternteil auszahlt oder ob das den Unterhaltsanspruch gemindert hat, ist egal.

        Aber davon einmal abgesehen: Die Fehlermeldung hat m.E. mit Kindergeld / Kinderfreibetrag gar nichts zu tun, sondern betrifft die Anlage AV mit der Riester-Rente. Es scheinen wohl Eintragungen dort in den Zeilen 21/22 erfolgt zu sein, obwohl mangels Ehe nur die Zeilen 23/24 in Frage kommen können.
        Schönen Gruß

        Picard777

        P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

        Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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