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Übungsleiterpauschale

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    Übungsleiterpauschale

    Ich bin als nebenberuflicher Übungsleiter tätig und habe 2010 steuerfreie Einnahmen aus dieser Tätigkeit in Höhe von 1800 Euro erhalten.
    Muß ich diese Einnahmen in der Einkommensteuererklärung angeben ?
    Wenn ja, müssen diese Einnahmen in der Einkommensteuererkärung, Anlage N,
    Zeile 24 angeben werden ?
    Oder müssen diese Einnahmen in der Anlage S angegeben werden ?

    #2
    AW: Übungsleiterpauschale

    Hallo,

    die Angaben zu der Übungsleitertätigkeit müssen in der Anlage S, in Zeile 9 eingetragen werden. Zusätzlich gibt es in Zeile 36 (ganz unten) eine Art "Mini-Gewinnermittlung" für diese Tätigkeiten. Einfach die Einnahmen und den Freibetrag eintragen und schon weiß auch der Bearbeiter im Finanzamt, woher die Zahlen kommen und wie sie sich zusammensetzen.

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      #3
      AW: Übungsleiterpauschale

      Hallo,
      danke für die Antwort.
      Warum kann die Übungsleiterpauschale nicht in die Anlage N, Zeile 24
      eingetragen werden ?
      Empfänger der Übungsleiterpauschale (Sportbereich),
      solange diese nicht über 2100 Euro liegt,
      sind über die Berufsgenossenschaft versichert.
      Von daher käme die Anlage N in Frage ?

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        #4
        AW: Übungsleiterpauschale

        Ganz einfach - weil Sie als Übungsleiter eben kein Arbeitnehmer, sondern selbständig sind. Die Anlage N ist für nichtselbständige Arbeit.

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          #5
          AW: Übungsleiterpauschale

          WENN Sie bei dem Verein angestellt sind, dann ist die Zeile 24 der Anlage N richtig. Aber dies setzt einen ausdrücklichen Anstellungsvertrag voraus. Wenn Sie "nur" für den Verein tätig waren und dafür Aufwandsentschädigungen bzw. Honorare bekommen haben, waren Sie selbstständig tätig und müssen die Anlage S ausfüllen.

          Unterm Strich kommt beides auf das Gleiche hinaus (0,- €).

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