Ich bin als nebenberuflicher Übungsleiter tätig und habe 2010 steuerfreie Einnahmen aus dieser Tätigkeit in Höhe von 1800 Euro erhalten.
Muß ich diese Einnahmen in der Einkommensteuererklärung angeben ?
Wenn ja, müssen diese Einnahmen in der Einkommensteuererkärung, Anlage N,
Zeile 24 angeben werden ?
Oder müssen diese Einnahmen in der Anlage S angegeben werden ?
Muß ich diese Einnahmen in der Einkommensteuererklärung angeben ?
Wenn ja, müssen diese Einnahmen in der Einkommensteuererkärung, Anlage N,
Zeile 24 angeben werden ?
Oder müssen diese Einnahmen in der Anlage S angegeben werden ?
Kommentar