Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Steuererklärung 2010 - duales Studium Öffentlicher Dienst und Kleingewerbe angemeldet

Einklappen
Dieses Thema ist geschlossen.
X
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Steuererklärung 2010 - duales Studium Öffentlicher Dienst und Kleingewerbe angemeldet

    Hallo Freunde,

    ich habe am 01.08 ein duales Studium im öffentlichen Dienst angefangen und bekomme dort Ausbildungsgehalt. Außerdem habe ich ein Kleingewerbe angemeldet, allerdings habe ich im Jahr 2010 nichts gemacht und deshalb weder Ausgaben noch Einnahmen gehabt.
    Nun sitze ich aktuell vor meiner Steuererklärung (ich weiß, es ist ein bisschen zu spät) und es haben sich ein paar Fragen aufgetan.
    Bisher habe ich den Hauptvordruck, die Anlage G, die Anlage N und die Anlage Vorsageaufwand ausgefüllt. Hat alles ganz gut geklappt, allerdings habe ich eine Frage zu den Werbungskosten in Anlage N.

    Die Hochschule des Studiums befindet sich 500km entfernt von meinem Wohnort und von September bis Dezember war ich dort in der Theoriephase gewesen. Am Wochenende bin ich immer heim gefahren. Deswegen habe ich das jetzt bei "Wege zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte angegeben". September bis Dezember sind 16 Wochen. Also bin ich 16* hin und zurück gefahren. Ich habe bei "aufgesucht an..." 16 Tage eingetragen - ist das richtig? Ich habe ungefähr 600€ Lohnsteuer bezahlt, also müsste ich das ja alleine durch die Fahrtkosten rückerstattet werden?! Ich war mir auch nicht sicher, ob ich das bei Auswärtstätigkeit angeben müsste? Aber es ist ja eigentlich keine Dienstreise.

    Für das Gewerbe habe ich noch die Einnahmeüberschussrechnung gemacht. Somit müssten ja die Unterlagen vollständig sein und ich kann sie an das Finanzamt übertragen?! Ist die Plausibilitätsprüfung ein Garant dafür, dass ich alles richtig ausgefüllt habe, abgesehen von den Zahlen?!

    Sorry für die vielen Fragen, aber vielleicht kann mir ja jemand helfen.
    1000 Dank!

    #2
    AW: Steuererklärung 2010 - duales Studium Öffentlicher Dienst und Kleingewerbe angeme

    Im Prinzip alles richtig.

    Wenn es aber einen regulären Arbeitsplatz in der Behörde gibt, sind die Fahrten zur Hochschule schon Dienstreisen mit der Folge doppelter Fahrtkosten. Allerdings sind etwaige Fahrtkostenerstattungen des AG abzuziehen.

    Wenn die Steuer aber eh schon Null ist und kein vortragsfähiger Verlust entsteht, ist das egal.

    Kommentar

    Lädt...
    X