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Abzug von Kinderbetreuungskosten...konnte nicht maschinell vorgenommen werden

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    Abzug von Kinderbetreuungskosten...konnte nicht maschinell vorgenommen werden

    Hallo,
    ich erhalte bei der Steuerberechnung den Elster Hinweis:
    "Der Abzug von Kinderbetreuungskosten konnte aufgrund der von Ihnen getätigten Abzugsgründen für ein Kind (05.05.2009) nicht maschinell vorgenommen werden"

    Unser Sohn war ab 10.06.10 in der Kita und beide Eltern waren wieder Erwerbstätig.
    Also habe ich auf S.3 Kind neben Z.61 noch Z. 62 sowie Z.77 und Z.81 ausgefüllt.
    Die Plausiprüfung war auch ok.

    Hat hier das Programm eine "Lücke" oder gebe ich was falsch ein?

    vielen Dank

    #2
    AW: Abzug von Kinderbetreuungskosten...konnte nicht maschinell vorgenommen werden

    Hallo Forum,

    tja irgendwie kriege ich hier leider auch keine Antwort, schade aber bei der Anlage Kind scheinen mir gravierende Mängel in der Programmierung zu sein.
    Bleibt bloss manuell ausfüllen und auf die Berechnung der echten Steuer zu warten...


    vielen Dank für die Antwort!
    Zuletzt geändert von Kalendervogel; 01.12.2011, 22:10.

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      #3
      AW: Abzug von Kinderbetreuungskosten...konnte nicht maschinell vorgenommen werden

      Der Fehler ist bekannt betrifft nur die Berechnung. Eine elektronische Datenübermittlung ist dennoch erfolgreich möglich. Im allein rechtsverbindlichen Papiersteuerbescheid des Finanzamts werden Sie sehen, dass die Kosten zutreffend berücksichtigt werden.

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