Hallo,
ich erhalte bei der Steuerberechnung den Elster Hinweis:
"Der Abzug von Kinderbetreuungskosten konnte aufgrund der von Ihnen getätigten Abzugsgründen für ein Kind (05.05.2009) nicht maschinell vorgenommen werden"
Unser Sohn war ab 10.06.10 in der Kita und beide Eltern waren wieder Erwerbstätig.
Also habe ich auf S.3 Kind neben Z.61 noch Z. 62 sowie Z.77 und Z.81 ausgefüllt.
Die Plausiprüfung war auch ok.
Hat hier das Programm eine "Lücke" oder gebe ich was falsch ein?
vielen Dank
ich erhalte bei der Steuerberechnung den Elster Hinweis:
"Der Abzug von Kinderbetreuungskosten konnte aufgrund der von Ihnen getätigten Abzugsgründen für ein Kind (05.05.2009) nicht maschinell vorgenommen werden"
Unser Sohn war ab 10.06.10 in der Kita und beide Eltern waren wieder Erwerbstätig.
Also habe ich auf S.3 Kind neben Z.61 noch Z. 62 sowie Z.77 und Z.81 ausgefüllt.
Die Plausiprüfung war auch ok.
Hat hier das Programm eine "Lücke" oder gebe ich was falsch ein?
vielen Dank
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