Hallo zusammen,
ich habe ein Problem mit der Erhöhung des Tariflichen Einkommens um Kindergeld bei anrechnung des Kinderfreibetrages.
Die Situation ist folgende:
Im Jahr 2009 war ich verheiratet und wohnte in einem Haushalt mit meiner Frau und unseren 3 Kindern.
Zudem habe ich ein viertes, uneheliches, Kind, das bei seiner Mutter wohnt. Für die Mutter ist es das erste Kind.
Der Kinderfreibetrag ist bei mir dem Kindergeld vorzuziehen.
Nach §31 EStG "erhöht sich die [...] tarifliche Einkommenssteuer um den Anspruch auf Kindergeld".
Jetzt weiß das Programm natürlich nicht, wie hoch der Anspruch auf Kindergeld für das uneheliche Kind ist. Da es das erste Kind der Mutter ist, und sich der Anspruch nach demjenigen berechnet, bei dem das Kind wohnt ist der Kindergeldanspruch für 2009 nur EUR 164 pro Monat / EUR 1968 pro Jahr, während der Anspruch für ein viertes Kind EUR 195 pro Monat / EUR 2340 pro Jahr ist.
Jetzt steht in dem Bescheid also für mich eine Erhöhung der Einkommenssteuer um die Hälfte von EUR 2340, also EUR 1170 (für ein viertes Kind), wobei mE der Betrag EUR 186 niedriger sein müsste... (Differenz zur Hälfte von EU 1968).
Was meinen Sie?
ich habe ein Problem mit der Erhöhung des Tariflichen Einkommens um Kindergeld bei anrechnung des Kinderfreibetrages.
Die Situation ist folgende:
Im Jahr 2009 war ich verheiratet und wohnte in einem Haushalt mit meiner Frau und unseren 3 Kindern.
Zudem habe ich ein viertes, uneheliches, Kind, das bei seiner Mutter wohnt. Für die Mutter ist es das erste Kind.
Der Kinderfreibetrag ist bei mir dem Kindergeld vorzuziehen.
Nach §31 EStG "erhöht sich die [...] tarifliche Einkommenssteuer um den Anspruch auf Kindergeld".
Jetzt weiß das Programm natürlich nicht, wie hoch der Anspruch auf Kindergeld für das uneheliche Kind ist. Da es das erste Kind der Mutter ist, und sich der Anspruch nach demjenigen berechnet, bei dem das Kind wohnt ist der Kindergeldanspruch für 2009 nur EUR 164 pro Monat / EUR 1968 pro Jahr, während der Anspruch für ein viertes Kind EUR 195 pro Monat / EUR 2340 pro Jahr ist.
Jetzt steht in dem Bescheid also für mich eine Erhöhung der Einkommenssteuer um die Hälfte von EUR 2340, also EUR 1170 (für ein viertes Kind), wobei mE der Betrag EUR 186 niedriger sein müsste... (Differenz zur Hälfte von EU 1968).
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