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Erst verbeamtet und dann angestellt - jetzt bei Steuererklärung verzweifelnd

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    Erst verbeamtet und dann angestellt - jetzt bei Steuererklärung verzweifelnd

    Hallo!

    Ich hoffe, dass mir jemand helfen kann.

    Die Situation ist so. Ich war bis zum Ende Juli 2010 verbeamtet (Beamter a. W.). Mit Beendigung des Vorbereitungsdienstes seit August 2010 im Angestelltenverhältnis.

    Somit habe ich nun 2 Lohnsteuerbescheinigungen für das Jahr 2010 vorliegen und weiß nicht wie ich das richtig eintrage. Die Eingaben für die Zeit als Angestellter sind völlig problemlos, doch weiß ich bei der Zeit der Verbeamtung nicht mehr weiter. Folgende Fragen stellen sich mir:

    - Wo bringe ich die private Krankenversicherung unterbringen soll?
    - Muss ich die 50% Fürsorge des Arbeitgebers auch mit eintragen?
    - Was muss ich bei dieser Konstellation (Verbeamtet dann Angestellt) noch beachten?

    Auch habe ich eine Information erhalten, dass mein früherer Dienstherr Nachversicherungsbeiträge für die Rentenversicherung gezahlt hat. Muss ich da auch was angeben?

    Für ein paar Tipps wäre ich sehr dankbar.

    Viele Grüße
    Zuletzt geändert von roque; 27.11.2011, 20:23.

    #2
    AW: Erst verbeamtet und dann angestellt - jetzt. bei Steuererklärung verzweifelnd

    Grundsätzlich übernehmen Sie die Eintragungen der Lohnsteuerbescheinigungen, wie sie der Arbeitgeber übermittelt hat.
    --------------------------------------------------------------------------------
    - Wo bringe ich die private Krankenversicherung unterbringen soll?
    Auf der Anlage Vorsorgeaufwand Seite 2 in den Zeilen 31 bis 36 entsprechend der Bescheinigung Ihrer Versicherung
    -------------------------------------------------------------------------------
    - Muss ich die 50% Fürsorge des Arbeitgebers auch mit eintragen?
    Anlage Vorsorgeaufwand Seite 1 Zeile 11 ja ankreuzen
    ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
    Nachversicherung durch Arbeitgeber:
    Für Steuererklärung nicht relevant, da nur Arbeitgeberbeiträge nachgezahlt werden.
    --------------------------------------------------------------------------------------------------------------
    Anlage Vorsorgeaufwand Seite 2:
    Zeile 51 ja
    Zeile 54 und 55 ja
    --------------------------------------------------------------------------------------------------------------
    Zuletzt geändert von ; 27.11.2011, 21:00.

    Kommentar


      #3
      AW: Erst verbeamtet und dann angestellt - jetzt bei Steuererklärung verzweifelnd

      Wow, das war schnell! Super, besten Dank für die Informationen und schnelle Antwort.
      So müsste es überall sein!

      Beste Grüße

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