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Erstausstattung Wohnung ARGE

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    Erstausstattung Wohnung ARGE

    Ich habe letztes Jahr einen Zuschuss von der ARGE für die Erstausstattung meiner Wohnung bekommen. Zu dieser Zeit war ich angestellt, aber durch meinen geringen Verdienst habe ich weitere Unterstützung durch die ARGE bekommen.
    Muss ich den Zuschuss für die Erstausstattung der Wohnung in der Steuererklärung angeben? Wenn ja-in welchem Formular und wo? Allerdings ahbe ich keine Rechnungen, was ich davon gekauft habe, weil alles durch Kleinanzeigen bezogen worden ist.

    Danke

    #2
    AW: Erstausstattung Wohnung ARGE

    Hallo,

    Leistungen der Arge (heute Jobcenter) sind eigentlich steuerfrei, daher dürfte das imho auch für solche Einmalleistungen gelten.

    MfG Stefan
    Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

    Kommentar


      #3
      AW: Erstausstattung Wohnung ARGE

      richtig, aber evtl, sollten Sie das in einem gesonderten Beiblatt zur Steuererklärung so wie oben geschrieben erläutern, damit keine Rückfragen seitens des FA aufkommen.

      Hinweis:
      ALG I = unter Progressionsvorbehalt
      ALG II / Hartz 4 / Grundsicherung = weder stpfl. noch unter Progressionsvorbehalt

      Kommentar

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