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Erwerb Eigentumswohnung

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    Erwerb Eigentumswohnung

    Hallo,

    wir haben uns 05/2011 eine Eigentumswohnung gekauft.
    Diese besteht noch aus 2 Wohnungen die zu einer zusammengelegt werden.
    Seit dem Kauf wird die eine Wohnung noch vermietet und die zweite steht noch leer.
    Ab März ist dann auch die zweite Wohnung leer und wir können einziehen.

    Wie sieht es da mit der Steuererklärung aus.
    Der Kaufpreis beträgt angenommen 50.000 €.
    Dazu kommen noch Ausgaben für Notar/Grunderwerbssteuer/Einträge im Grundbuchamt und Mieteinnahmen seit dem Kauf.

    Wie und wo kann ich das alles in die Steuererklärung eintragen.

    MfG H. Gläser

    #2
    AW: Erwerb Eigentumswohnung

    Was willst Du denn da eintragen? Die 2011er Formulare gibts jedenfalls in ElsterFormular noch gar nicht.

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      #3
      AW: Erwerb Eigentumswohnung

      ich wollte halt schon mal anfangen, alles zusammen suchen und dann in 2011 übernehmen.

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        #4
        AW: Erwerb Eigentumswohnung

        Ok. Das ist interessant: http://de.wikipedia.org/wiki/Haushaltsnahe_Dienstleistung

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          #5
          AW: Erwerb Eigentumswohnung

          Hallo,

          >>>Seit dem Kauf wird die eine Wohnung noch vermietet

          Das gehört in die Anlage V. Dort können dann auf der Rückseite auch die Werbungskosten eingetragen werden (die vereinnahmten Nebenkosten, die AfA*, ggf. anteilige Zinsen und sonstige mit der Vermietung im Zusammenhang stehende Kosten).

          *AfA=Abschreibung für Abnutzung. Das ist ein etwas komplizierteres Thema, normalerweise rate ich da immer im ersten Jahr einen Steuerberater zu beauftragen.
          Ob das aber für noch nicht einmal ein volles Jahr so wirtschaftlich ist, möchte ich doch bezweifeln. Daher würde ich es pauschal mit 70% des Kaufpreises der vermieteten Wohnung probieren (davon dann natürlich nur 2% und davon auch nur 5/12tel). Wenn man dem Finanzamt die Situation erklärt, klappt das in der Regel meiner Erfahrung nach.
          Oder du fragst den Verkäufer, wieviel Prozent er für die AfA von seinem Kaufpreis abgezogen hat. Wenn man dabei bleibt, sollte es keine Probleme geben.
          Anmerkung dazu: Die AfA bezieht sich nur auf das Gebäude, das mitgekaufte Grundstück kann nicht abgeschrieben werden (es behält ja auch seinen Wert).

          Kaufpreis und Anschaffungsnebenkosten sind privat veranlaßt, haben also nichts mit der Steuererklärung zu tun.

          MfG Stefan
          Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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