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Wechsel zum Kleinunternehmen

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    Wechsel zum Kleinunternehmen

    Hallo liebe Forenmitglieder,

    ich habe eine Frage bezüglich des Wechsel meines Gewerbes zum Kleinunternehmen.
    Ich möchte ab dem Jahr 2012 mein bestehendes Gewerbe in ein
    Kleinunternehmen umwandeln und somit keine Umsatzsteuer mehr ausweisen.
    Ich erfülle die Voraussetzungen §19 USTG, da ich im Jahr deutlich unter
    17.500€ Umsatz liegen werde ich auch im Jahr 2012 weder die Grenze von
    17.500€, geschweige denn 50.000€ überschreiten werde.

    Wie kann ich einen solchen Wechsel vollziehen? Was muss ich dem Finanzamt mitteilen? Ist dies online oder per Post unter Vorlage einer Kopie meines Personalausweises möglich? Muss ich bestimmte Formulare ausfüllen oder kann dies formlos vollzogen werden? Wenn Formulare von Nöten sind, gibt es die Möglichkeit eines Downloads? Über eine baldige Antwort würde ich mich sehr freuen.
    Zuletzt geändert von Billickz; 02.02.2014, 13:51.

    #2
    AW: Wechsel zum Kleinunternehmen

    Hallo Dominik Barkow,

    wären diese Fragen nicht besser beim zuständigen Finanzamt angebracht?

    Gruss stiller
    Zuletzt geändert von stiller; 11.12.2011, 15:47.
    Gruss (S)stiller
    STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
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    ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
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    Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
    Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
    Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

    Kommentar


      #3
      AW: Wechsel zum Kleinunternehmen

      Zum ersten: stiller hat vollkommen recht! Und mit ElsterFormular hat das ja auch gar nix zu tun.

      Zum zweiten: die Kleinunternehmerregelung muss nicht beantragt werden, sie greift automatisch. Allerdings ist man fünf Jahre an den Verzicht derselbigen gebunden.

      Sollte Dein Umsatz also schon immer unter der Grenze gelegen haben, dann musst Du mindestens fünf Jahre Umsatzsteuer ausgewiesen haben, bevor Du wieder in den Genuss der Kleinunternehmerregelung kommst.

      Theoretisch musst Du das dem Finanzamt nicht mitteilen. Es wäre aber sinnvoll, z. B. in Form eines kurzen Briefs.

      Wenn Du Voranmeldungen abgeben musst, dann solltest Du Dich evtl. davon befreien lassen.

      Kommentar

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