Frage zur Lohnsteuererklärung für das Jahr 2010:
Habe in der Anlage Kind die Kinderbetreuungskosten in Höhe von 5272EUR eingetragen (Zeile 61). Ebenso in Zeile 62 bei einer Erwerbstätigkeit vom 01.01. bis 31.12., Zeile 69 habe ich bei einer Erwerbstätigkeit vom 01.01. bis 31.12. auf 0 gesetzt. Zeile 77 und 82 angekreuzt und in Zeile 81 die Beträge 5272 und 3515, sprich 2/3 eingetragen. Zeile 86 ist wiederum null. In Zeile 87 steht dann wieder vom 01.01. bis 31.12.
Jetzt meine Frage: Warum wird bei der "Berechnung der Höhe der zu zahlenden Steuer" nur "erwerbsbedingte Kinderbetreuungskosten . . . . . -2.000" angesetzt. Müsste da jetzt nicht -3515 stehen?
Habe in der Anlage Kind die Kinderbetreuungskosten in Höhe von 5272EUR eingetragen (Zeile 61). Ebenso in Zeile 62 bei einer Erwerbstätigkeit vom 01.01. bis 31.12., Zeile 69 habe ich bei einer Erwerbstätigkeit vom 01.01. bis 31.12. auf 0 gesetzt. Zeile 77 und 82 angekreuzt und in Zeile 81 die Beträge 5272 und 3515, sprich 2/3 eingetragen. Zeile 86 ist wiederum null. In Zeile 87 steht dann wieder vom 01.01. bis 31.12.
Jetzt meine Frage: Warum wird bei der "Berechnung der Höhe der zu zahlenden Steuer" nur "erwerbsbedingte Kinderbetreuungskosten . . . . . -2.000" angesetzt. Müsste da jetzt nicht -3515 stehen?
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