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Kinderbetreuungskosten

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    Kinderbetreuungskosten

    Frage zur Lohnsteuererklärung für das Jahr 2010:
    Habe in der Anlage Kind die Kinderbetreuungskosten in Höhe von 5272EUR eingetragen (Zeile 61). Ebenso in Zeile 62 bei einer Erwerbstätigkeit vom 01.01. bis 31.12., Zeile 69 habe ich bei einer Erwerbstätigkeit vom 01.01. bis 31.12. auf 0 gesetzt. Zeile 77 und 82 angekreuzt und in Zeile 81 die Beträge 5272 und 3515, sprich 2/3 eingetragen. Zeile 86 ist wiederum null. In Zeile 87 steht dann wieder vom 01.01. bis 31.12.

    Jetzt meine Frage: Warum wird bei der "Berechnung der Höhe der zu zahlenden Steuer" nur "erwerbsbedingte Kinderbetreuungskosten . . . . . -2.000" angesetzt. Müsste da jetzt nicht -3515 stehen?

    #2
    AW: Kinderbetreuungskosten

    Wann ist das Kind geboren? Haben Sie ganzjährig Kindergeld bekommen?
    Der Höchstbetrag für Kinderbetreuungskosten beträgt 4.000 €. Ist es möglich, dass Sie mit dem anderen Elternteil nicht zusammen zur Einkommensteuer veranlagt werden?
    Zuletzt geändert von ; 20.12.2011, 03:41.

    Kommentar


      #3
      AW: Kinderbetreuungskosten

      Schon einmal vielen Dank für die Antwort.

      Das Kind ist von Januar 2009 und wir haben ganzjährig Kindergeld bekommen.

      "Der Höchstbetrag für Kinderbetreuungskosten beträgt 4.000 €." Das ist richtig, aber ich dachte 2/3 von 5272EUR sind 3515EUR, also werden diese angesetzt. Ist ja kleiner 4000EUR.

      "Ist es möglich, dass Sie mit dem anderen Elternteil nicht zusammen zur Einkommensteuer veranlagt werden?" Ja, wir sind getrennt veranlagt, aber beide erwerbstätig.. Aber ist es möglich, dass ich die gesamten Kosten auf meine Steuererklärung nehme. Ich habe sie ja auch gezahlt. Und meine Partnerin setzt 0EUR an.
      Zuletzt geändert von Philip S.; 20.12.2011, 10:04.

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