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Rentenfreibetrag und Sterbevierteljahr

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    Rentenfreibetrag und Sterbevierteljahr

    Guten Tag!

    Sachverhalt: Eine Monatsrente (brutto 1.000) des Sterbevierteljahrs bezieht sich auf das Jahr 2011, da der Ehemann im Oktober 2010 gestorben ist.

    Frage: Errechnet sich der steuerfreie Teil der Rente künftig aus 1 x 1.000 + 11 x 600 oder 12 x 600 (Rentenerhöhung mal vernachlässigt).

    Danke im Voraus für Mithilfe.

    Bolletax

    #2
    AW: Rentenfreibetrag und Sterbevierteljahr

    Rentenbeginn ab 2005 (Neufälle)

    Beginnt Ihre Rente nach dem 31.12.2004, ist die Berechnung etwas komplizierter. Maßgeblich für den Besteuerungsanteil ist das Jahr, in dem Ihre Rente beginnt. Mit diesem Anteil wird Ihre Rente im Jahr des Rentenbeginns versteuert. Ihr endgültiger Rentenfreibetrag wird aber erst im Jahr nach dem Rentenbeginn ermittelt. Dadurch ist sichergestellt, dass die Höhe des Rentenfreibetrages nicht vom Monat des Rentenbeginns abhängt.

    Rentenfreibetrag = Jahresrente (im Jahr nach Rentenbeginn) × (100 % ./. Besteuerungsanteil in Prozent)

    Herr Lenz bezieht seit 1.9.2009 eine gesetzliche Rente von monatlich € 1.500,00. Der Besteuerungsanteil beträgt 58 %, weil die Rente 2009 begonnen hat. Die Jahresrente beläuft sich auf € 6.000,00 (4 × € 1.500,00). Zum 1.7.2010 stieg seine Rente annahmegemäß um 2 % auf € 1.530,00. Im Jahr 2010 wird so gerechnet:

    Jahresrente (6 ×€ 1.500,00 + 6 ×€ 1.530,00 = )


    18.180,00 €

    ./. Rentenfreibetrag (42 % von € 18.180,00 = aufgerundet)


    ./.


    7.636,00 €

    ./. Werbungskosten-Pauschbetrag


    ./.


    102,00 €

    sonstige Einkünfte


    10.442,00 €

    Der Rentenfreibetrag von € 7.636,00 wird vom Finanzamt für die Folgejahre festgeschrieben und gilt damit auch für die Jahre ab 2011.

    Bei einem Tot in 2010 beträgt der Besteuerungsanteil 60 v. H.

    Kommentar


      #3
      AW: Rentenfreibetrag und Sterbevierteljahr

      Danke, Korsika, für die schnelle Antwort.
      Die jährliche Steigerung des Prozentsatzes nach dem Jahr des Rentenbeginns hatte ich allerdings als bekannt vorausgesetzt.
      Meine Frage bezog sich alleine darauf, ob bei bei der Bemessung des künftigen Rentenfreibetrags von einer höheren Basis ausgegangen wird, wenn in das Bemessungsjahr noch die höheren Rentenzahlungen aus dem Sterbe(vor)jahr einbezogen werden. Dann nämlich würde es für die Höhe des Rentenfreibetrags eine Rolle spielen, ob das Sterbedatuim vor dem 1. Oktober oder danach liegt.
      Freundlichen Gruß
      Bolletax

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        #4
        AW: Rentenfreibetrag und Sterbevierteljahr

        Die Rente ist eine regelmässig wiederkehrende Einnahme. Deshalb dürfte die Rentenzahlung für den Monat Dezember auch noch dem Vorjahr zuzurechnen sein, wenn die Rentenzahlung bis zum 10. Jan. des Folgejahres geleistet wurde. Wann wurde die Rentenzahlung für Dezember konkret gezahlt?

        Kommentar


          #5
          AW: Rentenfreibetrag und Sterbevierteljahr

          Die Rentenzahlung für Januar 2011, um diese handelt es sich, wurde am letzten Werktag des Jahres 2010 gutgeschrieben, so dass sie als im Januar als vereinnahmt gilt. Damit die wäre die Gesamtrente 2011 um einmalig 40% der Rente des verstorbenen Ehemannes höher, als wenn dieser vor dem 1. Oktober 2010 verstorben wäre.
          Konkret werde ich das Finanzamt darauf hinweisen und dessen Entscheidung akzeptieren. Immerhin wäre es ein kleiner Vorteil, wenn der Rentenfreibetrag hierdurch höher würde, was sich dann auch in der Zukunft auswirken würde.
          Unterstellt, es gäbe keine Rentenerhöhung, dann würde die Witwenrente 2011
          12 x 600 EURO betragen und einmal zusätzlich 400 EURO mehr. Dann wäre der Rentenfreibetrag in dem einen Fall 600 x 12 x 40% = 2.880 und im anderen (600 x 12 + 400) x 40% = 3.040, mithin ein dauerhafter Vorteil von 160 EURO, der sich sogar noch verdoppeln würde, wenn der Ehemann im November gestorben wäre.

          Aber Dank für Ihre Mühe, Korsika, und freundlichen Gruß
          Bolletax

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            #6
            AW: Rentenfreibetrag und Sterbevierteljahr

            Etwas schwieriger ist das dank der neuen Regelung schon.

            Für 2011 wird der steuerfreie Anteil wie folgt berechnet:
            (1.000,- + 11 x 600,-) x 40% = 3.040,- € (wobei ich mal davon ausgehe, dass der von Ihnen genannte Anteil von 40% zutreffend ist und keine bereits laufende Rente vererbt wurde, denn dann würde sich der Prozentsatz nach dem Jahr richten, in dem der Ehemann die Rente erstmals bezogen hat).

            Da es sich bei dem Wegfall der erhöhten Zahlung im Sterbevierteljahr nicht um eine *reguläre* Anpassung (wie die regelmäßige Erhöhung um 1 bis 2 %) handelt, muss für 2012 der steuerfreie Anteil wieder neu bestimmt werden.

            Geht man streng nach dem Gesetz muss man wie folgt rechnen:
            (12 x 600,-) / (1.000,- + 11 x 600,-) x 3.040,- € = 2.880,- €.

            Regelmäßige Anpassungen, die ggf. zum 01.01. oder 01.07.12 eintreten, bleiben dabei außen vor und werden so oder so voll versteuert. Die 2.880,- € werden dann dauerhaft festgeschrieben, es sei denn, die Rentenzahlung muss aus anderen Gründen (z. B. wegen anderer eigener Einkünfte des Erben) angepasst werden, ist der steuerfreie Anteil wieder neu zu bestimmen...
            Zuletzt geändert von Sabre; 29.12.2011, 07:48.

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              #7
              AW: Rentenfreibetrag und Sterbevierteljahr

              € Sabre

              Danke! Alles klar. Es hätte mich auch gewundert, wenn man in diesem Falle "Gestaltungsmöglichkeiten" gehabt hätte.

              Besten Gruß
              Bolletax

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