Hallo,
im Jahr 2007 war man Student und es wird nun die Einkommensteuererklärung für dieses Jahr gemacht. Er war 2007 zweimal Studiengebührenpflichtig. Einmal wurde nach Mahnung inclusive Mahngebühren 2007 überweisen. Das zweite mal auch mit Mahngebühren, allerdings wurde erst 2008 überwiesen.
Sind die ersten Studiengebühren mit den Mahngebühren einzutragen?
Sind die Aufwendungen der zweiten Studiengebühren in dem Jahr in der Steuererklärung einzutragen, in dem sie tatsächlich bezahlt wurden (also Einkommensteuererklärung 2008)?
Vielen Dank.
Gruß, Fred
im Jahr 2007 war man Student und es wird nun die Einkommensteuererklärung für dieses Jahr gemacht. Er war 2007 zweimal Studiengebührenpflichtig. Einmal wurde nach Mahnung inclusive Mahngebühren 2007 überweisen. Das zweite mal auch mit Mahngebühren, allerdings wurde erst 2008 überwiesen.
Sind die ersten Studiengebühren mit den Mahngebühren einzutragen?
Sind die Aufwendungen der zweiten Studiengebühren in dem Jahr in der Steuererklärung einzutragen, in dem sie tatsächlich bezahlt wurden (also Einkommensteuererklärung 2008)?
Vielen Dank.
Gruß, Fred
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