Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Student, Werbungskosten, Verlustvortrag

Einklappen
Dieses Thema ist geschlossen.
X
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Student, Werbungskosten, Verlustvortrag

    Hallo,

    ich benötige nochmal Unterstützung.

    Student hat vorher eine Berufsausbildung gemacht. Für 2007 macht er die Einkommensteuererklärung. Er verdiente ca. 12000€ und bezahlte ca. 295€ an Steuern. 2008 verdiente er ca. 8000€ und 2009 ca. 33000€.

    Als Werbungskosten für 2007 trägt er ein:
    Beiträge für Gewerkschaft und private Haftpflichtversicherung
    Zinsen des Bildungskredites
    Kontogebühren
    Beiträge zur studentischen Krankenversicherung
    Langzeitstudiengebühr
    Studiengebühren
    Semestergebühren
    Wegstrecke zwischen Wohnung und Arbeitsstätten
    Wegstrecke zwischen Wohnung und Uni (Vorlesungen und Diplomarbeit)

    Er kommt auf eine Summe von 2800€
    Daher würde er gerne einen Teil als Verlustvortrag eintragen.

    Was muss er in den Mantelbogen eintragen, damit der Teil der Werbungskosten, die für 2007 nicht mehr beachtet werden, auf 2009 übertragen werden?

    Sind die o.g. Werbungskosten auch als Werbungskosten vom Finanzamt anerkannt?

    Vielen Dank und Gruß von Fred

    #2
    AW: Student, Werbungskosten, Verlustvortrag

    Hallo Fred,

    einen Verlustvortrag gibt es nur, wenn man insgesamt ein negatives Einkommen hat.

    Da du aber für 2007 von 12.000 Euro Einkommen, aber 'nur' 2.800 Euro Werbungskosten schreibst, bleibt weiterhin ein positives Einkommen (vermutlich mit Null Steuern, da unter dem Grundfreibetrag); da gibt es keinen Verlustvortrag.

    Praktisch würde deine Überlegung sogar bedeuten, dass der Grundfreibetrag vorgetragen würde, das geht natürlich nicht. Wenn man diesen Freibetrag nicht ausnutzt (beispielsweise ist das bei fast allen Kindern der Fall), dann verfällt er. Das ist bei allen Freibeträgen so.

    MfG Stefan
    Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

    Kommentar


      #3
      AW: Student, Werbungskosten, Verlustvortrag

      Bei 12.000 minus 2.800 kommen Sie nicht zum Verlustvortrag, ganz abgesehen davon, dass ein Teil der Aufwendungen Sonderausgaben sind, nicht Werbungskosten.

      Zum Verlustvortrag kommen Sie grob gesagt dann, wenn die Werbungskosten höher sind als die Einnahmen (Arbeitslohn).

      Kommentar


        #4
        AW: Student, Werbungskosten, Verlustvortrag

        ganz abgesehen davon, dass ein Teil der Aufwendungen Sonderausgaben sind, nicht Werbungskosten.

        Welches sind denn die Sonderausgaben?


        Da du aber für 2007 von 12.000 Euro Einkommen, aber 'nur' 2.800 Euro Werbungskosten schreibst, bleibt weiterhin ein positives Einkommen (vermutlich mit Null Steuern, da unter dem Grundfreibetrag); da gibt es keinen Verlustvortrag.

        Das war mir so nicht verständlich. Vielen Dank

        Kommentar


          #5
          AW: Student, Werbungskosten, Verlustvortrag

          Hallo Fred,

          >>>Welches sind denn die Sonderausgaben?

          Die Versicherungen. Das ändert aber praktisch nichts, auch die können (in diesem Fall) komplett abgesetzt werden (Anlage Vorsorgeaufwand).

          MfG Stefan
          Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

          Kommentar


            #6
            AW: Student, Werbungskosten, Verlustvortrag

            Ich hätte an die Eingangsfrage anknüpfend eine Frage.

            Ähnliche Ausgangssituation, Beispiel Jahr 2009:

            - Student, vorher Ausbildung.. daher die Hoffnung auf Möglichkeit zum Verlustvortrag.
            - Einkommen 2008 = 0, keine Steuern gezahlt, Bafög-Empfänger

            Aufwände:
            - PHV knapp 60EUR
            - studentische KV ca 775 EUR
            - BU-Versicherung ca 300 EUR

            Das sind dann wohl Sonderausgaben.. macht das überhaupt noch Sinn die anzugeben?


            Werbungskosten:
            - ca 1400EUR Studiengebühren
            - Wegekosten zur Uni ca 100 Tage*55km (Teilweise mit Auto zum BHF, dann kostenlosem Zug; manchmal auch komplett mit Auto)

            Die letzten beiden sollten meiner Ansicht nach Werbungskosten sein. Meine Frage ist jetzt, wo ich diese genau im Mantelbogen eintragen kann, Anlage N macht ja ohne eigentliche nichtselbständige Arbeit wenig Sinn, oder?
            Wie errechne ich die Fahrtkosten am besten? Belege oder ähnliches habe ich leider nicht mehr ..

            Vielen Dank schonmal für die Hilfe !

            MfG Kaan

            Kommentar


              #7
              AW: Student, Werbungskosten, Verlustvortrag

              immer wieder umstritten ist die frage, ob das studium hier erststudium ist oder nicht... da es vorher bereits eine ausbildung gab, könnte das mit den werbungskosten gehen, ein versuch kann nicht schaden.

              die versicherungen werden sich wie richtig erkannt nicht auswirken, da sonderausgaben nicht vortragsfähig sind. kann man weglassen oder der vollstaendigkeit halber schonmal eintragen... egal ;-)

              werbungskosten als solches gehören ganz normal in anlage N, auch wenn es kein einkommen gab. das macht sinn, da diese (vorweggenommenen) werbungskosten zu der später mal angestrebten taetigkeit zugeordnet werden.

              achtung, ggf. werden verluste auch zurückgetragen, wenn vorher ein ausbildungsverhaeltnis bestand und dort entsprechend lohn anfiel etc. wäre ein verrechnung des verlustes auch mit dem vorjahr denkbar.
              aber wie schon geschrieben, ein versuch kann nicht schaden, man muss halt abwarten wie das Finanzamt die situation beurteilt ;-)

              PS: für die Fahrtkosten gilt das, was im allgemeinen gilt, Tage*Entfernung*0,30 Euro, die Tage wird man anhand des Stundenplanes und der Vorlesungszeiten plausibel machen können, die Entfernung mit einem Routenplaner. mit welchem verkehrsmittel man dorthin gelangt ist, ist unerheblich.

              Kommentar


                #8
                AW: Student, Werbungskosten, Verlustvortrag

                Hi,

                vielen Dank erstmal für die Antwort, das is echt super nett!

                Eine Frage hab ich da noch:

                An welcher Stelle der Anlage N trag ich denn die Fahrtkosten ein?
                Im Vordruck für 2011 kann ich in Zeile 44 "Werbungskosten:Fortbildungskosten" Zeilen hinzufügen und sowohl die Studiengebühren als auch die Fahrtkosten separat aufführen.. was meiner Ansicht nach auch Sinn macht.
                In den Vordrucken 2009 und 2010 geht das hinzufügen solcher Zeilen nicht (nur als Sonstiges)

                Trag ich die Fahrtkosten grundsätzlich dort unter Fortbildungskosten ein und erkläre meine Berechnung auf einem Extrablatt oder sollte ich die Eintragung unter "regelmäßige Wege zur Arbeitsstätte" machen ?

                In 2011 hab ich zusätzlich noch das Problem, dass ich umgezogen bin und meine Pendelkosten zu einem Praktikum in der zweiten Jahreshälfte von einem anderen Ort aus entstanden sind, als jene für das Pendeln zur Uni in der ersten Jahreshälfte.. wie kann ich das Sinnvoll in dem Formular eintragen und erklären oder muss ich das gesondert irgendwie erklären?

                Danke schonmal für die Antworten
                MfG Kaan

                Kommentar


                  #9
                  AW: Student, Werbungskosten, Verlustvortrag

                  Zitat von Falzo Beitrag anzeigen
                  PS: für die Fahrtkosten gilt das, was im allgemeinen gilt, Tage*Entfernung*0,30 Euro, ...
                  Ganz aktuell dazu folgendes Urteil des BFH:
                  http://www.welt.de/finanzen/steuern-recht/article106127788/Studenten-koennen-Fahrt-zur-Uni-voll-absetzen.html

                  Demnach können Studenten für den Weg zwischen Wohnung und Bildungseinrichtung die volle gefahrene Strecke (und nicht nur die einfache Entfernung) als Fahrtkosten (Werbungskosten) ansetzen.
                  mfg. - Kent

                  Kommentar


                    #10
                    AW: Student, Werbungskosten, Verlustvortrag

                    Huhu!
                    Ich bin neu hier und ein absoluter Steuerdummi.

                    Habe eine Ausbildung, 3 Jahre gearbeitet und von 2007-2013 studiert, somit ist mein Studium absetzbar. Während des Studiums hatte ich nur ca. 1 Jahr einen 400Euro-Job, ansonsten habe ich nichts verdient und verdiene auch weiterhin noch nichts. (bin Hartzi)

                    Möchte mich nun an die Stuererklärung wagen und habe viele Fragen.

                    1. Frage: Kann ich den Verlustvortag nur bis 2009 rückwirkend machen? Ich hatte mal was von 4 Jahren gehört, allerdings hat mir letztes Jahr noch ein Finanzberater erklärt, das sei unbegrenzt möglich.

                    2. Selbstverständlich habe ich null Belege; kann ich also nur den Pauschbetrag von 920€ eintragen plus Arbeitsmittel von 110€ plus Kontoführung 16€? Oder kann ich andere Dinge ienfach schätzen?

                    3. Ich habe viele Praktika in ganz D und Europa gemacht. Gilt da auch die Dienstreisen- und Verpflegungspauschale von 30Cent pro km bzw. 24€ pro Tag? Auch, wenn es teilweise 3 Monate waren? Oder gibt es da spezielle Regelungen fürs Ausland?

                    4. Wie ist das nun mit der Entfernungspauschale zur Uni? Erst habe ich hier was von 30 cent pro gefahrenem km gelesen, dann wieder, dass das nicht mehr gültig ist. Bin verwirrt..

                    Sorry für die dummen Fragen, aber mein Beruf sieht das Fach "wie kriege ich meine Buchhaltung auf die Reihe" leider nicht vor und ich will ja was lernen.. :S

                    Kommentar


                      #11
                      AW: Student, Werbungskosten, Verlustvortrag

                      1. ja, 2008 ist zum 31.12.12 verjährt. Wenn für die Jahre 2009-2012 aber schon bestandskräftige Bescheide existieren ist da auch Essig.

                      2. Pauschbetrag bringt nichts für einen Verlustvortrag. Es müssen schon tatsächliche WK entstanden sein, die ggf. nachgewiesen werden müssen.

                      3. 30 cent ja. Fürs Ausland gibt es andere Verpflegungspauschalen. Die gelten natürlich nur, wenn nichts erstattet wurde.

                      4. 30 Cent für gefahrenen km zur Uni sind i. O.

                      Kommentar


                        #12
                        AW: Student, Werbungskosten, Verlustvortrag

                        Danke schön!!
                        Wie ist das denn mit den Auslandspauschalen - gibt es da Listen, wo man nachschauen kann??
                        Das mit dem Verjähren ärgert mich. Hätte der Finanztyp doch wissen müssen und ich hätte letztes Jahr echt noch Zeit gehabt, das von 2008 zu machen. Nööööl. Mein schönes Geld, einmal mehr verschenkt.
                        Nee, Bescheide existieren noch keine.

                        Kommentar


                          #13
                          AW: Student, Werbungskosten, Verlustvortrag

                          Was ist ein "Finanzberater" ? Darf der sich zu Steuern äußern, nur weil er auch von Geld schon mal gehört hat ? Ist das so, wie wenn Du zur Bank gehst zwecks Beratung über thesaurierende ausländische Investmentfonds und Du dann den dortigen Pförtner ausfragst und Du das dann für bindend und der Weisheit letzter Schluss hälst ?

                          Sorry, aber laut Wikipedia ist ein Finanzberater die Berufsbezeichnung für einen Dienstleister, der Kunden über Geldanlagen, Kredite und Versicherungen berät.
                          Schönen Gruß

                          Picard777

                          P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                          Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

                          Kommentar


                            #14
                            AW: Student, Werbungskosten, Verlustvortrag

                            Hach, ich liebe diese herablassenden, vor Zynismus triefenden Beiträge. Bitte entschuldige mein mehr als laienhaft zufällig ausgewähltes Vokabular.
                            Mein "Finanzberater" ist von Beruf Steuerberater. Wikipedia hatte Unrecht.

                            Danke trotzdem!

                            Kommentar


                              #15
                              AW: Student, Werbungskosten, Verlustvortrag

                              Sorry, dann kannst du natürlich an deinen Steuerberater gehen und im Rahmen seiner Berufshaftpflicht um Erstattung bitten. Wenn Du einen Finanzberater gehabt HÄTTEST, dann könntest du das jetzt nicht, sondern müsstest Dich an die eigene Nase fassen.
                              Schönen Gruß

                              Picard777

                              P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                              Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

                              Kommentar

                              Lädt...
                              X