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Umsatzsteuervoranmedlung - Vorgehensweise

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    Umsatzsteuervoranmedlung - Vorgehensweise

    Hallo,
    seit Nov. versuche ich als Fotograf nebenberuflich etwas dazu zu verdienen.
    Dafür habe ich mir eine neue Steuernummer geben lassen, um auch die Umsatzsteuer angeben zu können.
    Nun habe ich folgenden Vorgang.
    Im Nov. habe ich meine ersten Auftrag bekommen. Die Rechnung konnte ich erst im Dez. schreiben. Das Geld erhalte ich vorraussichtlich erst im Jan.2012.
    Ist folgende Vorgehensweise nun richtig?
    Für Nov:
    Einkünfte null + Umsatzsteuer von Ausgaben eintragen
    Im Januar dann für Dez. (auch wenn noch kein Geld überwiesen wurde):
    Rechnung + Umsatzsteuer von Ausgaben eintragen
    Im Februar, falls keine Aufträge da sind:
    Wieder null + Umsatzsteuer von Ausgaben eintragen

    Nun noch eine kurze Frage zum richtigen Eintragen:
    Wenn ich das richtig verstanden habe, muss ich in der Zeile 26
    "Steuerpflichtige Umsätze" eingeben.
    Bei keinen Einnahmen also 0.
    In welcher Zeile gebe ich denn die Umsatzsteuer von den "Ausgaberechnungen" ein? Da stehen mir die Zeilen 56,57,58,59,60,61,62 zur Verfügung.

    Im Vorraus schon herzlichen Dank für die Hilfe!!

    Gruß
    Piqu

    #2
    AW: Umsatzsteuervoranmedlung - Vorgehensweise

    Hallo piqu,

    richtig erkannt in Zeile 26 Kennziffer 81 kommen deine Umsätze (allerdings netto)
    die Umsatzsteuer ermittelt das Formular ja daraus korrekt.
    Die Zeile 56 Kennziffer 66 ist die Zeile für die Steuerbeträge deiner Ausgaben.

    Zitat:Im Nov. habe ich meine ersten Auftrag bekommen. Die Rechnung konnte ich erst im Dez. schreiben. Das Geld erhalte ich vorraussichtlich erst im Jan.2012.

    Du kannst bei deinem Finanzamt einen Antrag auf Bersteuerung nach vereinnahmten Entgelten stellen, dann erklärst du deine Einnahmen in der Umsatzsteuer-Voranmeldung immer erst bei Geldeingang.

    Tschüß

    Kommentar


      #3
      AW: Umsatzsteuervoranmedlung - Vorgehensweise

      Hallo holzgoe,
      vielen Dank für die Antwort.
      Gibt es für diesen Antrag von dem Du sprichst einen Vordruck od. kann ich den so schreiben?
      Gruß
      Piqu

      Kommentar


        #4
        Umsatzsteuervoranmeldung - Vorgehensweise

        Den Antrag kann man formlos stellen. "Ich beantrage, mir die Besteuerung der Umsätze nach vereinnahmten Entegelten zu genehmigen."

        Kommentar


          #5
          AW: Umsatzsteuervoranmedlung - Vorgehensweise

          Danke für die Antwort!
          Gruß

          Kommentar


            #6
            AW: Umsatzsteuervoranmedlung - Vorgehensweise

            Da fällt mir noch eine Nachfrage ein.
            Wenn ich die Rechnungen für meine Anschaffungen angebe, bzw. die Umsatzsteuer, muss ich dann die Rechungen dem Finanzamt zusätzlich schicken? (Elster geht ja elektronisch) Oder reicht das bei der Jahreseinkommensteuererklärung?
            Gruß
            Piqu

            Kommentar


              #7
              AW: Umsatzsteuervoranmedlung - Vorgehensweise

              Grundsätzlich kann man davon ausgehen, dass sich das Finanzamt meldet, wenn es Rechnungen haben will. Eine elektronische Übermittlung der Daten reicht vorerst völlig aus.

              Kommentar


                #8
                AW: Umsatzsteuervoranmedlung - Vorgehensweise

                Das gilt natürlich sowohl für die Umsatzsteuervoranmeldungen als auch für die Umsatzsteuerjahreserklärung und die Gewinnermittlung. Rechnungen müssen nur dann eingereicht werden, wenn Sie *ausdrücklich* darauf hingewiesen werden.

                Kommentar


                  #9
                  AW: Umsatzsteuervoranmedlung - Vorgehensweise

                  Was ist mit Rechnungen, die keine U-St. ausweisen. Z.B. eBay-Einkäufe.
                  Die, denke ich, können erst zum Jahresende geltend gemacht werden.
                  Sollten diese, wie auch andere im laufe des Jahres angesammelten Rechnungen mit U-St., am Ende des Jahres dem Finanzamt als Kopie vorgelegt werden?

                  Noch was:
                  Was ist mit Rechnungen aus den Monaten vor meiner Anmeldung , die im Nov. war, aber noch aus diesem Jahr. Kann ich die mit angeben, da ich diese Sachen mit Benutze.
                  Gruß
                  Piqu
                  Zuletzt geändert von Piqu; 28.12.2011, 18:47.

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                    #10
                    AW: Umsatzsteuervoranmedlung - Vorgehensweise

                    Zitat von Piqu Beitrag anzeigen
                    Was ist mit Rechnungen, die keine U-St. ausweisen
                    Wie lautete die Frage nochmal?

                    Natürlich kann auch die Umsatzsteuer aus Rechnungen, die keine Umsatzsteuer enthalten, v o l l als Vorsteuer abgezogen werden. Das wirkt sich halt nicht aus, die Steuer beträgt in diesem Fall ja NULL.

                    Zitat von Piqu Beitrag anzeigen
                    Sollten diese, wie auch andere im laufe des Jahres angesammelten Rechnungen mit U-St., am Ende des Jahres dem Finanzamt als Kopie vorgelegt werden?
                    Dazu die Antwort von Sabre:

                    Zitat von Sabre Beitrag anzeigen
                    Rechnungen müssen nur dann eingereicht werden, wenn Sie *ausdrücklich* darauf hingewiesen werden.


                    Zitat von Piqu Beitrag anzeigen
                    Was ist mit Rechnungen aus den Monaten vor meiner Anmeldung
                    Vorsteuerabzug steht nur Unternehmern zu. Für Dinge, die der Unternehmer gebraucht von anderen Privatpersonen erwirbt oder auch selbst dem Betrieb zuführt ist kein Vorsteuerabzug möglich.

                    Kommentar


                      #11
                      AW: Umsatzsteuervoranmedlung - Vorgehensweise

                      Zum allgemeinen Verständnis wäre hier ein Existenzgründerseminar oder der Ansprechpartner im FA für Existentgründer erforderlich.

                      Wir überhäufen einen Laien mit Wörtern wie vereinbarter/vereinnahmter Umsatzsteuer, ohne selbst ganz genau die Verhältnisse zu kennen.
                      Wollen wir hier klären, was steuerfreie, nicht steuerbare, Lieferungen, sonstige Leistungen, Erwerb von Unternehmen, Erwerb von Privat sind?
                      Ich traue es mir nicht zu, ohne jede Einzelheit zu wissen, was ich auch nicht will.

                      Steuerberatung findet hier nicht statt.

                      Gruss stiller
                      Gruss (S)stiller
                      STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
                      Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
                      ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
                      Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
                      Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
                      Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
                      Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

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