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Anlage G, Ehefrau bezieht Arbeitsunfähigkeits-Rente

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    Anlage G, Ehefrau bezieht Arbeitsunfähigkeits-Rente

    Hallo zusammen,

    ich habe eine Frage zur Anlage G:

    Wie wird die Zeile 29 berechnet, wenn meine Frau eine Arbeitsunfähigkeits-Rente bezieht?

    Ich habe zwar aus dem Vorjahr ein vom Steuerberater ausgefülltes Formular, kann aber die Berechnung der Summe nicht nachvollziehen, da sich die angegebene Summe fast halbiert hat...

    Wird ggf. das Kindergeld unserer beiden Zwerge einbezogen bzw was spielt noch eine Rolle bei der Berechnung?

    Ich danke im Voraus für eine kurzfristige Antwort!

    Grüße
    André L.

    #2
    AW: Anlage G, Ehefrau bezieht Arbeitsunfähigkeits-Rente

    Ich gehe mal davon aus, dass die Rente in der Anlage R in den Zeilen 4-10 eingetragen ist. DANN wäre entscheidend, wann die Rente begonnen hat, da mit jedem Beginnjahr ein höherer Prozentsatz der Rente steuerpflichtig ist. Bei Rentenbeginn bis 2005 beträgt der steuerpflichtige Teil 50 %. zu berücksichtigen ist dann aber auch der rentenanpassungsbetrag, da der immer voll steuerpflichtig ist.

    Beispiel (Rente 10.000 €, Rentenbeginn 2005, Rentenanpassungsbetrag laut Zeile 6 der Anlage R 500 €):
    1.) steuerpflichtiger Rentenanpassungsbetrag 500 €
    2.) Rente 10.000 € abzgl. Rentenanpassungsbetrag 500 € = 9.500 € x 50 % = 4.750 €
    3.) Werbungskosten, mindestens Pauschbetrag 102 €
    -> steuerpflichtige Einkünfte, die in Anlage G Zeile 29 hineinkommen: 500 € + 4.750 € - 102 € = 5.148 €
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

    Kommentar


      #3
      AW: Anlage G, Ehefrau bezieht Arbeitsunfähigkeits-Rente

      Hallo Picard777,

      vielen Dank für die prompte Antwort!

      Eine kurze Frage zum Verständnis habe ich noch, ansonsten habe ich ja schon das Rundum-sorglos-Paket erhalten!

      Der Rentenanpassungsbetrag ist einfach nur die Rentenerhöhung zum Vorjahr, richtig?!

      Ich frag' nur nochmal nach, da der Steuerberater die Zeile 6 der Anlage R im Vorjahr nicht ausgefüllt hatte...

      Dankeschön!!

      Viele Grüße

      André L.

      Kommentar


        #4
        AW: Anlage G, Ehefrau bezieht Arbeitsunfähigkeits-Rente

        Hallo Picard777,

        hat sich schon erledigt!

        Ich danke nochmal für die prompte Antwort!!!

        Gruß André

        Kommentar


          #5
          AW: Anlage G, Ehefrau bezieht Arbeitsunfähigkeits-Rente

          Zitat von Lewi Beitrag anzeigen
          Hallo Picard777,

          vielen Dank für die prompte Antwort!

          Eine kurze Frage zum Verständnis habe ich noch, ansonsten habe ich ja schon das Rundum-sorglos-Paket erhalten!

          Der Rentenanpassungsbetrag ist einfach nur die Rentenerhöhung zum Vorjahr, richtig?!

          Ich frag' nur nochmal nach, da der Steuerberater die Zeile 6 der Anlage R im Vorjahr nicht ausgefüllt hatte...

          Dankeschön!!

          Viele Grüße

          André L.

          Nein, es ist der gesamte Erhöhungsbetrag seit Beginn der Rente.

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            #6
            AW: Anlage G, Ehefrau bezieht Arbeitsunfähigkeits-Rente

            Zitat von Basti89 Beitrag anzeigen
            Nein, es ist der gesamte Erhöhungsbetrag seit Beginn der Rente.
            ... seit Einführung des Alterseinkünftegesetzes, also frühestens ab 2006, da 2005 das Erstjahr war.
            Schönen Gruß

            Picard777

            P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

            Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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