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Monatliche Steuererklärung für Nebenerwerb?

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    Monatliche Steuererklärung für Nebenerwerb?

    Guten Morgen zusammen!
    Ich habe am 5.12. einen Nebenerwerb angemeldet und mir wurde gesagt, dass ich nun monatlich meine Steuererklärung machen soll.
    Ich habe ElsterFormular mit Update.

    - Gibt es da Hilfestellung?
    - Welches Formular benötige ich da?
    - Die Steuererklärung für den Nebenerwerb ist doch komplett separat von meiner privaten SE, kann ich das trotzdem mit dem gleichen ElsterFormular machen, oder bekomme ich für den Nebenerwerb eine extra Steuernummer?


    Ich hoffe, ich bin im richtigen Unterforum, wenn nicht, bitte verschieben. Danke!

    #2
    AW: Monatliche Steuererklärung für Nebenerwerb?

    Da muss ich jetzt etwas weiter ausholen:

    Sie müssen immer nur eine Einkommensteuererklärung pro Jahr abgeben, in der sämtliche Einkünfte (Also z. B. der Gewinn aus dem Nebenerwerb, den Arbeitslohn und ggf. noch Einnahmen aus einer vermieteten Wohnung) angeben.

    Andererseits müssen Sie - je nach Art des Nebenerwerbs - noch zusätzliche Steuererklärungen abgeben.

    Dies wären z. B.
    - Umsatzsteuervoranmeldungen (monatlich, wenn nicht die Kleinunternehmerregelung in Anspruch genommen wird oder es sich um eine *vollständig* umsatzsteuerfreie Tätigkeit handelt)
    - Umsatzsteuerjahreserklärungen (wie der Name schon sagt, jährlich zusätzlich zu den Voranmeldungen)
    - Lohnsteueranmeldungen (monatlich, wenn Angestellte vorhanden sind)
    - Lohnsteuerbescheinigungen (Jährlich 1x pro Angestelltem)
    - Gewerbesteuererklärung (jährlich, wenn es ein Gewerbe ist und der Gewinn hoch genug ist)
    - gesonderte Feststellungserklärung (1x jährlich, wenn das Unternehmen im Bereich eines anderen Finanzamts betrieben wird, als das, bei dem Sie Ihre Einkommensteuererklärung abgeben).
    - gesonderte und einheitliche Feststellungserklärung (1x jährlich, wenn sie den Nebenerwerb nicht alleine führen).

    Alle Erklärungen können Sie mit dem Elster-Formular oder über das Elster-Online-Portal abgeben (außer der gesonderten Feststellung und die gesonderte und einheitliche Feststellung geht erst ab nächstem Jahr).

    Im Elster-Formular finden Sie dieselben Hilfestellungen, die auch als Beschreibung der Papiervordrucke in den Finanzämtern ausliegen.

    Wenn Sie monatliche Erklärungen abgeben müssen, gehe ich da mal von Umsatzsteuervoranmeldungen aus. Die können Sie definitiv per Elster-Fomular UND Elster-Online-Portal abgeben.

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