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</font><blockquote>Zitat:</font><hr />Original erstellt von daramp69:
ich betreibe ja einige an privatvorsorge, alles zusammen jetzt nich die riesenbeiträge, dafür gestreut und zusammengenommen ordentlich.
und zwar folgendes:
- riesterrente
- private rentenvorsorge (hamburg mannh.)
- betriebliche altersrente (öffentlicher dienst)
- risikolebensverscherung (wwk)
kann ich die alle geltend machen und wenn ja, wo?
in "freiwillige versicherung" unter 63
oder in "kapitalgedeckte" unter 64
ich glaube das wären erst mal die letzten fragen
vielen dank fürs helfen! wenn ich könnte, würde ich mich ja revangieren ... </font>[/QUOTE]Also, es gibt ja im Elsterformular auch einen Menüpunkt Hilfe, wo man auch die Ausfüllhilfen zu den Formularen findet.
Schauen wir mal in die Hilfe zum Hauptformular, Seite 3:
Lebensversicherung Altersvorsorge (sog. Riesterrente). Da wird für geförderte Verträge auf Zeile 75 verwiesen. Dort stellt man fest, dass Riesterverträge in die Anlage AV gehören.
Dann findet man unter sonstigen Lebensversicherungen:
"Beiträge zu Lebensversicherungen, die nur für den Todesfall eine Leistung vorsehen (Risikolebensversicherung, ggf. in Kombination mit Berufs- oder Erwerbsunfähigkeitsversicherung), sind in Zeile 72 einzutragen."
Weiterhin findet man, dass Lebensversicherungen mit Leistung bei Ablauf entweder in Zeile 73 oder 74 gehören, je nachdem, ob ein Kapitalwahlrecht bei Ablauf besteht oder nicht. Aber nur, wenn die erste Beitragszahlung vor 2005 geschah, sonst hat man Pech gehabt.
Zur Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst heißt es: "Bei Beiträgen zu Versorgungs- und Pensionskassen, einschließlich der von Ihrem Arbeitgeber für Sie erbrachten Zukunftssicherungsleistungen (z. B. an Zusatzversorgungskassen des öffentlichen Dienstes), die zu Ihren Lasten besteuert worden sind (nicht steuerfrei gezahlte oder vom Arbeitgeber pauschal besteuerte Aufwendungen), richtet sich die Zuordnung zu den Zeilen 73 und 74 danach, ob eine Kapitalisierung der Leistungen möglich ist (Eintrag in Zeile 73) oder ob ausschließlich Rentenzahlungen bei Fälligkeit der Leistung vereinbart wurden (Eintrag in Zeile 74)."
Vorsorglich weise ich darauf hin, dass bei der VBL kein Kapitalwahlrecht besteht.
Zur privaten Rentenversorgung kann man nichts genaues sagen. In Zeile 64 gehören nur Beiträge zur Basisrente nach §10 EStG (sog. Rüruprente). Ob es sich bei der privaten Rentenversicherung um eine solche handelt, hat einem der Drücker von der Hamburg-Mannheimer sicher beim Abschluss gesagt (ansonsten halt Z. 74, wenn der Vertrag alt genug ist). In Zeile 63 gehört die natürlich auch nicht, da ist von freiwilligen Beiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung die Rede.
Insgesamt noch ein paar Worte: ElsterFormular ist eine elektronische Version der amtlichen Formulare. Es ist also für Leute gedacht, die auch in der Lage wären, die Papierformulare auszufüllen. Es enthält daher keine umgangssprachliche Anleitung für Menschen, die noch nie eine Erklärung gemacht haben. Bücher dazu, wie man in der Steuererklärung was wie eintragen kann oder muss, gibt es für um die 10 Euro in jeder Buchhandlung. Ansonsten gibt es kommerzielle Steuerprogramme.
[ 22. September 2008, 15:07: Beitrag editiert von: neysee ]
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