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Umsatzsteuererklärung nach Schätzung - gezahlten Betrag als Vorauszahlungssoll?

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    Umsatzsteuererklärung nach Schätzung - gezahlten Betrag als Vorauszahlungssoll?

    Hallo,

    auf Grund eines Brandes ging meine Buchhaltung verloren, weswegen ich die die Umsatzsteuererklärung für 2009 noch nicht eingereicht habe.
    2011 wurde ich vom FA geschätzt, worauf ich 10.000€ zu zahlen hatte, was ich auch umgehend getan habe.

    Ich konnte nun die Buchhaltung für das Jahr 2009 soweit rekonstruieren und komme selber auf eine Umsatzsteuerzahllast von 15.000 €.

    Ich würde jetzt gerne diese 2009er Erklärung elstern, doch habe ich Angst, wenn ich die 15.000€ errechnete Zahllast für 2009 in das Formular eingebe, dass das FA dann auch erst einmal 15.000€ einziehen wird.

    Da ich aber wie gesagt nach der Schätzung bereits 10.000€ gezahlt habe, sind nur noch 5.000€ offen.

    Soll ich diese Zahlung von 10.000€ aus dem Jahre 2011 auf Grund der Schätzung einfach in das Feld 108 "Vorauszahlungen 2009" eintragen? Dann würde ja der "Noch an die Finanzkasse zu entrichten"-Betrag stimmen... oder wird bei der Bearbeitung der Erklärung schon auffallen, dass 10.000€ für 2009 aus der Schätzung bereits gezahlt worden sind?

    Ich hoffe ihr versteht mein Problem.


    Liebe Grüße,
    Jürgen

    #2
    AW: Umsatzsteuererklärung nach Schätzung - gezahlten Betrag als Vorauszahlungssoll?

    Hallo Jürgen,

    richtig gedacht, die bereits geleisteten Zahlungen gehören dahin!

    Für 2009 bereits geleistet 10000
    für 2009 zu leisten 15000
    macht Differenz noch zu leisten 5000

    Gruss stiller
    Gruss (S)stiller
    STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
    Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
    ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
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    Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
    Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
    Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

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      #3
      AW: Umsatzsteuererklärung nach Schätzung - gezahlten Betrag als Vorauszahlungssoll?

      Hallo,

      danke für die schnelle Antwort !

      D.h. vereinfacht ausgedrückt: Alle Zahlung die den gleichen Veranlagungszeitraum berühren, haben unabhängig von ihrem tatsächlichen Datum in der Jahreserklärung zu erscheinen, sofern diese zeitlich *vor* Erstellung der Jahreserklärung liegen.


      Liebe Grüße,
      Jürgen

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        #4
        AW: Umsatzsteuererklärung nach Schätzung - gezahlten Betrag als Vorauszahlungssoll?

        Hallo Jürgen,

        bei der Regelbesteuerung gehören alle Umsätze eines Jahres (2009) auch in die Jahreserklärung 2009.
        Umsätze 2010 demnach auch nach 2010.

        Alles andere erklärt ein Steuerberater oder das Finanzamt.

        Gruss stiller
        Gruss (S)stiller
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          #5
          AW: Umsatzsteuererklärung nach Schätzung - gezahlten Betrag als Vorauszahlungssoll?

          Wenn du bei der Überweisung der Zahllast den genauen Verwendungszweck angegeben hast, brauchst du dir da keine Sorgen machen.

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