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Kinderfreibetrag bei getrennt geschiedenen Eltern (erste Ehe)

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    Kinderfreibetrag bei getrennt geschiedenen Eltern (erste Ehe)

    Hallo zusammen,

    wahrscheinlich ist dieses Thema schon des Öfteren gestellt worden, aber ich bin hier noch nicht lange dabei und man möge es mir verzeihen.

    Ich habe 2 Kinder aus erster Ehe, die nicht bei mir leben und zwei weitere Kinder aus zweiter Ehe. Die ersten beiden werden kindergeldtechnisch als Zählkinder bezeichnet. In der Steuer findet sich ein derartiger Begriff nicht.
    Ich weiss wohl, dass ich Anspruch auf den hälftigen Kinderfreibetrag habe, es fällt mir aber schwer ihn Elster verständlich zu machen.

    Ich gebe also die Kinder dem Alter nach ein und scheitere bereits beim ersten Kind, da meine ersten beiden Kinder kein Kindschaftsverhältnis zu meiner jetzigen Frau haben. Eingetragen habe ich den halben Kinderfreibetrag, das sollte stimmen. Nur komme ich nicht über die Hürde mit meiner Ehefrau.

    Wie gibt man die "Zählkinder" korrekt in das Formular ein? Kann mir hier jemand helfen?

    Viele Grüße aus Bayern!

    #2
    AW: Kinderfreibetrag bei getrennt geschiedenen Eltern (erste Ehe)

    Hast Du die Zeile 10 der Anlage Kind ausgefüllt? Ansonsten wäre es natürlich sinnvoll zu wissen, wie die Fehlermeldung von ElsterFormular lautet.

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      #3
      AW: Kinderfreibetrag bei getrennt geschiedenen Eltern (erste Ehe)

      Bei den Zählkindern darf nur die Zeile 09 Kennzahl 02 und die Zeile 10 ausgefüllt werden, auf jeden Fall keine Eintragungen in der Zeile 09
      zur Kennzahl 03 (Ehefrau).

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        #4
        AW: Kinderfreibetrag bei getrennt geschiedenen Eltern (erste Ehe)

        In der Anlage "Kinder" habe ich den Namen, das hälftige Kindergeld eingetragen, Zeile 9 mit der Angabe "leibliches Kind" und in der Zeile 10 den Namen der leiblichen Mutter mit dem "vom bis" Vermerk. Als Fehler kommt dann, dass im Feld "Kindschaftsverhältnis zur Ehefrau" der Eintrag fehlt. Nur was soll ich denn da eintragen? Meine jetzige Frau hat nichts mit den Zählkindern zu tun.

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          #5
          AW: Kinderfreibetrag bei getrennt geschiedenen Eltern (erste Ehe)

          Ich habe die Eintragungen nachvollzogen. Es scheint wolhl ein Programmfehler zu sein. Ich würde diesen der Elster-Hotline melden.

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            #6
            AW: Kinderfreibetrag bei getrennt geschiedenen Eltern (erste Ehe)

            Ich würde sagen, das Verwandtschaftsverhältnis der Kinder aus erster Ehe zur neuen Ehefrau ist immer 'Stiefkind' unabhaengig davon, in welchem Haushalt sie leben.

            Was meint denn die Aushfüllhilfe dazu? Ich glaube mich zu erinnern, das zu den Verhältnissen was drin stand, kann hier aber grad nicht selbst nachschauen...

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