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Berechnung Kinderbetreuungskosten

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    Berechnung Kinderbetreuungskosten

    Hallo Zusammen,

    habe meine Einkommessteuererklärung sowei fertig. Als ich die Berechnung geprüft habe, habe ich folenden Hinweis zu den Kinderbetreuungskosen bekommen:

    "Bei dem Abzug von Kinderbetreuungskosten bei einem Kind wurde der steuerfreie
    Ersatz nicht maschinell berücksichtigt. Für Berechnungszwecke können Sie den Wert direkt von den
    Aufwendungen abziehen und dies Ihrem Finanzamt vermerken."

    Ich bekomme von meinem AG die Kiga Kosten steuerfrei mit meinem Gehalt ausbezahlt. Diese sind auf der Lohnsteuerbescheinigung im Bruttolohn enthalten.

    Was genau ist mit dem Hinweis gemeint?

    LG

    #2
    AW: Berechnung Kinderbetreuungskosten

    naja, wenn die Kosten steuerfrei vom Arbeitgeber gezahlt wurden, hattest du ja keine Kosten, die du geltend machen kannst.

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      #3
      AW: Berechnung Kinderbetreuungskosten

      ja das ist richtig, aber muss dieser betrag dann nicht vom bruttolohn abgezogen werden?
      ansonsten wird er bei der Berechnung mit berücksichtigt, und ich würde dann doch darauf steuern zahlen.
      ode sehe ich da irgend etwas falsch?

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        #4
        AW: Berechnung Kinderbetreuungskosten

        wenn der steuerfrei gezahlt wurde, hast du doch keine Lohnsteuer gezahlt.

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          #5
          AW: Berechnung Kinderbetreuungskosten

          wenn die kiga-kosten als steuerfreier zuschuss ausgezahlt wurden/werden sollten, dürfen sie nicht zum steuerpflichtigen brutto-lohn gehören und sollten IMHO dementsprechend auch nicht auf der lohnsteuerbescheinigung im (steuerpflichtigen) brutto-lohn (zeile 3) enthalten sein...

          hier wäre ich vorsichtig damit, irgendwas abzuziehen oder wegzulassen, denn dann passen die vom arbeitgeber gemeldeten daten ja nicht mehr zu den eigenen angaben.

          unabhaengig davon: wenn Sie den steuerfreien Ersatz in der Anlage Kind entsprechend angegeben haben (zeile 68 od. 76), so besagt die Meldung vermutlich nur, das die steuerberechnung des elsterprogramms dies eben nicht automatisch berücksichtigt (was das finanzamt dann aber prüfen und tun wird).

          der rest der Meldung meint wohl, das man alternativ den betrag der aufwendungen, den man in der anlage kind angibt, wohl auch einfach direkt um die erhaltenen ersatzleistungen kuerzen kann, statt dies in der jeweiligen zeile zu vermerken.

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