Moin,
ich versuche mich gerade an der Günstigerprüfung in der Anlage KAP. Unpraktischerweise bin ich zurzeit Kunde bei mehreren Banken, daher nun zwei Fragen:
1. Brauche ich auch Jahressteuerbescheinigungen von denjenigen Banken, wo die Kapitalerträge kleiner als der erteilte Freistellungsauftrag waren, dort also keine Kapitalertragsteuern/SolZ abgeführt wurden? (genau genommen würden diese Banken mir ja nur bescheinigen, dass sie Steuern in Höhe von 0 Euro für mich abgeführt haben - ist das wirklich notwendig?)
2. Weiß zufällig jemand, wie das bei Banken aussieht, bei denen man im Laufe des vergangenen Jahres alle Konten aufgelöst hat? Stellen die einem dennoch noch eine Jahressteuerbescheinigung aus? (in dem Fall handelt es sich bei den Kapitalerträgen nur um Cent-Beträge (Girokonto), Steuern wurden dort auch keine abgeführt)
Besten Dank!!
ich versuche mich gerade an der Günstigerprüfung in der Anlage KAP. Unpraktischerweise bin ich zurzeit Kunde bei mehreren Banken, daher nun zwei Fragen:
1. Brauche ich auch Jahressteuerbescheinigungen von denjenigen Banken, wo die Kapitalerträge kleiner als der erteilte Freistellungsauftrag waren, dort also keine Kapitalertragsteuern/SolZ abgeführt wurden? (genau genommen würden diese Banken mir ja nur bescheinigen, dass sie Steuern in Höhe von 0 Euro für mich abgeführt haben - ist das wirklich notwendig?)
2. Weiß zufällig jemand, wie das bei Banken aussieht, bei denen man im Laufe des vergangenen Jahres alle Konten aufgelöst hat? Stellen die einem dennoch noch eine Jahressteuerbescheinigung aus? (in dem Fall handelt es sich bei den Kapitalerträgen nur um Cent-Beträge (Girokonto), Steuern wurden dort auch keine abgeführt)
Besten Dank!!
Kommentar