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Abführung der Steuer an 2 verschiedene Finanzämter

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    Abführung der Steuer an 2 verschiedene Finanzämter

    Hallo,

    ich bin gerade dabei, meine Erklärung fertig zu machen.
    Dabei ist mir aufgefallen, dass ein AG im letzten Jahr (von 2) die Steuer an ein Finanzamt abgeführt hat. Kann das sein? Und wie geh ich damit in der Erklärung um?
    Muss ich für jedes Finanzamt eine Erklärung machen?

    Gruß

    #2
    AW: Abführung der Steuer an 2 verschiedene Finanzämter

    Sie geben eine Einkommensteuererklärung bei Ihrem Finanzamt ab, das für Ihren Wohnsitz zuständig ist. Wohin der Arbeitgeber die Steuern abgeführt hat ist für Ihre persönliche Einkommensteuer unbeachtlich. Sie haben mit den Finanzämtern des Arbeitgebers nichts zu tun.

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