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Steuerfreier Fahrtkostenzuschuss

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    Steuerfreier Fahrtkostenzuschuss

    Hallo,

    ich war in 2011 2 Wochen für eine Zeitarbeitsfirma tätig.
    Diese hat mir für 2 Wochen 99,90 EUR steuerfreien Fahrtkostenzuschuss gewährt, welchen ich in Anlage N Punkt 51 mit 100 EUR eingetragen habe.
    Wie gebe ich nun die KM-Zahl bei den Fahrtkosten an?
    Zur tatsächlichen Arbeitsstätte, knapp 40 KM oder zum Sitz der Firma, ca. 5 KM?

    #2
    AW: Steuerfreier Fahrtkostenzuschuss

    Muss ich das im Bogen "1.Auswärtstätigkeit" angeben oder ganz normal

    Wohnort A
    Zeitarbeit B
    Firma C

    Von A nach C ?

    Die bereits steuerfreien Erstattungen habe ich ja bereits eingetragen mit 100 EUR?!

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