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Übungsleiterpauschale: Hin und her mit dem Finanzamt

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    Übungsleiterpauschale: Hin und her mit dem Finanzamt

    Hallo zusammen,

    ich plage mich seit 2009 (!) mit meiner Steuererklärung herum. Konkret geht es um folgendes:
    Ich habe in dem Jahr an einem Theater als Gast-Gitarrist gearbeitet. Da es sich um eine gemeinnützige GmbH handelt, kann ich die Einkünfte also als Übungsleiterpauschale geltend machen. Soweit, so gut.

    Auf meinen Abrechnungen sind die Gage und die Fahrtkosten (zwischen meinem Zuhause und dem Theater sind ca. 120km Entferung) getrennt voneinander aufgeführt.
    Die Gesamteinnahmen belaufen sich auf 3370€. Davon sind (wie auf den Abrechnungen vermerkt) 1250€ Fahrtgeld. Ich komme also auf knapp über 2100€, wenn man die Fahrtkosten nicht als Einkommen rechnet.

    Ich habe also im ersten Anlauf nur die tatsächlichen Einnahmen (= Gage) aufgeführt und die Fahrtkosten heraus gelassen. Das kam ziemlich schnell wieder zurück, weil ich ja nicht einfach einen Teil des auf mein Konto überwiesenen Geldes verschweigen kann. Okay, seh ich ein. Also noch mal ausgefüllt, diesmal eben als Komplettbetrag (3370€) und dann bei den Fahrtkosten 830€ geltend gemacht (das Theater hat bei den Fahrtkosten grozügiger gerechnet als ich mit der km-Pauschale).

    Nun kam nach elend langer Wartezeit folgende Antwort:

    [Zitat]

    Von den Gesamteinnahmen i.H.v. 3370€ ausgehend, ermitteln sich die steuerpflichtigen Einkünfte (der Gewinn) aus dieser Tätigkeit wie folgt:

    Einnahmen (gesamt): 3370€
    Abzgl. Übungsleiterpauschale: 2100€
    Zwischenwert: 1270€

    Von diesem Zwischenwert sind nunmehr die Betriebsausgaben abzuziehen. Die Betriebsausgaben können allerdings gem. § 3 Nr. 26 S. 2 EStG nur insoweit abgezogen werden, wie sie die steuerfreien Einnahmen (2100€) übersteigen. Die abzugsfähigen Betriebsausgaben ermitteln sich demnach wie folgt:

    Geltend gemachte Betriebsausgaben: 830€

    830€ übersteigen den steuerfreien Betrag i.H.v. 2100€ um insgesamt 0€. Die abzugsfähigen Betriebsausgaben belaufen sich daher ebenso auf 0€.

    Der steuerpflichtige Gewinn beträgt somit:

    Zwischenwert: 1270€
    Abzgl. abziehbare Betriebsausgaben: 0€
    Steuerpflichtiger Gewinn: 1270€

    [Zitat Ende]

    Das, was hier als Gewinn bezeichnet wird, sind die Fahrtkosten! Dies ist zum einen logisch und zum anderen direkt mit FG (= Fahrtgeld) auf den Abrechnungen vermerkt.
    Verstehe ich die Übungsleiterpauschale falsch oder versteht mein freundlicher Bearbeiter einfach nicht, worauf ich hinaus will?

    Bitte entschuldigt den langen Text, ich möchte jedoch sicherstellen, dass das Thema ausreichend detailliert beschrieben ist.

    Vielen Dank vorab und Grüße,
    Christoph

    #2
    AW: Übungsleiterpauschale: Hin und her mit dem Finanzamt

    Das Finanzamt hat alles korrekt dargestellt. Einnahmen ist alles, was sie erhalten haben, egal ob sie das als Fahrtgeld oder Gage bezeichnen, also 3.370. Insofern verstehen Sie die Übungsleiterpauschale falsch.

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      #3
      AW: Übungsleiterpauschale: Hin und her mit dem Finanzamt

      Okay, vielen Dank für die schnelle Antwort!

      Ist es also auch richtig, dass ich dem steuerfplichtigen Gewinn i.H.v. 1270€ meine tatsächlich angefallenen Benzinkosten i.H.v. 830€ NICHT entgegen setzen kann? Das hieße für mich, dass ich lieber hätte weniger arbeiten sollen, um mit Fahrtgeld plus Gage auf 2100€ zu kommen.
      Bei der jetzigen Situation mache ich ja DEUTLICH minus!

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        #4
        AW: Übungsleiterpauschale: Hin und her mit dem Finanzamt

        anders ausgedrueckt, geht man nach den tatsaechlichen fakten muesste der konkrete gewinn (=einnahmen-ausgaben) komplett versteuert werden, in diesem falle also die gesamte gage von 2120 euro.
        durch die moeglichkeit die pauschale geltend zu machen, schrumpft der zu versteuernde betrag immerhin auf 1270 euro, sie werden also besser gestellt.
        die pauschale ersetzt die fahrtskosten als ausgaben, sie wird nicht noch zusätzlich gewährt!

        ergänzend sei hier der vergleich zur werbungskostenpauschale bei arbeitnehmern erwähnt. so bekommt ein arbeitnehmer pauschal 920 euro werbungskostenpauschale abgezogen, egal ob er tatsaechlich werbungskosten hatte oder nicht. moechte er jedoch mehr als diese 920 euro geltend machen, muss er belegen, das er insgesamt auch ueber diesem betrag liegt. also gerade nicht pauschale+tatsaechliche kosten.

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          #5
          AW: Übungsleiterpauschale: Hin und her mit dem Finanzamt

          Zitat von cort1983 Beitrag anzeigen
          Das hieße für mich, dass ich lieber hätte weniger arbeiten sollen, um mit Fahrtgeld plus Gage auf 2100€ zu kommen.
          Bei der jetzigen Situation mache ich ja DEUTLICH minus!
          das ist imho quatsch, auch wenn sie nur auf 2100 euro einnahmen gekommen wären, könnten sie die fahrtkosten nicht zusätzlich abziehen. wie schon geschrieben, die 2100 sind ja schon deutlich besser als nur die tatsaechlichen kosten abziehen könnten, also kein minus, sondern plus.

          ärgerlich in soweit nur, wenn man vorher von falschen voraussetzungen ausgegangen ist und geglaubt hat, man könne die 2100 euro eben ZUSÄTZLICH abziehen. aber da ist nich das Finanzamt dran schuld, denn das ging noch nie ;-)

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            #6
            AW: Übungsleiterpauschale: Hin und her mit dem Finanzamt

            Okay, danke.

            Aber ich stelle noch eine Frage:
            So wie sich der Sachverhalt jetzt darstellt, habe ich ja GAR KEINE Möglichkeit, meine Ausgaben mit in die Rechnung einfließen zu lassen, denn selbst das vom Theater gezahlte Fahrtgeld (an dem ich ja nichts verdiene) wird als Gewinn betrachtet.

            Ich kann also 2100€ als Übungsleiterpauschale geltend machen und der Gewinn i.H.v. 1270€ zählt als Einnahme aus nichtselbstständiger Tätigkeit. Dem MUSS ich doch meine Ausgaben entgegenstellen können.

            Nicht dass Sie mich für blöd halten - ich verstehe schon grundsätzlich, wie das alles gemeint ist, ich finde es jedoch irgendwie komisch, dass ich für etwas (nicht unerheblich) Steuern bezahlen soll, was für mich faktisch kein Gewinn war, sondern lediglich die Rückerstattung der Kosten die ich zur Aufnahme dieses Arbeitsverhältnisses tragen musste.
            Aus meiner ganz einfachen Sicht auf die Dinge bezahle ich Steuern für etwas, was gar nicht in meiner Geldbörse gelandet ist, sondern durch meinen Auspuff ging.

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              #7
              AW: Übungsleiterpauschale: Hin und her mit dem Finanzamt

              ne ne ne,

              Das Fahrgeld wird als Einnahme betrachtet, nicht als Gewinn. Sie erhalten darüber hinaus, obwohl sie nur 830 Euro Betriebsausgaben hatten, sogar 2.100 Euro pauschal steuerfrei! Das ist doch ein Supergeschäft. Nur wenn Sie Betriebsausgaben über 2.100 hätten, könnten sie noch mehr Ausgaben abziehen.

              Außerdem sind es Einkünfte aus selbständiger Arbeit, Anlage S.

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                #8
                AW: Übungsleiterpauschale: Hin und her mit dem Finanzamt

                Okay, vielen Dank für die ausführlichen und konstruktiven Antworten. Es tut mir zwar immer noch ein bisschen weh, aber ich habe es verstanden und es ist ja eigentlich auch fair!

                Bis bald mal wieder und nochmal DANKE :-)

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