Hallo zusammen,
ich plage mich seit 2009 (!) mit meiner Steuererklärung herum. Konkret geht es um folgendes:
Ich habe in dem Jahr an einem Theater als Gast-Gitarrist gearbeitet. Da es sich um eine gemeinnützige GmbH handelt, kann ich die Einkünfte also als Übungsleiterpauschale geltend machen. Soweit, so gut.
Auf meinen Abrechnungen sind die Gage und die Fahrtkosten (zwischen meinem Zuhause und dem Theater sind ca. 120km Entferung) getrennt voneinander aufgeführt.
Die Gesamteinnahmen belaufen sich auf 3370€. Davon sind (wie auf den Abrechnungen vermerkt) 1250€ Fahrtgeld. Ich komme also auf knapp über 2100€, wenn man die Fahrtkosten nicht als Einkommen rechnet.
Ich habe also im ersten Anlauf nur die tatsächlichen Einnahmen (= Gage) aufgeführt und die Fahrtkosten heraus gelassen. Das kam ziemlich schnell wieder zurück, weil ich ja nicht einfach einen Teil des auf mein Konto überwiesenen Geldes verschweigen kann. Okay, seh ich ein. Also noch mal ausgefüllt, diesmal eben als Komplettbetrag (3370€) und dann bei den Fahrtkosten 830€ geltend gemacht (das Theater hat bei den Fahrtkosten grozügiger gerechnet als ich mit der km-Pauschale).
Nun kam nach elend langer Wartezeit folgende Antwort:
[Zitat]
Von den Gesamteinnahmen i.H.v. 3370€ ausgehend, ermitteln sich die steuerpflichtigen Einkünfte (der Gewinn) aus dieser Tätigkeit wie folgt:
Einnahmen (gesamt): 3370€
Abzgl. Übungsleiterpauschale: 2100€
Zwischenwert: 1270€
Von diesem Zwischenwert sind nunmehr die Betriebsausgaben abzuziehen. Die Betriebsausgaben können allerdings gem. § 3 Nr. 26 S. 2 EStG nur insoweit abgezogen werden, wie sie die steuerfreien Einnahmen (2100€) übersteigen. Die abzugsfähigen Betriebsausgaben ermitteln sich demnach wie folgt:
Geltend gemachte Betriebsausgaben: 830€
830€ übersteigen den steuerfreien Betrag i.H.v. 2100€ um insgesamt 0€. Die abzugsfähigen Betriebsausgaben belaufen sich daher ebenso auf 0€.
Der steuerpflichtige Gewinn beträgt somit:
Zwischenwert: 1270€
Abzgl. abziehbare Betriebsausgaben: 0€
Steuerpflichtiger Gewinn: 1270€
[Zitat Ende]
Das, was hier als Gewinn bezeichnet wird, sind die Fahrtkosten! Dies ist zum einen logisch und zum anderen direkt mit FG (= Fahrtgeld) auf den Abrechnungen vermerkt.
Verstehe ich die Übungsleiterpauschale falsch oder versteht mein freundlicher Bearbeiter einfach nicht, worauf ich hinaus will?
Bitte entschuldigt den langen Text, ich möchte jedoch sicherstellen, dass das Thema ausreichend detailliert beschrieben ist.
Vielen Dank vorab und Grüße,
Christoph
ich plage mich seit 2009 (!) mit meiner Steuererklärung herum. Konkret geht es um folgendes:
Ich habe in dem Jahr an einem Theater als Gast-Gitarrist gearbeitet. Da es sich um eine gemeinnützige GmbH handelt, kann ich die Einkünfte also als Übungsleiterpauschale geltend machen. Soweit, so gut.
Auf meinen Abrechnungen sind die Gage und die Fahrtkosten (zwischen meinem Zuhause und dem Theater sind ca. 120km Entferung) getrennt voneinander aufgeführt.
Die Gesamteinnahmen belaufen sich auf 3370€. Davon sind (wie auf den Abrechnungen vermerkt) 1250€ Fahrtgeld. Ich komme also auf knapp über 2100€, wenn man die Fahrtkosten nicht als Einkommen rechnet.
Ich habe also im ersten Anlauf nur die tatsächlichen Einnahmen (= Gage) aufgeführt und die Fahrtkosten heraus gelassen. Das kam ziemlich schnell wieder zurück, weil ich ja nicht einfach einen Teil des auf mein Konto überwiesenen Geldes verschweigen kann. Okay, seh ich ein. Also noch mal ausgefüllt, diesmal eben als Komplettbetrag (3370€) und dann bei den Fahrtkosten 830€ geltend gemacht (das Theater hat bei den Fahrtkosten grozügiger gerechnet als ich mit der km-Pauschale).
Nun kam nach elend langer Wartezeit folgende Antwort:
[Zitat]
Von den Gesamteinnahmen i.H.v. 3370€ ausgehend, ermitteln sich die steuerpflichtigen Einkünfte (der Gewinn) aus dieser Tätigkeit wie folgt:
Einnahmen (gesamt): 3370€
Abzgl. Übungsleiterpauschale: 2100€
Zwischenwert: 1270€
Von diesem Zwischenwert sind nunmehr die Betriebsausgaben abzuziehen. Die Betriebsausgaben können allerdings gem. § 3 Nr. 26 S. 2 EStG nur insoweit abgezogen werden, wie sie die steuerfreien Einnahmen (2100€) übersteigen. Die abzugsfähigen Betriebsausgaben ermitteln sich demnach wie folgt:
Geltend gemachte Betriebsausgaben: 830€
830€ übersteigen den steuerfreien Betrag i.H.v. 2100€ um insgesamt 0€. Die abzugsfähigen Betriebsausgaben belaufen sich daher ebenso auf 0€.
Der steuerpflichtige Gewinn beträgt somit:
Zwischenwert: 1270€
Abzgl. abziehbare Betriebsausgaben: 0€
Steuerpflichtiger Gewinn: 1270€
[Zitat Ende]
Das, was hier als Gewinn bezeichnet wird, sind die Fahrtkosten! Dies ist zum einen logisch und zum anderen direkt mit FG (= Fahrtgeld) auf den Abrechnungen vermerkt.
Verstehe ich die Übungsleiterpauschale falsch oder versteht mein freundlicher Bearbeiter einfach nicht, worauf ich hinaus will?
Bitte entschuldigt den langen Text, ich möchte jedoch sicherstellen, dass das Thema ausreichend detailliert beschrieben ist.
Vielen Dank vorab und Grüße,
Christoph
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