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Kinderbetreuungskosten

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    Kinderbetreuungskosten

    Hallo,

    vielleicht könnt ihr mir hierbei helfen. Ich habe ein Kind bei einer Tagesmutter. Logischerweise trage ich die Kosten in Zeile 61 ein. Zusätzlich will das Programm allerdings von mir noch die Zeilen 62-75 ausgefüllt haben.

    Ich war allerdings nicht als Pflegemutter tätig! Was muss ich da eintragen??

    Danke für eure Hilfe

    Gruß
    Kathrin

    #2
    AW: Kinderbetreuungskosten

    das ist ja auch nicht gefragt ;-)
    pflege-mutter ist nicht gleich tages-mutter und steht da nur mit dran, da pflege-eltern die ihre (pflege-)kinder zB im kindergarten etc. betreuen lassen, natuerlich auch ihre kosten dafür ansetzen duerfen.
    soll also nur darauf hinweisen, das es da nicht auf die leibliche abstammung ankommt.

    in dem bereich muessen sie eintragen, warum sie einen anspruch haben, das die betreuungskosten abgesetzt werden. stichwort doppelte erwerbstaetigkeit etc. einfach mal die ausfuellhilfe aufrufen.
    darüberhinaus wird hier angegeben, welchem der eltern-teile die kosten zu welchem teil zuzuordnen sind.

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      #3
      AW: Kinderbetreuungskosten

      Vielen Dank! Hat mir schon weiter geholfen.

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        #4
        AW: Kinderbetreuungskosten

        Hallo,

        hätte da auch eine Frage zum Thema Kinderbetreuungskosten.
        Ich bekomme vom meinem Arbeitgeber einen steuerfreien Zuschuss zu den Kinderbetreuungskosten.
        Darf ich meine Kosten für den Kindergarten absetzen?

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          #5
          AW: Kinderbetreuungskosten

          ja, der zuschuss muss jedoch auf seite 3 Anlage kind entsprechend angegeben werden und wird von den kosten abgezogen.

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