Hallo,
gestern habe ich nun den Bogen online übermittelt und den Ausdruck beim Finanzamt vorbeigebracht.
Auf irgendeiner Seite im Netz bin ich aber auf die Aussage gestossen, man könne den Antrag noch nicht abgeben ohne die Lohnsteuerbescheinigung des AG, stimmt das?
Bei mir war der Fall, dass mein letzter AG in 2011 bei der letzten Abrechnung ca. 1000 EUR brutto "vergessen" hatte.
Mittlerweile habe ich die korrekte Abrechnung und den Bogen anhand der letzten Abrechnung gemacht, sprich die Beträge dieser letzten Abrechnung zur bereits erstellten Lohnsteuerbescheinigung. Auf der Abrechnung sind auch die kumulierten Jahresbeträge, welche mit den Daten übereinstimmen.
Allerdings weiß ich noch nicht, ob die neue Lohnsteuerbescheinigung schon erstellt und übermittelt wurde?!
gestern habe ich nun den Bogen online übermittelt und den Ausdruck beim Finanzamt vorbeigebracht.
Auf irgendeiner Seite im Netz bin ich aber auf die Aussage gestossen, man könne den Antrag noch nicht abgeben ohne die Lohnsteuerbescheinigung des AG, stimmt das?
Bei mir war der Fall, dass mein letzter AG in 2011 bei der letzten Abrechnung ca. 1000 EUR brutto "vergessen" hatte.
Mittlerweile habe ich die korrekte Abrechnung und den Bogen anhand der letzten Abrechnung gemacht, sprich die Beträge dieser letzten Abrechnung zur bereits erstellten Lohnsteuerbescheinigung. Auf der Abrechnung sind auch die kumulierten Jahresbeträge, welche mit den Daten übereinstimmen.
Allerdings weiß ich noch nicht, ob die neue Lohnsteuerbescheinigung schon erstellt und übermittelt wurde?!
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