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Beruflich bedingte Umzugskosten machen sich nicht bemerkbar in Vorabberechnung

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    Beruflich bedingte Umzugskosten machen sich nicht bemerkbar in Vorabberechnung

    Hallo zusammen,

    Im letzten Jahr zog ich beruflich bedingt (Arbeitgeberwechsel) von Berlin nach Osnabrück. Bei der Steuerklärung bringe ich die entstanden Umzugskosten in Abzug.

    Folgendes Problem bzw. Frage:

    Wenn ich nun alle Angaben im Hauptdokument und Anlagen eintrage (ca. 3.000 EUR Werbungskosten gesamt) und mir über den Rechner die voraussichtlich zu (zurück)zahlende Steuer errechnen lassen, iwäre der Betrag ohne die Angabe von Werbungsskosten höher, als wenn ich diese angeben würde. Kann das sein? Oder wo liegt mein Fehler?

    Danke Im Voraus,

    Anita Schumacher
    Zuletzt geändert von ; 13.01.2012, 17:27.

    #2
    AW: Beruflich bedingte Umzugskosten machen sich nicht bemerkbar in Vorabberechnung

    Natürlich, ohne Werbungskosten zahlt man im Allgemeinen mehr Steuern als mit.

    Kommentar


      #3
      AW: Beruflich bedingte Umzugskosten machen sich nicht bemerkbar in Vorabberechnung

      Hallo Anita,

      vermutlich ist es dann keine Erstattung (minus), sondern eine Nachzahlung (plus). Und die wird natürlich bei höheren Werbungskosten geringer, oder verwandelt sich sogar in eine Erstattung.

      Wenn du nicht verheiratet bist (?) und auch sonst nichts Besonderes hast (etwa Vermietung, Nebeneinkünfte etc.), dann wäre eine Nachzahlung ungewöhnlich.
      Hast du auch die Anlage Vorsorgeaufwand eingefügt?

      MfG Stefan
      Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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