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Elster-Fehler wegen Rundung auf volle EURO bei Umsatzsteuererklärung

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    Elster-Fehler wegen Rundung auf volle EURO bei Umsatzsteuererklärung

    Hi,

    wenn ich die Umsatzsteuererklärung ausfülle, muss ich auf Seite 3 Zeile 63 ja die Summe der Vorsteuerbeträge aus innergemeinschaftlichen Erwerben eintragen.

    Elster kontrolliert, ob diese Eingabe paarig mit dem durch Elster errechneten Steuerwert aus Anlage UR Seite 1 Zeile 9 ist.

    Da man dort aber nur volle EUR angeben kann, ist der Betrag nie mit dem Betrag übereinstimmend, den ich aus meiner Buchhaltung habe und eigentlich auf Seite 3 eintragen würde.

    Frage:
    Kann (und muss ich - weil Elster sonst blockiert) ich einfach den Betrag, den mir Elster auf Seite 1 der Analge UR als Steuer ausweist auf Seite 3 in Zeile 63 eintragen?

    ...ich verstehe nicht ganz, weswegen ich den Betrag auf Seite 3 der Erklärung überhaupt frei eingeben kann, wenn er mit einem errechneten Wert von Elster übereinstimmen muss.


    Sollte ich dann auch meine EÜRs entsprechend "frisieren"? Sonst wäre dort ja eine Differenz zur Umsatzsteuererklärung...


    Liebe Grüße,
    Jürgen
    Zuletzt geändert von Jürgen73; 13.01.2012, 15:26.

    #2
    AW: Elster-Fehler wegen Rundung auf volle EURO bei Umsatzsteuererklärung

    Die Steuerschuld und der Vorsteuerabzug können, aber müssen betragsmäßig nicht übereinstimmen. Der Vorsteuerabzug darf nur nicht höher sein als die Steuerschuld.

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