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    keine Steuerberechnung möglich

    Auch nach dem update habe ich noch das gleiche Problem. Die Plausibilitätsprüfung läuft durch ohne einen fehler zu beanstanden. Bei der Berechnung der Steuern kommt dann immer folgendes:

    AHW Abbruch-Hinweise
    Überprüfen Sie bitte die Eintragungen auf der Anlage Kind, zB. Zeiträume oder Höhe des erhaltenen
    Kindergeldes oder Angaben zum Kindschaftsverhältnis.

    Es ist alles ordnungsgemäß eingetragen. Die Hotline konnte mir auch nicht helfen. Was mache ich falsch?

    #2
    AW: keine Steuerberechnung möglich

    Zusammenveranlagung. 3 Kinder, 2 aus erster Ehe sind bei der KM und 1 Kind aus jetziger Ehe.

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      #3
      AW: keine Steuerberechnung möglich

      Hallo,

      ich habe ein ähnliches Problem...

      Plausi-Rechnung alles in Ordnung und bei der Steuerberechnung steht dann..

      AHW Abbruch-Hinweise
      Bei einem Kind auf der Anlage Kind wurde das Geburtsdatum und das ausgezahlte Kindergeld nicht gemeinsam eingegeben oder das Kind wurde aufgrund zu hoher eigener Einkünfte nicht berücksichtigt.

      Habe die Anlage Kind nun schon mehrmal eingegben.. und es erscheint immer die gleich Meldung...

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        #4
        AW: keine Steuerberechnung möglich

        Na klar, Konjukturpaket II
        Zitat von Meinereiner Beitrag anzeigen
        Bei der Höhe nicht an die 100.- Euro Kinderbonus gedacht.
        (164 x 12 + 100 = 2068). Danach war der Fehler weg.
        Siehe auch
        http://www.eltern.de/familie-und-urlaub/familienpolitik/kinderbonus.html
        Mit freundlichen Grüssen
        gez. D. Cremer

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          #5
          AW: keine Steuerberechnung möglich

          Danke! Das war es, aber warum kann das Elster nicht sagen, dass genau da der Fehler liegt?

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            #6
            AW: keine Steuerberechnung möglich

            Weil Elster davon ausgeht, dass man weiß, wieviel Kindergeld man erhalten hat.

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              #7
              AW: keine Steuerberechnung möglich

              . . . und weil es sowohl in der Hilfe zu Einkommensteuer Formularen, als auch in der kleinen Eingabehilfe zu lesen ist:
              Die Angaben in den Zeilen 4 bis 8 dienen der Prüfung, ob die Freibeträge für Kinder für jedes einzelne Kind unter Anrechnung des Kindergeldes abzuziehen sind oder ob es beim Kindergeld verbleibt. Tragen Sie bitte für jedes einzelne Kind den für 2009 bestehende Anspruch auf Kindergeld ein (monatlich für das erste und zweite Kind je 164 € / jährlich je 2 068 €, für das dritte Kind 170 € / jährlich 2 140 € und ab dem vierten Kind je 195 € / jährlich 2.440 €).
              In den Jahresbeträgen ist der Einmalbetrag in Höhe von 100 € (Kinderbonus) enthalten.
              Mit freundlichen Grüssen
              gez. D. Cremer

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                #8
                AW: keine Steuerberechnung möglich

                Danke nochmal. Sie haben natürlich recht! Sorry, zu früh geschimpft.

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                  #9
                  AW: keine Steuerberechnung möglich

                  Hallo,

                  ich habe das gleiche Problem (Keine Steuerberechnung möglich), wenn auch andere Voraussetzungen.

                  Ich bin seit Jan 2008 dauernd getrennt lebend und erstmalig in 2009 wieder in Klasse I veranlagt und habe die Erklärung in Elster für 2009 wie ein Lediger ausgefüllt. Für meine Kinder, für die ich Unterhaltspflichtig bin, da sie bei der Mutter leben, habe ich die Anlagen Kind mit den Angaben ausgefüllt:

                  Anspruch auf Kindergeld, 2068 Euro (01.01-31.12.), welches allerdings die Mutter ausgezahlt bekommen hat (im Antrag als weitere Person).

                  Für mein Kind aus der neuen Beziehung (geb. Dez. 2009) habe ich 170 Euro KiGe und 100 Euro einmalig, also 270 Euro (01.12.-31.12.) eingetragen.

                  Der Abbruchhinweis lautet: Überprüfen Sie bitte die Eintragungen auf der Anlage Kind, zB. Zeiträume oder Höhe des erhaltenen Kindergeldes oder Angaben zum Kindschaftsverhältnis.

                  Woran könnte das liegen?
                  Vielen Dank für die Hilfe!

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                    #10
                    AW: keine Steuerberechnung möglich

                    Beim ersten Kind darf nur das halbe Kindergeld eingetragen werden, da Kinder immer aus beiden Elternteilen gemacht sind.

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                      #11
                      Anlage Kind - Kindergeld und Kinderfreibetrag

                      Sorry, dass ich hier so reinplatze, aber versuche mich auch grad im Elsterformular 2009 und verzweifle am Formular Kind:
                      Lebe getrennt (getrennte Veranlagung), 4 Kinder, Kindergeld bekommt zu 100% Mutter, Kinder bei Mutter, zahle vollen Unterhalt.
                      je Anlage Kind - Zeile 6 - Anspruch auf Kindergeld oder vergleichbare Leistungen = 0 EURO

                      nach der Berechnung wird mir 4 x halber Kinderfreibetrag (also 4 x 3012 Euro) abgezogen, danach Steuer berechnet und auf die Steuer das halbe Jahreskindergeld für alle 4 Kinder (4136 Euro) wieder draufgeschlagen. Soll dies ein Scherz sein?
                      Habe keinen cent Kindergeld je erhalten. Damit dürfte sich doch die Frage, ob man besser mit Kindergeld oder Kinderfreibetrag fährt, erübrigen, oder?

                      Ein Gegencheck mit WISO Steuer 2009 rechnet das nicht erhaltene halbe Kindergeld nicht zur Steuer dazu. Mit Wiso gäbe es demzufolge eine Erstattung.

                      Ganz nebenbei finde ich außerdem erstaunlich, wenn ich nach der elster-Berechnung das zu versteuernde Einkommen (natürlich exklusive draufgeschlagenes Kindergeld) mal auf der Internetseite des BMF (Bundesministerium für Finanzen) eingebe und Lohnsteuer und Soli errechnen lasse, kommen vollkommen neue Werte bei Steuer und Soli raus (weitaus geringer als bei elster).
                      https://www.abgabenrechner.de/bl2009/?

                      Wer hat nun recht? BMF, elster, WISO?

                      Wäre nett, wenn elster auch die EÜR bereitstellen könnte. Ohne EÜR wirds wohl nix mit papierlos. Kann beim besten Willen nicht verstehen, warum immer nur halbfertige Produkte auf den Markt geschmissen werden, mal abgesehen davon, dass ein ordnungsgemäßer Ausdruck wohl das mindeste sein sollte (fehlt nach wie vor).

                      Wäre schön, wenn jemand weiterhelfen könnte, denn als geschröpfter Unterhaltskrüppel muss man heutzutage mit jedem cent rechnen.

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                        #12
                        AW: keine Steuerberechnung möglich

                        Hallo Petzer,

                        danke für die schnelle Antwort, aber auch mit deinen Änderungen bleibt der Abbruchhinweis. Nun sind jedoch unter Elster-Hinweis (EHW) auch die Anrechnung der jeweils halben Kinderfreibeträge (2 Kinder aus der ersten und ein Kind aus der neuen Beziehung) für die ersten beiden Kinder wieder weg... :/

                        Ist das sicher, dass ich als dauernd getrennt Lebender für die beiden ersten Kinder nur das "halbe Kindergeld", also 1034 Euro in die Anlagen Kind eintragen muss?

                        Weiterere Fehler, Tipps oder Hinweise, wie es mit der Berechnung klappen könnte?

                        h

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                          #13
                          AW: keine Steuerberechnung möglich

                          Ich weiß nicht ob das sicher ist.

                          Ich weiß nur aus dem Biologie-Unterricht, dass die Kinder immer aus beiden Elternteilen, also je zur Häfte, gemacht sind.

                          Bei unseren Beiden Kindern war es genau so, das kann ich sicher bestätigen.

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                            #14
                            AW: Anlage Kind - Kindergeld und Kinderfreibetrag

                            Zitat von tortic Beitrag anzeigen
                            nach der Berechnung wird mir 4 x halber Kinderfreibetrag (also 4 x 3012 Euro) abgezogen, danach Steuer berechnet und auf die Steuer das halbe Jahreskindergeld für alle 4 Kinder (4136 Euro) wieder draufgeschlagen. Soll dies ein Scherz sein?
                            Habe keinen cent Kindergeld je erhalten. Damit dürfte sich doch die Frage, ob man besser mit Kindergeld oder Kinderfreibetrag fährt, erübrigen, oder?
                            .
                            Nö, das ist kein Scherz.

                            Nö, die Frage erübrigt sich nicht.

                            Nö, auch ein mit der Mutter zusammenlebender Vater muss für seine Kinder aufkommen, das kommt davon, wenn man Kinder macht.

                            Ist übrigens bei meinen beiden Kindern auch so.

                            Für die musste ich auch sorgen, du bist also nicht das einzige arme Schwein, dass für seine Kinder aufkommen muss.

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                              #15
                              AW: keine Steuerberechnung möglich

                              @tortic: nur das sie kein kindergeld bekommen, bedeutet nicht, das sie nicht zu 50% darauf anspruch haetten. entsprechend beruecksichtigt das programm dies.
                              wenn ihre frau das kindergeld komplett einsackt, müssen sie sie ggf. auffordern die haelfte an sie auszuzahlen, oder sollten sich mit einem anwalt beraten, ob sie dies mit dem unterhalt verrechnen koennen etc.
                              so oder so ihr privatvergnuegen, das die steuer nicht interessiert. rein rechtlich haben sie anspruch auf den halben kinderfreibetrag respektive das halbe kindergeld und das wird entsprechend beruecksichtigt.

                              bedeutet gleichzeitig, wenn fuer sie der kinderfreibetrag guenstiger ist, wird dieser bei der steuer berechnet, aber das kindergeld, das sie ja rein dem anspruch nach als steuerlichen vorschuss erhalten haben muss der steuer wieder hinzugerechnet werden.

                              @hoshi2000: ich kann das problem reproduzieren, es liegt auf jeden Fall am dritten bzw. juengsten kind. ad hoc kann ich allerdings nicht sagen, wieso hier eine abbruchmeldung kommt, ggf hat die berechnung hier tatsaechlich noch ein problem.

                              ansonsten hat petzer recht, fuer ein kind aus erster ehe haben sie den anspruch auf das halbe kindergeld bzw. den halben kinderfreibetrag, die angabe von 2068 euro als kindergeld ist imho aber nicht zwingend schadhaft, da das programm dann eben automatisch nur die haelfte berechnet, worauf sich der hinweis mit dem halben freibetrag bezieht.

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