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Werbungskosten Belege einsenden! Sonst nur Pauschbetrag!

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    Werbungskosten Belege einsenden! Sonst nur Pauschbetrag!

    Die Aussage, dass für Werbungskosten bei Elster keine Belege mehr ohne Aufforderung eingereicht werden müssen stimmt nicht!
    Ohne Rückfrage wurden mir letztes Jahr alle Werbungskosten ohne Rückfrage vom Finanzamt Bochum-Süd gestrichen und nur der Pauschbetrag angesetzt. Grund: Keine Belege eingereicht. Nach Widerspruch wurden dann alle Werbungskosten anerkannt, mit den Hinweis, auch zukünftig immer alle Belege einzureichen wenn man keine Pauschale akzeptieren will. Hätte ich nicht nachgesprüft und Widerspruch eingelegt wäre es nicht aufgefallen.

    Praxis und Werbeaussagen zu Elster stehen hier im grassen Widerspruch.
    System dahinter?

    Zuerst dachte ich ein Einzelfakll zu sein, nun habe ich aber gleiche Vorfälle schon von mehreren Personen gehört. (Streichung von Belegen und Pauschale angesetzt ohne Hinweis / Rückfrage. )
    Erstbenutzer von Elsterformular sollten also hier gewarnt sein! Online ist offensichtlich doch nicht gleich weniger Papierkrieg und Sortierarbeit. Steuerbescheid bei Elster genau prüfen!

    #2
    AW: Werbungskosten Belege einsenden! Sonst nur Pauschbetrag!

    Hallo !

    E i g e n t l i c h wird/soll diese Regelung von den Bearbeiterinnen und Bearbeitern angewendet werden:

    Belegvorlage nur auf Anforderung bei Einkommensteuererklärung

    Bei einer Abgabe der Einkommensteuererklärung ab dem Veranlagungszeitraum 2003 über ELSTER müssen Belege, die nicht aufgrund gesetzlicher Vorschriften verpflichtend einzureichen sind, nur auf Anforderung durch das Finanzamt eingereicht werden. Diese Unterlagen müssen allerdings bis zur Bestandskraft des Steuerbescheides aufbewahrt werden. Sie müssen dem Finanzamt auf Verlangen vorgelegt werden. Wenn außergewöhnliche oder erstmalige Umstände die Höhe der Steuer beeinflussen, wird eine sofortige Belegeinreichung empfohlen (zum Beispiel bei beruflich bedingten Umzugsaufwendungen, der Begründung einer doppelten Haushaltsführung oder der Einrichtung eines häuslichen Arbeitszimmers).

    - Belegvorlage ab Veranlagungszeitraum 2008
    > https://www.elster.de/download/Merkblatt_Einzureichende_Belege_ab_VZ2008_Ansichts-PDF.pdf

    – Belegvorlage ab Veranlagungszeitraum 2011
    > https://www.elster.de/download/Merkblatt_Einzureichende_Belege_ab_VZ2011_Ansichts-PDF.pdf
    Mit freundlichen Grüßen
    - AG1971 -
    Aktuelle ElsterFormularVersion 17.1.18827 | Download > https://www.elster.de/elfo_down.php |

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      #3
      AW: Werbungskosten Belege einsenden! Sonst nur Pauschbetrag!

      EIGENTLICH habe ich auch keine Probleme damit auf Anforderung die Belege nachzureichen, ABER einfach bei Onlineanträgen die Pauschale anzurechnen und eingetragene Werbungskosten ganzz zu ignorieren finde ich dreist.

      In meinen Widerspruchbescheid stand dann noch :
      Zitat:
      "....Belegen Sie bitte auch im Folgejahr Ihre Kosten. Hiedruch erledigt sich Ihr Widerspruch / Antrag vom......."

      So ist die Realität.
      Das zum Thema Vereinfachung durch elektronische Steuererklärung...

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        #4
        AW: Werbungskosten Belege einsenden! Sonst nur Pauschbetrag!

        Das ist natürlich ärgerlich und auch meiner Meinung nach nicht richtig, was der Bearbeiter hier gemacht hat. Vielleicht hat ja das Finanzamt Bochum-Süd z. Zt. einen so hohen Arbeitsdruck, dass sich die Bearbeiter die Anforderung von Belegen ersparen wollten. Bescheid fertig machen geht vielleicht schneller.

        Da hilft es im Einzelfall wirklich nur, den Bescheid zu überprüfen und rechtzeitig Einspruch einzulegen. Sollte es nächstes Jahr wieder so sein kann man vielleicht auch mal beim Finanzamt anrufen und den zuständigen Sachgebietsleiter verlangen.

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          #5
          AW: Werbungskosten Belege einsenden! Sonst nur Pauschbetrag!

          Hallo,

          wurde denn noch nicht einmal in den Erläuterungen eine Abweichung von der Erklärung erwähnt/begründet?

          Wenn nicht, dann ist alleine das schon ein Grund für einen Einspruch (so heißt es übrigens korrekt).

          Und wenn ein Sachbearbeiter häufig solche Einsprüche verursacht, nur weil er zu 'faul' ist, einen Erläuterungstext zu schreiben, dann bekommt er auch schon mal Ärger mit seinem Vorgesetzten.
          Das kann dann natürlich auch nach hinten losgehen, etwa: "Jeder der Einspruch einlegt und mir damit das Leben schwer macht, wird im nächsten Jahr ganz genau unter die Lupe genommen." - die Sachbearbeiter haben da im gewissen Rahmen freie Hand.

          Außerdem wäre u.U. ein solcher Bescheid auch nach der Einmonatsfrist noch änderbar.


          >>>Finanzamt Bochum-Süd

          Von dort habe ich bisher noch nichts negatives gehört, das 'schlimme' Finanzamt im Ruhrgebiet soll eigentlich Dortmund-Ost sein :-)

          MfG Stefan
          Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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            #6
            AW: Werbungskosten Belege einsenden! Sonst nur Pauschbetrag!

            Ich stimme meinen Vorrednern durchaus komplett zu. Ohne jetzt JWiedel2 angreifen zu wollen (ich kenne ihn nicht und wahrscheinlich hat das Finanzamt bei ihm wirklich vorbeigehauen) möchte ich nur zur Vervollständigung noch eine weitere Möglichkeit zur Erklärung anbieten:

            Bei Elstererklärungen müssen -außer den gesetzlichen Belegen wie Steuerbescheinigungen etc.- grundsätzlich keine Belege mehr eingereicht werden, AUßER auf Anforderung. Die Aufforderung im Bescheid, auch zukünftig Belege einzureichen (= eine Aufforderung in vorhinein) kann natürlich auch eine derartige Aufforderung sein, die dann natürlich auch zulässig wäre. Denkbar ist so etwas z.B. bei Zeitgenossen, die -aus Sicht des Finanzbeamten- jede Menge "Blödsinn" erklären, dass das Finanzamt dann rausschmeißen "muss", und bei dem das Finanzamt dann im nächsten Jahr kontrollieren möchte, ob sich das Verhalten "gebessert" hat bzw. ob weiter auf Kosten der anderen Zeitgenossen -aus Finanzamtssicht- ungerechtfertigte Steuerminderungen generiert werden sollen.

            Wie gesagt, ich möchte und kann hier zu JWiedel2 keinen Bezug herstellen, mir geht es nur wegen der Mitleser darum, EVENTUELLE andere Gründe zur Vervollständigung darzustellen.
            Schönen Gruß

            Picard777

            P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

            Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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