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Sinn Günstigerprüfung?

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    Sinn Günstigerprüfung?

    Hallo!

    Die Günstigerprüfung in ElsterFormular scheint nur für den Fall angebracht zu sein, dass die Steuer auf Kapitalerträge nach persönlichem Steuersatz für den Steuerpflichtigen tatsächlich auch vorteilhaft ist (Doch woher soll man dies ggf. vorher wissen, wenn man nicht mind. zwei Varianten durchrechnen lässt bzw. kann). Hier mein Fall.

    Keine Kirchensteuerpflicht
    KAP Zeile 7: 1587
    Zeile 14: 801
    Zeile 49: 196,52
    Zeile 50: 10,78
    Grenzsteuersatz: ca. 30%

    Zusammenfassend: Es wurde für die Kapitalerträge, die über den Sparer-Freibetrag hinausgehen, Abgeltungssteuer zzgl. SolZ gezahlt. Kirchensteuer fällt nicht an. Ich habe damit meine Steuerpflicht aus Kapitalerträgen erfüllt und brauche die KAP nicht einzureichen. Da mein Grenzsteuersatz über 25% liegt, besteht auch kein Grund dazu.

    Wenn ich nun obige Daten trotzdem eingebe und die Günstigerprüfung wähle, erkennt das Programm NICHT, dass die Steuerabzugsvariante für mich die bessere ist, sondern addiert die Kapitalerträge zu den sonstigen Einkünften und berechnet dann daraus die Steuerlast, also ca. 30% auf die Kapitalerträge! Es kommt zu einem höheren (und falschen!) Steuerbetrag.

    Interessanterweise wird die Berechnung richtig durchgeführt, wenn ich nicht die Günstigerprüfung, jedoch die Überprüfung nach Zeile 5 beantrage. Dann nämlich findet eine gesonderte Berechnung statt (die in meinem Fall ja die richtige ist).

    Welchen Sinn ergibt also die Günstigerprüfung, wenn sie nicht erkennt, dass der erfolgte Steuerabzug (z. B. auf Grund eines Grenzsteuersatzes von mehr als 25%) schon der günstigere war? Oder liegt diesem Sachverhalt eine tiefere steuerrechtliche Regel zu Grunde, die mir nicht bekannt ist?

    Vielen Dank!

    #2
    AW: Sinn Günstigerprüfung?

    Hallo label43,

    vielleicht kann Elster das (noch) nicht richtig, das Finanzamt aber in jedem Fall (und zur Not kann man Einspruch einlegen).

    Das selbst durchrechnen ist doch mit Elster kein Problem, einfach einmal mit und einmal ohne KAP rechnen lassen.

    Und der Grenzsteuersatz ist nicht der alleinige Maßstab, was nun günstiger ist; anfangs hatte ich auch diese Vermutung, es stimmt hier aber nicht. Vielmehr hängt es auch von der Verteilung der Einkünfte ab.

    Ich würde daher, insbesondere wenn die Anlage KAP eh schon ausgefüllt ist, diese immer mit abgeben. Ich stimme allerdings zu, dass man durch die fehlerhafte Berechnung nicht entscheiden kann, ob nun Zeile 4, Zeile 5 oder sogar beide angekreuzt werden müssen. So ganz ist mir der Unterschied dieser beiden Punkte auch noch nicht klar.

    MfG Stefan
    Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

    Kommentar


      #3
      AW: Sinn Günstigerprüfung?

      Zitat von reckoner Beitrag anzeigen
      Ich stimme allerdings zu, dass man durch die fehlerhafte Berechnung nicht entscheiden kann, ob nun Zeile 4, Zeile 5 oder sogar beide angekreuzt werden müssen. So ganz ist mir der Unterschied dieser beiden Punkte auch noch nicht klar.
      Das FA rechnet auf jeden Fall die günstigere Alternative.

      Zeile 4-6: Antrag auf Günstigerprüfung (Zeile 4); Antrag auf Überprüfung des Abgeltungsteuerabzuges (Zeile 5), z.B. wenn der Sparer-Pauschbetrag nicht ausgeschöpft wurde oder wenn nach einer Depotübertragung die neue Bank bei Wertpapierverkäufen ohne Kenntnis der Anschaffungskosten die Abgeltungsteuer vom Verkaufserlös (Ersatzbemessungsgrundlage) berechnet hat; Nachholung des Kirchensteuerabzuges auf bereits einbehaltene Abgeltungsteuer (Zeile 6).

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