Hallo!
Die Günstigerprüfung in ElsterFormular scheint nur für den Fall angebracht zu sein, dass die Steuer auf Kapitalerträge nach persönlichem Steuersatz für den Steuerpflichtigen tatsächlich auch vorteilhaft ist (Doch woher soll man dies ggf. vorher wissen, wenn man nicht mind. zwei Varianten durchrechnen lässt bzw. kann). Hier mein Fall.
Keine Kirchensteuerpflicht
KAP Zeile 7: 1587
Zeile 14: 801
Zeile 49: 196,52
Zeile 50: 10,78
Grenzsteuersatz: ca. 30%
Zusammenfassend: Es wurde für die Kapitalerträge, die über den Sparer-Freibetrag hinausgehen, Abgeltungssteuer zzgl. SolZ gezahlt. Kirchensteuer fällt nicht an. Ich habe damit meine Steuerpflicht aus Kapitalerträgen erfüllt und brauche die KAP nicht einzureichen. Da mein Grenzsteuersatz über 25% liegt, besteht auch kein Grund dazu.
Wenn ich nun obige Daten trotzdem eingebe und die Günstigerprüfung wähle, erkennt das Programm NICHT, dass die Steuerabzugsvariante für mich die bessere ist, sondern addiert die Kapitalerträge zu den sonstigen Einkünften und berechnet dann daraus die Steuerlast, also ca. 30% auf die Kapitalerträge! Es kommt zu einem höheren (und falschen!) Steuerbetrag.
Interessanterweise wird die Berechnung richtig durchgeführt, wenn ich nicht die Günstigerprüfung, jedoch die Überprüfung nach Zeile 5 beantrage. Dann nämlich findet eine gesonderte Berechnung statt (die in meinem Fall ja die richtige ist).
Welchen Sinn ergibt also die Günstigerprüfung, wenn sie nicht erkennt, dass der erfolgte Steuerabzug (z. B. auf Grund eines Grenzsteuersatzes von mehr als 25%) schon der günstigere war? Oder liegt diesem Sachverhalt eine tiefere steuerrechtliche Regel zu Grunde, die mir nicht bekannt ist?
Vielen Dank!
Die Günstigerprüfung in ElsterFormular scheint nur für den Fall angebracht zu sein, dass die Steuer auf Kapitalerträge nach persönlichem Steuersatz für den Steuerpflichtigen tatsächlich auch vorteilhaft ist (Doch woher soll man dies ggf. vorher wissen, wenn man nicht mind. zwei Varianten durchrechnen lässt bzw. kann). Hier mein Fall.
Keine Kirchensteuerpflicht
KAP Zeile 7: 1587
Zeile 14: 801
Zeile 49: 196,52
Zeile 50: 10,78
Grenzsteuersatz: ca. 30%
Zusammenfassend: Es wurde für die Kapitalerträge, die über den Sparer-Freibetrag hinausgehen, Abgeltungssteuer zzgl. SolZ gezahlt. Kirchensteuer fällt nicht an. Ich habe damit meine Steuerpflicht aus Kapitalerträgen erfüllt und brauche die KAP nicht einzureichen. Da mein Grenzsteuersatz über 25% liegt, besteht auch kein Grund dazu.
Wenn ich nun obige Daten trotzdem eingebe und die Günstigerprüfung wähle, erkennt das Programm NICHT, dass die Steuerabzugsvariante für mich die bessere ist, sondern addiert die Kapitalerträge zu den sonstigen Einkünften und berechnet dann daraus die Steuerlast, also ca. 30% auf die Kapitalerträge! Es kommt zu einem höheren (und falschen!) Steuerbetrag.
Interessanterweise wird die Berechnung richtig durchgeführt, wenn ich nicht die Günstigerprüfung, jedoch die Überprüfung nach Zeile 5 beantrage. Dann nämlich findet eine gesonderte Berechnung statt (die in meinem Fall ja die richtige ist).
Welchen Sinn ergibt also die Günstigerprüfung, wenn sie nicht erkennt, dass der erfolgte Steuerabzug (z. B. auf Grund eines Grenzsteuersatzes von mehr als 25%) schon der günstigere war? Oder liegt diesem Sachverhalt eine tiefere steuerrechtliche Regel zu Grunde, die mir nicht bekannt ist?
Vielen Dank!
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