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Leistungen von zusätzlichen Krankenzusatzversicherungen angeben ?

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    Leistungen von zusätzlichen Krankenzusatzversicherungen angeben ?

    Hallo,

    habe mal eine Verständnis-Frage: Was versteht man unter "erstattete Beiträge" ?

    Ich habe von meiner (gesetzlichen) Krankenkasse im Rahmen eines Bonusprogramms EUR 150,- überwiesen bekommen, da ich alle Vorsorgeuntersuchungen gemacht habe. Die 150 EUR bekomme ich suzusagen als Zulage für meine privaten Krankenzusatzversicherungen und Mitgliedschaft im Sportverein und auch für privat geleistete Ausgaben (Sehhilfe etc.) die nicht durch
    die Basisversorgung abgedeckt sind. (Ich tue also was für meine Gesundheit und auch für die finanzielle Absicherung wie Zahnersatz etc.) - zählt das als Beitragserstattung ? (Anlage Vorsorgeaufwand - Seite 1 - Zeile 16)

    und somit ergibt sich dann auch mein zweites Anliegen:

    Wenn ich meine private Krankenzusatzvericherung in Anspruch nehme und diese eine Leistung wie z.B. Zahnersatz erstattet hat das wie im obigen Fall was mit " erstattete Beiträge zu tun" ? oder anders: Müssen die Zahlungen in der Steuererlärung angegeben werden ?

    (Anlage Vorsorgeaufwand - Seite 2 - Zeile 35)

    Wenn ich im Jahr 350 EUR für eine zusätzliche Krankenversicherung (hier Zahnersatz) ausgebe, ich einen Zahnersatz (der rund 2000 EUR kostet) brauchte und mir die Versicherung ca. 1250 EUR überwiesen hat, wäre ich ja rechnerisch bei
    -900 EUR die ich angeben müsste, was ja so sicherlich nicht sein soll !
    gebe ich dann 0 EUR an ? Macht ja auch keinen Sinn, habe ja nun mal Beiträge gezahlt ?!

    Vielen Dank für Eure Antworten ...

    Alex

    #2
    AW: Leistungen von zusätzlichen Krankenzusatzversicherungen angeben ?

    Du musst natürlich unterscheiden, zwischen Krankenkassenbeiträgen, die Dir evtl. wieder (von der Krankenkasse) erstattet werden, und Krankheitskosten, die Dir evtl. wieder (von der Krankenkasse) erstattet werden. Beitragsrückerstattungen sind letztere nicht.

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      #3
      AW: Leistungen von zusätzlichen Krankenzusatzversicherungen angeben ?

      OK, letzteres ist eigentlich klar, da ich ja durch die entstandene Krankheit "hier halt Zahnersatz" eine Leistung erwirkt habe, dafür ist die Versicherung ja da, also keine
      Beitragserstattung.

      Jetzt ist für mich aber immer noch nicht klar ob die Zahlung der 150 EUR von der gesetzlichen Krankenkasse eine Beitragsersattung ist oder nicht ?!

      Entweder man sagt (aus Sicht der Krankenkasse):
      Das Mitglied hat seine Vorsorgeuntersuchungen gemacht und hat private Zusatzversicherungen abgeschlossen und geht in einen Sportverein - wir
      erstatten Ihm 150 EUR

      oder:

      wir unterstützen Ihn mit 150 EUR als Bonus für seine Untersuchungen und Tätigkeit im Sportverein.

      Ersteres wäre ja eine Erstattung (Beitragserstattung ?), letzteres keine Erstattung sondern Bonus, Zulage o.Ä. ?!

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        #4
        AW: Leistungen von zusätzlichen Krankenzusatzversicherungen angeben ?

        Auch Bonuszahlungen für gesundheitsbewusstes Verhalten sind Beitragserstattungen nach § 65a SGB V.

        Im Zweifel bei der Krankenkasse nachfragen. Auf Anforderung von dir muss die KK eine Bescheinigung mit den an das FA übermittelten Daten ausstellen. Darin werden dann alle gezahlte Beiträge und Erstattungen dokumentiert.
        mfg. - Kent

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          #5
          AW: Leistungen von zusätzlichen Krankenzusatzversicherungen angeben ?

          Danke für Eure Antworten, werde bei der Krankenkasse nachfragen und mir die
          übermittelten Daten schicken lassen.

          Alex

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            #6
            AW: Leistungen von zusätzlichen Krankenzusatzversicherungen angeben ?

            Vielleicht einmal anders herum:

            In die Anlage Vorsorgeaufwand gehören Versicherungsprämien sowie die Erstattungen von Versicherungsprämien. In den Mantelbogen bei außergewöhnlichen Belastungen gehören u.a. Krankheitskosten abzüglich Krankenkassenleistungen.
            Schönen Gruß

            Picard777

            P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

            Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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