Hallo,
habe mal eine Verständnis-Frage: Was versteht man unter "erstattete Beiträge" ?
Ich habe von meiner (gesetzlichen) Krankenkasse im Rahmen eines Bonusprogramms EUR 150,- überwiesen bekommen, da ich alle Vorsorgeuntersuchungen gemacht habe. Die 150 EUR bekomme ich suzusagen als Zulage für meine privaten Krankenzusatzversicherungen und Mitgliedschaft im Sportverein und auch für privat geleistete Ausgaben (Sehhilfe etc.) die nicht durch
die Basisversorgung abgedeckt sind. (Ich tue also was für meine Gesundheit und auch für die finanzielle Absicherung wie Zahnersatz etc.) - zählt das als Beitragserstattung ? (Anlage Vorsorgeaufwand - Seite 1 - Zeile 16)
und somit ergibt sich dann auch mein zweites Anliegen:
Wenn ich meine private Krankenzusatzvericherung in Anspruch nehme und diese eine Leistung wie z.B. Zahnersatz erstattet hat das wie im obigen Fall was mit " erstattete Beiträge zu tun" ? oder anders: Müssen die Zahlungen in der Steuererlärung angegeben werden ?
(Anlage Vorsorgeaufwand - Seite 2 - Zeile 35)
Wenn ich im Jahr 350 EUR für eine zusätzliche Krankenversicherung (hier Zahnersatz) ausgebe, ich einen Zahnersatz (der rund 2000 EUR kostet) brauchte und mir die Versicherung ca. 1250 EUR überwiesen hat, wäre ich ja rechnerisch bei
-900 EUR die ich angeben müsste, was ja so sicherlich nicht sein soll !
gebe ich dann 0 EUR an ? Macht ja auch keinen Sinn, habe ja nun mal Beiträge gezahlt ?!
Vielen Dank für Eure Antworten ...
Alex
habe mal eine Verständnis-Frage: Was versteht man unter "erstattete Beiträge" ?
Ich habe von meiner (gesetzlichen) Krankenkasse im Rahmen eines Bonusprogramms EUR 150,- überwiesen bekommen, da ich alle Vorsorgeuntersuchungen gemacht habe. Die 150 EUR bekomme ich suzusagen als Zulage für meine privaten Krankenzusatzversicherungen und Mitgliedschaft im Sportverein und auch für privat geleistete Ausgaben (Sehhilfe etc.) die nicht durch
die Basisversorgung abgedeckt sind. (Ich tue also was für meine Gesundheit und auch für die finanzielle Absicherung wie Zahnersatz etc.) - zählt das als Beitragserstattung ? (Anlage Vorsorgeaufwand - Seite 1 - Zeile 16)
und somit ergibt sich dann auch mein zweites Anliegen:
Wenn ich meine private Krankenzusatzvericherung in Anspruch nehme und diese eine Leistung wie z.B. Zahnersatz erstattet hat das wie im obigen Fall was mit " erstattete Beiträge zu tun" ? oder anders: Müssen die Zahlungen in der Steuererlärung angegeben werden ?
(Anlage Vorsorgeaufwand - Seite 2 - Zeile 35)
Wenn ich im Jahr 350 EUR für eine zusätzliche Krankenversicherung (hier Zahnersatz) ausgebe, ich einen Zahnersatz (der rund 2000 EUR kostet) brauchte und mir die Versicherung ca. 1250 EUR überwiesen hat, wäre ich ja rechnerisch bei
-900 EUR die ich angeben müsste, was ja so sicherlich nicht sein soll !
gebe ich dann 0 EUR an ? Macht ja auch keinen Sinn, habe ja nun mal Beiträge gezahlt ?!
Vielen Dank für Eure Antworten ...
Alex
Kommentar