Mache gerade meine Steuererklärung für 2011. Ich habe 2 Kinder aus erster Ehe und bin nun wieder neu verheiratet.
Auf der "Lohnsteuerkarte" habe ich einen Kinderfreibetrag von 1,0
Ich habe jetzt im Elsterformular für beide Kinder die Anlage Kind ausgefüllt und jeweils bei "Anspruch auf Kindergeld" das hälftige Kindergeld eingetragen, obwohl die Kinder bei meiner Ex-Frau leben und ich kein Kindergeld bekomme.
Bei der Steuerberechnung kommt KEINE Fehlermeldung. In der pdf-Datei der Steuerberechnung steht jedoch folgendes:
Berechnung der Kirchensteuer
zu versteuerndes Einkommen unter Berücksichtigung
von Freibeträgen für 2 Kind(er) i.H.v. ...
darauf entfallende Einkommensteuer.
Ich habe aber wie schon gesagt nur einen Kinderfreibetrag. Auf die Höhe der Steuerrückerstattung hat das in meinem Fall aber KEINE Bedeutung. Wollte nur wissen, ob ich bei nur einem Kinderfreibetrag nur EINE Anlage Kind ausfüllen soll ? Aber bei einem halben Kinderfreibetrag könnte man ja auch nicht eine halbe Anlage Kind ausfüllen... ;-)
Auf der "Lohnsteuerkarte" habe ich einen Kinderfreibetrag von 1,0
Ich habe jetzt im Elsterformular für beide Kinder die Anlage Kind ausgefüllt und jeweils bei "Anspruch auf Kindergeld" das hälftige Kindergeld eingetragen, obwohl die Kinder bei meiner Ex-Frau leben und ich kein Kindergeld bekomme.
Bei der Steuerberechnung kommt KEINE Fehlermeldung. In der pdf-Datei der Steuerberechnung steht jedoch folgendes:
Berechnung der Kirchensteuer
zu versteuerndes Einkommen unter Berücksichtigung
von Freibeträgen für 2 Kind(er) i.H.v. ...
darauf entfallende Einkommensteuer.
Ich habe aber wie schon gesagt nur einen Kinderfreibetrag. Auf die Höhe der Steuerrückerstattung hat das in meinem Fall aber KEINE Bedeutung. Wollte nur wissen, ob ich bei nur einem Kinderfreibetrag nur EINE Anlage Kind ausfüllen soll ? Aber bei einem halben Kinderfreibetrag könnte man ja auch nicht eine halbe Anlage Kind ausfüllen... ;-)
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