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Problem bei Anlage N ?

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    Problem bei Anlage N ?

    Hallo Elster-Forum,

    ich habe 2011 bei zwei unterschiedlichen Arbeitgebern gearbeitet (vom 01.01. bis 31.01. und dann vom 01.02. bis 31.12.).
    In Anlage N habe ich meine 2 Lohnsteuerbescheinigungen getrennt eingetragen (über den Button "Hinzufügen).

    Laut Steuerberechnung bekomme ich lediglich 1,78 € zurück. Da das nach meiner Einschätzung nicht richtig sein kann, habe ich die Lohnsteuerbescheinigung vom ersten Arbeitgeber gelöscht und ich würde nach erneuter Berechnung ca. 350,- zurückbekommen.

    Wie kann das sein?
    Noch zur Info: Im Januar habe ich als Werkstudent gearbeitet (19,5 h/Woche). Ich musste mich in der Zeit selber Krankenversichern.

    #2
    AW: Problem bei Anlage N ?

    Hallo,

    ob die Berechnung korrekt ist, kann von hier wohl auch niemand sagen. Nur, wenn du einen Teil deiner Einkünfte löscht, kommt natürlich eine geringere Bemessungsgrundlage und damit auch ein geringerer Steuersatz heraus - folglich wird die Erstattung höher sein. Das darf man aber nicht, es ist immer sämtliches Einkommen zu erklären (mit einigen Ausnahmen, nicht aber hier).

    Warum erwartest du denn eigentlich eine Erstattung? Lagen die beiden Jobs so weit auseinander?
    Denn eigentlich sollte der Lohnsteuerabzug schon einigermaßen hinkommen, Erstattungen bekommt man beispielsweise bei:
    - schwankendem Lohn
    - Zeiträumen ohne Lohn und Lohnersatzleistungen
    . hohen Werbungskosten (deutlich über 1000 Euro)
    - Einkünften auf Steuerklasse 6 (das kann aber auch zu einer Nachzahlung führen, je nach dem)

    Hast du die Anlage Vorsorgeaufwand eingefügt?

    MfG Stefan
    Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

    Kommentar


      #3
      AW: Problem bei Anlage N ?

      Vielen Dank reckoner für die Antwort.

      Das alle Einkünft angegeben werden muss ist mir klar. Jedoch war ich im Jan. 2011 noch als Student gemeldet. Habe mich dementsprechend auch selber krankenversichern müssen (Ausgaben habe ich bereits angegeben).

      Seit Febr. 2011 bin ich kein Student mehr und habe auch einen neuen Arbeitgeber. Jetzt habe ich 2 Lohnsteuerbescheinigungen welche natürlich unterschiedlich ausfallen.

      Wirkt sich der Studentenstatus in irgendeiner Hinsicht besonders aus?

      Ist die Exmatrikulationsbescheinigung der Steuererklärung beizufügen?

      Kann ich die 2 Lohnsteuerbescheinigungen einfach addieren, oder sollen die jeweils seperat in Anlage N eingepflegt werden.

      Ich habe das Gefühl, dass sich der Monat Januar negativ auf meine Steuererklärung (Bruttoeinkommen ca. 1500,- / davon Lohnsteuer ca. 100,- und Soli ca. 2,- sowie Rentenvers. ca. 150,-) auswirgt.

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        #4
        AW: Problem bei Anlage N ?

        Hallo,

        >>>Wirkt sich der Studentenstatus in irgendeiner Hinsicht besonders aus?

        Steuerlich nicht, nur bei den Sozialversicherungen gibt es Besonderheiten.


        >>>Ist die Exmatrikulationsbescheinigung der Steuererklärung beizufügen?

        Nein, wie gesagt es ändert sich steuerlich ja gar nichts. Und ob dein Arbeitgeber die SV richtig abgerechnet hat, ist ggf. sein Problem.


        >>>Kann ich die 2 Lohnsteuerbescheinigungen einfach addieren, oder sollen die jeweils seperat in Anlage N eingepflegt werden.

        Separat (ich hätte es fast falsch von dir abgeschrieben, sieht eigentlich auch richtig aus, aber: http://www.korrekturen.de/beliebte_fehler/seperat.shtml ;-).

        Addieren würde aber das gleiche Ergebnis bringen, kannst du ja mal ausprobieren.


        >>>Ich habe das Gefühl, dass sich der Monat Januar negativ auf meine Steuererklärung (Bruttoeinkommen ca. 1500,- / davon Lohnsteuer ca. 100,- und Soli ca. 2,- sowie Rentenvers. ca. 150,-) auswirgt.

        Wie meinst du das? Natürlich ist es in dem Sinne negativ, als dass du ohne Januareinkommen weniger Steuern zahlen müsstes. Aber das ist nun mal so, mehr Einkommen gleich mehr Steuern. Und auch je mehr Einkommen, desto höher der Steuersatz.

        MfG Stefan
        Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

        Kommentar


          #5
          AW: Problem bei Anlage N ?

          ha, danke mit dem Hinweis bzgl. "separat"

          Ansonsten ist mir der Rest jetzt auch klar - dein letzter Satz bringt es auf den Punkt!!! Mir ist grade noch aufgefallen, dass ich die Riester-Rente vergessen hatte anzugeben. Dadurch ergibt sich dann laut Berechnung ein Minus von 285 €.

          Ach, eine Frage habe ich noch:
          Ich hatte bei meinem Tagesgeldkonto den Freistellungsauftrag vergessen. Dadurch hab ich Abgeltungssteuern zahlen müssen. In welcher Anlage muss ich die entsprechenden Angaben machen, um mir den Betrag erstatten zu lassen (die 801€ habe ich bei weitem nicht ausgenutzt).

          mfg eric

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            #6
            AW: Problem bei Anlage N ?

            Hallo,

            >>>Tagesgeldkonto den Freistellungsauftrag vergessen

            Dafür brauchst du erst einmal eine Steuerbescheinigung von der Bank (bei manchen Geldhäusern muss man die beantragen, bei anderen geht das automatisch, eventuell auch nur wenn Steuern abgeführt wurden - also Bank fragen oder in ihrem Onlinebereich nachschauen).

            Dann nimmst du die Anlage KAP, wählst den Antrag gem. Zeile 5 und übernimmst die Steuerbescheinigung 1:1; der Wert für Zeile 14/14a gehört dann in Zeile 14.

            Ich vermute, das betrifft dich nicht, aber trotzdem der Vollständigkeit halber: Wenn du noch andere Banken (mit ausreichendem Freistellungsauftrag) hattest, die du NICHT erklären brauchst/willst, so gehört DEREN Wert für Zeile 14/14a in Zeile 14a.

            MfG Stefan
            Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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