Hallo zusammen,
bei der Berechnung der ESt werden bei mir die Kinderbetreuungskosten (Anlage Kind ab Zeile 61, komplett ausgefüllt) nicht berechnet. Sonst nichts besonderes, beide Elternteile voll berufstätig das ganze Jahr, das einzige Kind das ganze Jahr in Krippe.
Reicht die Eintragung so nicht? Evtl. als sonstige Werbungskosten zu 2/3 auf Anlage N? Oder fehlen evtl. an andere Stelle noch Eintragungen?
Für einen Tipp wäre ich sehr dankbar...
BP
bei der Berechnung der ESt werden bei mir die Kinderbetreuungskosten (Anlage Kind ab Zeile 61, komplett ausgefüllt) nicht berechnet. Sonst nichts besonderes, beide Elternteile voll berufstätig das ganze Jahr, das einzige Kind das ganze Jahr in Krippe.
Reicht die Eintragung so nicht? Evtl. als sonstige Werbungskosten zu 2/3 auf Anlage N? Oder fehlen evtl. an andere Stelle noch Eintragungen?
Für einen Tipp wäre ich sehr dankbar...
BP
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