AW: keine Steuerberechnung Abbruchhinweis Eintragungen Anlage Kind
schönen Dank, falzo.
Da schien wirklich mein Problem in Zeile 20 gelegen zu haben.
Habe testweise 10 Monate in einem Kalenderjahr eingetragen - Berechnung funktioniert ohne Fehler.
Selbst bei jahresübergreifendem Zeitraum bekomme ich _nun_ die Berechnung ohne vorangehende Hinweise !
Soweit ist _mein_ Problem jetzt erst mal gelöst - Dank Ihrer Hilfe !!
Irgendwie hab ich aber doch das Gefühl, dass Elster noch nicht wirklich rund läuft.
Ich hoffe einfach drauf, dass die Software-Entwickler sich auch hier im Forum umsehen und die vielen Hinweise zum Anlass nehmen, das Programm noch einmal unter die Lupe zu nehmen.
Ankündigung
Einklappen
Keine Ankündigung bisher.
keine Steuerberechnung Abbruchhinweis Eintragungen Anlage Kind
Einklappen
X
-
AW: keine Steuerberechnung Abbruchhinweis Eintragungen Anlage Kind
Zitat von slowfox10 Beitrag anzeigenich hatte in Zeile 20 nichts eingetragen - ich denke, dass dort ein Eintrag zu erfolgen hat, wenn in 2009 ein entsprechender Dienst geleistet wurde - aber nicht für zurückliegende Zeiträum - wäre zumindest für mich nicht nachvollziehbar.
hab es trotzdem versucht:
Eintrag Zeile 20: 01072005-30042006
Steuerberechnung erfolgt, aber mit vorangehendem folgenden Hinweis (für jeweils dasselbe Kind!):
Bei mindestens einem Kind ( ... 1984 ) wurde der Ausbildungsfreibetrag nur für den Zeitraum
gewährt, in dem die gesetzlichen Voraussetzungen vorlagen.
Bei mindestens einem Kind ( ... 1984 ) wurde der Ausbildungsfreibetrag nur für den Zeitraum der Ausbildung gewährt.
Für mindestens ein Kind ( ... 1984 ) wurde ein Grundwehrdienstzeitraum über 24 Monate erklärt. Bei der Ermittlung wurden 24 Monate berücksichtigt.
Das kann aber nicht richtig sein, oder?
ggf wuerde ich hier fuer reine berechnungszwecke einfach mal einen 10 monatszeitraum eingeben, der keine jahresgrenze ueberschreitet, also bspw. januar bis oktober 2006, dann sollte die berechnung ein besseres ergebnis liefern.
zum senden ans finanzamt natuerlich den korrekten zeitraum, dort wird das sicher ganz anders geprüft und entsprechend korrekt berechnet.
zu den weiteren Fragen von Falzo:
ja - Zivildienst wurde vor Jahren absolviert.
30.11.2009 eingetragen in Zeile 7, 14, 41,
Nach dem 30.11.09 bestand kein sog. Kindschaftsverhältnis mehr und ob bzw. dass das Kind weiterhin Student war - bis 31.12.- dürfte m.E. in diesem Zusammenhang keine Rolle spielen.
Bedanke mich zunächst für die bisherigen Antworten und bin gespannt auf nächste.
Einen Kommentar schreiben:
-
AW: keine Steuerberechnung Abbruchhinweis Eintragungen Anlage Kind
ich hatte in Zeile 20 nichts eingetragen - ich denke, dass dort ein Eintrag zu erfolgen hat, wenn in 2009 ein entsprechender Dienst geleistet wurde - aber nicht für zurückliegende Zeiträum - wäre zumindest für mich nicht nachvollziehbar.
hab es trotzdem versucht:
Eintrag Zeile 20: 01072005-30042006
Steuerberechnung erfolgt, aber mit vorangehendem folgenden Hinweis (für jeweils dasselbe Kind!):
Bei mindestens einem Kind ( ... 1984 ) wurde der Ausbildungsfreibetrag nur für den Zeitraum
gewährt, in dem die gesetzlichen Voraussetzungen vorlagen.
Bei mindestens einem Kind ( ... 1984 ) wurde der Ausbildungsfreibetrag nur für den Zeitraum der Ausbildung gewährt.
Für mindestens ein Kind ( ... 1984 ) wurde ein Grundwehrdienstzeitraum über 24 Monate erklärt. Bei der Ermittlung wurden 24 Monate berücksichtigt.
Das kann aber nicht richtig sein, oder?
zu den weiteren Fragen von Falzo:
ja - Zivildienst wurde vor Jahren absolviert.
30.11.2009 eingetragen in Zeile 7, 14, 41,
Nach dem 30.11.09 bestand kein sog. Kindschaftsverhältnis mehr und ob bzw. dass das Kind weiterhin Student war - bis 31.12.- dürfte m.E. in diesem Zusammenhang keine Rolle spielen.
Bedanke mich zunächst für die bisherigen Antworten und bin gespannt auf nächste.
Einen Kommentar schreiben:
-
AW: keine Steuerberechnung Abbruchhinweis Eintragungen Anlage Kind
Zitat von Petzer Beitrag anzeigenAlltagsgeschäft
bei mir ist das hier eher eigeninteresse bzw. lernwille... vielleicht wird es ja mal alltagsgeschaeft ;-)
Einen Kommentar schreiben:
-
AW: keine Steuerberechnung Abbruchhinweis Eintragungen Anlage Kind
Zitat von Falzo Beitrag anzeigenNachtrag: Petzer hat natuerlich recht, in Zeile 20 muss die Zeit des Zivildienstes stehen,
Einen Kommentar schreiben:
-
AW: keine Steuerberechnung Abbruchhinweis Eintragungen Anlage Kind
Nachtrag: Petzer hat natuerlich recht, in Zeile 20 muss die Zeit des Zivildienstes stehen, lag dies bspw. in 2006 und wird entsprechend eingetragen, funktioniert die steuerberechnung.
Einen Kommentar schreiben:
-
AW: keine Steuerberechnung Abbruchhinweis Eintragungen Anlage Kind
diese fehlermeldung liegt offenbar nicht am betrag des kindergeldes.
ich kann die besagte abbruchsmeldung meldung jedenfalls auch unabhaengig von der höehe des kg-betrages provozieren, wenn ich in den zeilen 13 bis 20 angaben mache (was bei volljaehrigen ja noetig ist.
hier kommt es also vermutlich auf die einzelnen zeitraeume an, in denen das kind mglw. verschiedene dieser bedingungen erfuellt hat oder nicht.
fragen dazu:
das kind war ganzjaehrig student?
wg. Zivildienst: KiGeld-berechtigt bis einschl. Nov. 09 -dieses Datum ist auch eingetragen-
wenn ja, was bzw. wo haben sie 'dieses datum auch eingetragen' ?
trage ich in einem testfall nur zeile 14 ganzjaehrig ein studium ein und sonst nichts, bekomme ich ebenfalls die besagte meldung. ich würde hier tatsaechlich auf einen fehler in der steuerberechnung in diesem bereich tippen...
Einen Kommentar schreiben:
-
AW: keine Steuerberechnung Abbruchhinweis Eintragungen Anlage Kind
Wurde Zeile 20 der Anlage Kind ausgefüllt ?
Einen Kommentar schreiben:
-
AW: keine Steuerberechnung Abbruchhinweis Eintragungen Anlage Kind
Ich habe auch dieses Problem bei der Steuerberechnung. Obwohl die Plausibilitätsprüfung ohne Fehler durchläuft, erfolgt Abbruch der Steuerberechnung mit dieser Meldung:
Überprüfen Sie bitte die Eintragungen auf der Anlage Kind, zB. Zeiträume oder Höhe des erhaltenen Kindergeldes oder Angaben zum Kindschaftsverhältnis.
Wir Eltern sind zusammenveranlagt und nicht getrennt, Kindschaftsverhältnis ist eindeutig und auch so angeklickt.
Wir haben 2 Kinder.
Für welches dieser Kinder ist die o.g. Meldung gemeint?
Durch Rumprobieren -1 Kind löschen, wieder zufügen usw.- meine ich, herausgefunden zu haben:
Mit nur dem 2. Kind -das jüngere- läuft die Berechnung ohne Probleme, auch wenn der Kinderbonus nicht berücksichtigt ist.
Gebe ich das 1. Kind wieder hinzu, kommt Fehlermeldung.
Eckdaten 1. Kind:
geboren: Jan. 1984, Student
wg. Zivildienst: KiGeld-berechtigt bis einschl. Nov. 09 -dieses Datum ist auch eingetragen-
Ki-Geld also 11 x 164 = 1804 EUR - Fehlermeldung
zzgl. 100 EUR Kinderbonus - Fehlermeldung
Habe auch alle Einträge x-mal überprüft; die Anlage Kind noch mal ganz neu geschrieben.
Ich mache meine ESt.-Erklärung auch schon seit einigen Jahren mit ELSTER, hatte bisher auch nie Probleme. Hier stoße ich jetzt an irgendwelche Grenzen.
Wer hat noch ne Idee ??
Einen Kommentar schreiben:
-
AW: keine Steuerberechnung Abbruchhinweis Eintragungen Anlage Kind
Helfen evtl. diese Hinweise:
Zitat von eva2010Bitte fügen Sie die Anlage Zusätzliche Angaben für die Steuerberechnung hinzu und füllen dann die Zeile 35 (Anzahl der Kinder für die nur der Ehegatte Kindergeld oder einen Kinderfreibetrag erhält) aus. Dann müsste die Berechnung eigentlich funktionieren.Zitat von Falzozeile 31 bis 34 in einer der anlagen kind aus versehen was angekreuzt?
Einen Kommentar schreiben:
-
Ein Gast antworteteAW: keine Steuerberechnung Abbruchhinweis Eintragungen Anlage Kind
Ich habe das gleiche Problem - habe auch bereits alle Varianten ausprobiert, ohne Erfolg.
Was immer ich eingebe, und egal wie oft ich meine Angaben prüfe, ich bekomme immer dieselber Abbruchmeldung zum Kindschaftsverhältnis.
Einen Kommentar schreiben:
-
Ein Gast antworteteAW: keine Steuerberechnung Abbruchhinweis Eintragungen Anlage Kind
Hallo,
hatte ich auch gehabt. Bei der Höhe nicht an die 100.- Euro Kinderbonus gedacht.
(164 x 12 + 100 = 2068). Danach war der Fehler weg.
Einen Kommentar schreiben:
-
AW: keine Steuerberechnung Abbruchhinweis Eintragungen Anlage Kind
@urode
ich kann Dir leider auch keine Lösung nennen. Aber vielleicht tröstet es Dich, dass ich genau das gleiche Problem habe (1 Kind, getrennte Veranlagung, allerdings noch verheiratet). Ich habe dazu heute auch schon einen Beitrag gepostet. Ich werde jetzt mal die nächsten Updates abwarten. Die Version 11.1.1 war ja leider noch nicht so toll
@Alle
Ich muss ja mal eine kleine Lanze für die Elster Programmierer (bin selber Software-Entwickler) brechen: Ich benutze das Programm jetzt seit 2005 und hatte bisher noch nie größere Probleme. Auch die Datenübernahme hat immer problemlos geklappt, auch dieses Mal- nur eben keine Steuerberechnung
Wenn Du eine Lösung hast, kannst Du Dich ja mal melden. Ich denke auch an Dich, falls ich etwas herausbekomme.
Gruß, th3063
Einen Kommentar schreiben:
-
AW: keine Steuerberechnung Abbruchhinweis Eintragungen Anlage Kind
sie haben den Kommentar mißverstanden:
dass sich aus den individuellen steuerlichen Fällen Programmprobleme oder Eingabeprobleme ergeben, ist die eine Sache, und bei diesen kann evtl. geholfen werden - diese waren hier aber nicht gemeint.
Das Grundfunktionen des Programms nicht funktionieren, die nichts, aber auch gar nichts mit dem Steuerfall zu tun haben , dies wurde kritisiert
falsche Versionen auf dem Server
keine Datenübernahme
keine Plausibiltätsprüfung
keine Berechnung
Programmabsturz
Programmfehlermeldung auf -fehlermeldung
usw, usf.
dass elster eine tolle Sache sein kann, haben die Vorjahre belegt. Warten wir halt noch ein paar Wochen.
Einen Kommentar schreiben:
-
AW: keine Steuerberechnung Abbruchhinweis Eintragungen Anlage Kind
hier geht es nicht um unterschiedliche Steuerfälle
DOCH:
mein 08/15 Fall geht prima!
Leider habe ich
keine Kinder
bin nicht geschieden
wähle keine getrennte Veranlagung
habe keine Riester- oder Rürup-Rente
keine Lohnersatzleistungen
keine Reisekosten
keinen doppelten Haushalt
keine Spenden
keine Kirchensteuer
bin nicht über der Eigenbelastung bei außergewöhnlichen Belastungen
vermiete nicht
brauche keine Anlage G oder S
deshalb auch keine EÜR
u.s.w., u.s.f.
Gruß
Stiller
Einen Kommentar schreiben:
Einen Kommentar schreiben: