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Berechnung der zu zahlenden Steuern

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    Berechnung der zu zahlenden Steuern

    Servus zusammen,

    ich hab da mal ein Problem bzw bin ich jetzt völlig verwirrt. Bei der Berechnung der Steuren müsste (laut einiger anderen Foren) ein minus bei der Zahl verbleibenden Beiträge ersehen zu sehen sein. Ist es aber nicht,demnach müsste ich zurück zahlen.
    Kann aber nicht sein da die Steuerabgaben definitiv der Richtigkeit entsprechen. Also brauche ich mal Rat.Anbei ein Beispiel:

    Festgesetzt werden | 5.014,00 | 451,26 | 275,77 | |
    | Abzug vom Lohn | -4.386,00 | -394,71 | -241,22 | |
    | verbleibende Beträge | 628,00 | 56,55 | 34,55 | 719,10

    Sagt mir doch mal was jetzt richtig ist ich bin völlig verunsichert.

    Danke
    Mina

    #2
    AW: Berechnung der zu zahlenden Steuern

    Hallo Mina,

    ich habe keine gute Mitteilung.
    Zahlung:
    628,00 und 56,55 und 34,55

    719,10 insgesamt, dem Finanzamt ZAHLEN.

    Gruss stiller
    Gruss (S)stiller
    STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
    Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
    ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
    Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
    Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
    Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
    Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

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      #3
      AW: Berechnung der zu zahlenden Steuern

      Zitat von rockabella Beitrag anzeigen
      Bei der Berechnung der Steuren müsste (laut einiger anderen Foren) ein minus bei der Zahl verbleibenden Beiträge ersehen zu sehen sein
      Steuer ist per Definition, was die Bürger an das Finanzamt bezahlen. Sie wird nicht durch ein Minus gekennzeichnet. Werden im Steuerbescheid Steuern mit einem Minus ausgewiesen, so handelt es sich um Steuererstattungen. Negative Schulden sind Guthaben.

      Zitat von rockabella Beitrag anzeigen
      Festgesetzt werden | 5.014,00
      Die für Dich errechnete Steuer beträgt 5.014 Euro.

      Zitat von rockabella Beitrag anzeigen
      Abzug vom Lohn | -4.386,00
      Du hast schon 4.386 Euro Steuern bezahlt (Abzug vom Arbeitslohn).

      So, jetzt kannst Du Dir ausrechnen, was übrig bleibt, oder? Du musst 5000 zahlen, hast schon 4000 bezahlt. Kriegst Du jetzt was, oder musst Du noch zahlen?

      EDIT: sind *stil-ler* und *schnel-ler* Synonyme?

      Kommentar


        #4
        AW: Berechnung der zu zahlenden Steuern

        EDIT: sind *stil-ler* und *schnel-ler* Synonyme?

        Manchmal schon, nicht öfter und auch nicht immer DH!
        Gruss (S)stiller
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          #5
          AW: Berechnung der zu zahlenden Steuern

          Jut rechnen kann ich auch :-)
          Ne aber ernsthaft hat jemand nen Ahnung woran das liegen kann. Wir sind defintiv über dem Steuersatz...mach ich evtl irgendeinen dusseligen Fehler den ich jetzt nicht bedenke...hab alles normal eingegben, wie es halt verlangt wird.

          Merkwürdig...Denkanstöße wären nett.

          Dankeschön
          VG
          Mina

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            #6
            AW: Berechnung der zu zahlenden Steuern

            Keiner weiß es, wenn Du nicht alle Zahlen auf den Tisch legst!

            Hast Du vielleicht die Anlage Vorsorgeaufwand nicht der Erklärung beigefügt? Wenn ja, dann hol das nach und rechne nochmal.

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              #7
              AW: Berechnung der zu zahlenden Steuern

              ahhhhhhhhhh sieh einer an Fehler gefunden. War ein Haken nicht gesetzt(die Prüfung hat den Fehler auch nicht ausgeworfen).Also alles jut.Ich danke trotzdem nochmal.

              Kommentar


                #8
                AW: Berechnung der zu zahlenden Steuern

                Wäre interssant zu wissen, welcher "Haken" nicht gesetzt wurde.

                Kommentar


                  #9
                  AW: Berechnung der zu zahlenden Steuern

                  Hallo,
                  mein Mann und ich machen nun zum ersten Mal die Steuererklärung mit Hilfe dieses Elsterprogramms und sind schier am verzweifeln... bei der Berechnung kommt nur 98 Eur raus und wir bekommen sonst immer ca. 900 Euro. Wir haben unseres Erachtens alles richtig eingegeben. Kann das auch am Rechner von Elster liegen... weiß jemand ob die momentan wieder Probleme haben? Und dann hab ich noch eine Frage. Wir haben unsere Unfallversicherung BU und Haftpflicht eingetragen und dann erscheint, dass man das nicht berücksichtigen kann, weil irgendwas schon mit der Pflege oder Krankenversicherung abgedeckt wäre (genauen Wortlaut kann ich morgen gern nochmal nachschauen) und das nun nicht mehr ins Gewicht fällt... Weiß da jemand ob sich etwas geändert hat, denn in der Vergangenheit konnten wird das immer absetzen...
                  Wir brauchen dringend Hiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiilfe

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                    #10
                    AW: Berechnung der zu zahlenden Steuern

                    Hallo Danny0504,

                    natürlich kann ein falsches Ergebnis im Einzelfall auch am Rechner liegen, sehr viel wahrscheinlicher ist aber, dass entweder Eingabefehler gemacht wurden oder die Berechnung wider erwarten doch stimmt.

                    Um mehr zu sagen, bräuchten wir auch mehr Informationen, etwa was für Einkünfte ihr habt (Arbeitnehmer, Rente, Kapitalerträge über 1602 Euro, Mieteinkünfte u.s.w.).

                    Ein Klassiker ist aber die vergessene Anlage Vorsorgeaufwand, hast du die?

                    Der Elster-Hinweis zu den Sonderausgaben (Versicherungen zählen dazu) ist korrekt, es gibt dort Höchstbeträge (1900 bzw. bei komplett selbstgetragener Krankenversicherung 2800 pro Person). Das war in der Vergangenheit jedoch auch schon so, bis 2009 mit etwas niedrigeren Höchstbeträgen (1500 bzw. 2400).

                    MfG Stefan
                    Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

                    Kommentar


                      #11
                      AW: Berechnung der zu zahlenden Steuern

                      Hallo, lieb, dass Sie auf meinen Beitrag geantwortet haben. Also ich bin Hausfrau mit 2 Kindern und mein Mann Angestellter mit einem Jahreseinkommen von 53000 Eur. Er ist ganz normal freiwillig versichert, also nicht privat Krankenversichert und ich mit den beiden Kindern in der Familienversicherung. Ich habe nun das mindest-Elterngeld erhalten 300 Eur (läuft nun leider aus) und bekomme das normale Kindergeld von 184x2. Wir haben die Berufsunfähigkeitsversicherung meines Mannes 1324 Eur in dem dafür vorgesehenen Feld eingetragen und in diesen untereinanderstehenden Feldern unsere privaten Versicherungen in der vollen Höhe (oder muß man das anteilig machen) eingetragen. Dazu zählt eine Unfallversicherung von mir, eine meines Mannes, die Haftpflichtversicherung unseres privaten PKWs, 2 Lebensversicherungen/Risikoversicherungen und die private normale Haftpflicht. Total sind das 3052 Eur. Muß man dann einfach nur die Hälfte angeben oder was weglassen. Desweiteren haben wir bei den außergewöhnlichen Belastungen Krankheitsaufwendungen in Form von Medikamenten, Zahnhygiene und eine ärtzliche Behandlung die mein Mann privat bezahlen mußte angegeben das ist ein Betrag von 1083 Eur. Außerdem spenden wir noch 306 Eur und mein Mann hat eine Entfernungspauschale von 26km angegeben. Brauchen Sie noch etwas? Achja und bei den Angaben zu den Kindern haben wir bei 21 Anzahl der Kinder nach 2007, 2, angekreuzt. Ansonsten hab ich Ihnen glaub ich nun alles aufgezählt. Über Hilfe würden wir uns sehr freuen, da wir eine riesen Nebenkostenabrechnung haben und die Steuer (hoffentlich ordentlich) Rückszahlung dringend bräuchten. Liebe Grüße
                      Danny0504

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                        #12
                        AW: Berechnung der zu zahlenden Steuern

                        Aus der Nebenkostenabrechnung kann man z. B. die haushaltsnahen Dienstleistungen in die Steuererklärung nehmen (Hausmeister, Straßenreinigung...).

                        Ansonsten müsste durch Fahrtkosten und Spenden schon eine Erstattung rauskommen, soweit kein Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte berücksichtigt war. Haben Sie ggf. gezahlte Kirchensteuer (?) auch als Sonderausgabe im Mantelbogen drin?

                        Erscheinen die Fahrtkosten als Werbungskosten?

                        Sind die Sozialversicherung aus der Lohnsteuerbescheinigung richtig in die Sonderausgaben übernommen?

                        Wurde für jedes Kind eine Anlage Kind ausgefüllt?

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                          #13
                          AW: Berechnung der zu zahlenden Steuern

                          Hallo,
                          das funktioniert ja toll ) dankeschön...
                          mein Mann ist leider nicht in der Kirche und ich muß ja momentan keine Kirchensteuer zahlen. Leider haben wir keinen Hausmeister... aber vielleicht die Dachrinnenreinigung? Die Fahrtkosten sind in der Fahrtkostenpauschale in dem dafür vorgesehenen Feldern. Muß ich denn nun die Versicherungen nur halb oder anteilig in die Versicherungsfelder reintun? Ich habe für jedes Kind eine Anlage N mit den ID nummern angegeben, ist das falsch? Und was genau meinen Sie denn mit Freibetrag? Mein Mann hat glaub ich einen Kinderfreibetrag auf seiner Lohnsteuerkarte und wir bekommen Kinder/Elterngeld wie beschrieben. Hebt sich das dann auf? Und wenn ja, was gebe ich denn am besten an? Und wo genau, vielleicht ist das genau der Fehler, den wir machen...
                          Tausend Dank nochmal für Ihre Hilfe )
                          Danny0504

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                            #14
                            AW: Berechnung der zu zahlenden Steuern

                            Hallo Danny0504,

                            die von dir genannten Versicherungen können komplett eingetragen werden, aber du schriebst ja selber, dass der Hinweis kommt das der Sonderausgaben Höchstbetrag schon durch die Aufwendungen für die Kranken- und Pflegeversicherung erreicht ist, insofern könntest du dies auch alles weglassen und hast kein anderes Ergebnis.
                            Die außergewöhnlichen Belastungen in Höhe von reichlich 1000 Euro, können sich durchaus auch nicht auswirken, das Programm ermittelt immer die zumutbare Eigenbelastung, die könnte bei 3 oder 4 Prozent liegen (Beispiel bei 40.000 Euro Einkünfte drei Prozent gleich 1200 Euro und damit über den eigentlichen Ausgaben).
                            Das solltest du aber in der Steuerberechnung sehen können.
                            Bei den Fahrtkosten sollte allerdings der Pauschbetrag von 1000 Euro überschritten sein. Wenn ich 230 Arbeitstage mal 26 Kilometer rechne gibt das 1794 Euro Werbungskosten (erscheinen diese in der Steuerberechnung)?

                            Tschüß

                            Kommentar


                              #15
                              AW: Berechnung der zu zahlenden Steuern

                              Nicht vergessen, es wurde Elterngeld bezogen, welches dem Progressionsvorbehalt unterliegt. Das führt i.d.R. immer zu einer Nachzahlung.
                              mfg. - Kent

                              Kommentar

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