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Berechnung der zu zahlenden Steuern

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    #16
    AW: Berechnung der zu zahlenden Steuern

    das ist ja genau das, was ich nicht verstehe mit den Kranken-höchstbetrag. Mein Mann war ja letztes Jahr nicht anders versichert und wir haben insgesamt knapp 900 rausgekriegt und diesmal nur 95... außerdem hat unsere Hilotante das ja auch angesetzt, da kann doch was nicht stimmen... mit den km schau ich mal nach...moment... da steht komischerweise gar nix in dem Feld darunter. Mein Mann hat da km mit öffentlichen Verkehrsmitteln eingegeben und 188 Tage und 28 Urlaubstage und Arbeitstage 5, aber da erscheint nix.. Bitte erneut um eine hilfreiche Antwort )
    Lg
    Danny0504

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      #17
      AW: Berechnung der zu zahlenden Steuern

      Zitat von Kent Beitrag anzeigen
      Nicht vergessen, es wurde Elterngeld bezogen, welches dem Progressionsvorbehalt unterliegt. Das führt i.d.R. immer zu einer Nachzahlung.
      ja, aber das hatte ich bei meinem Sohn ja auch 2008 und da hatten wir auch ca. 1000 Euro zurück. Ich bekomme ja auch nur den Mindestsatz...

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        #18
        AW: Berechnung der zu zahlenden Steuern

        Zitat von Danny0504 Beitrag anzeigen
        und wir haben insgesamt knapp 900 rausgekriegt und diesmal nur 95... Lg
        Danny0504
        Dann nehme Sie doch einfach ihren Steuerbescheid vom Vorjahr und legen ihn neben die Berechnung. Wo große Unterschiede sind, müssen sie halt noch was eingeben oder es haben sich eben die Verhältnisse geändert.

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          #19
          AW: Berechnung der zu zahlenden Steuern

          wir haben den ja nicht mit elster gemacht, da den ja der hilo gemacht hat... einen teil können wir ja auch nachvollziehen, aber eben nicht alles. das beschriebene halt. ich dachte hier bekommt man damit hilfe...

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            #20
            AW: Berechnung der zu zahlenden Steuern

            nein hier geht es eigentlich nur darum, zu erfahren wo man welches kreuzchen machen muss, wenn man weiss was man eintragen will, aber die stelle nicht findet.

            und hilfe gab es hier doch schon reichlich.

            ich schliesse mich ansonsten kent an. elterngeld->progression->weniger erstattung.
            gerade wenn sonst alles vergleichbar ist... wenn sich der steuersatz dadurch zB um 2% verschiebt sind bei einem zu versteuernden einkommen von bspw. 35000 euro gleich ma 700 euro futsch.

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              #21
              AW: Berechnung der zu zahlenden Steuern

              Hallo Danny0504,

              sorry dass ich erst jetzt antworte, ich war den ganzen Tag unterwegs. Aber es gab ja schon Hilfe von anderen.

              Deine Angaben waren sehr umfangreich (ein paar Absätze wären aber nicht schlecht gewesen;-).
              Nur eine wichtige Info hast du vergessen, nämlich die Steuerklasse deines Mannes. Ich gehe aber aufgrund dessen, dass du nur* Hausfrau bist, davon aus, dass er Klasse 3 hatte (ist nämlich eigentlich Vorschrift bei einem Ehepartner ohne Lohn).
              Außerdem gäbe es mit Klasse 4 ziemlich sicher eine hohe Erstattung, und da das ja gerade nicht der Fall ist, deutet auch das auf Klasse 3 hin.

              * "nur" in dem Sinne, dass du keinen Teilzeit-/Nebenjob hast, gibt es ja auch häufig (und dann könnte es bei den Steuerklassen anders aussehen)


              >>>Muß ich denn nun die Versicherungen nur halb oder anteilig in die Versicherungsfelder reintun?

              Wieso halbieren? Nätürlich könnt ihr die gesamten Beträge absetzen, selbst wenn einer gar kein Einkommen hat. Über die Höchstbeträge wurde ja schon geschrieben.


              >>>Ich habe für jedes Kind eine Anlage N mit den ID nummern angegeben, ist das falsch?

              Wenn es wirklich jeweils eine Anlage N war, dann ist das (total) falsch; richtig wäre jeweils eine Anlage Kind.
              Oder hast du dich nur verschrieben? Weil ich mir nicht so recht vorstellen kann, wie man ein Kind in die Anlage N bekommt (???).


              >>>Mein Mann hat glaub ich einen Kinderfreibetrag auf seiner Lohnsteuerkarte und wir bekommen Kinder/Elterngeld wie beschrieben. Hebt sich das dann auf?

              Nein, das hebt sich nicht auf, es ist sogar was ganz anderes.

              Der Kinderfreibetrag ist ein Steuerfreibetrag, er wirkt sich aber bei der Lohnabrechnung fast gar nicht aus (nur Kirche und Soli sinken ggf. etwas). Erst in der Steuererklärung wird dann geprüft, ob der Kinderfreibetrag oder das Kindergeld besser ist.
              Das Eltergeld hingegen ist eine Einnahme. Es ist zwar nicht steuerpflichtig, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt (praktisch erhöht es den Steuersatz für das 'richtige' Einkommen).
              Das nur mal zur grundsätzlichen Erklärung.


              >>>wir haben den ja nicht mit elster gemacht, da den ja der hilo gemacht hat...

              Aber einen Bescheid habt ihr doch bekommen, oder? Denn der sieht grob genauso aus wie die Berechnung von Elster, einfach mal Punkt für Punkt durchgehen, und wenn es große Abweichungen gibt, bist du dem Fehler vielleicht schon ganz nah. Im Zweifel nochmal hier posten.

              MfG Stefan
              Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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