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ZENSUS -Aufwandsentschädigung

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    ZENSUS -Aufwandsentschädigung

    Hallo,
    meine Frau hat bei der Volkszählung "ZENSUS" als Erhebungsbeauftragte mit gemacht und dafür eine Aufwandsentschädigung erhalten. Kann mir jemand sagen wo ich den Betrag eintragen muss?
    Vielen Dank

    #2
    AW: ZENSUS -Aufwandsentschädigung

    Bei der Aufwandsentschädigung kann im Regelfall ein Betrag von 175 € monatlich steuerfrei belassen werden. Übersteigt die Entschädigung diesen Betrag ist der übersteigende Betrag im Regelfall bei den Einkünften aus sonstiger selbständiger Tätigkeit anzugeben. Sie könnnen dies für 2011 auf der Anlage S in Zeile 36 eintragen.

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