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Betreunungskosten / nicht verheiratet / getrennt lebend !! was tun ?

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    Betreunungskosten / nicht verheiratet / getrennt lebend !! was tun ?

    Hallo Steuerzahler !

    Ich habe da ein Problem mit der Anlage kind.

    Situation :

    Leibliches kind lebt bei Mutter ( 7 jahre jung) / nicht verheiratet / getrennt lebend

    Hab den halben kinderfreibetrag auf der STeuerkarte.

    Wenn ich die Kosten für die Betreung nach der Schule ange insg 600 euro
    sagt elster mir das dies nicht berücksichtigt wird da kein gemeinsammer haushalt bestandt.

    Kann ich diese 600 euro als werbungskosten dann absetzen ? Wenn ja wo/worunter ?


    Vielen dank erstmal

    #2
    AW: Betreunungskosten / nicht verheiratet / getrennt lebend !! was tun ?

    wenn das kind nicht bei ihnen lebt, wieso haben SIE dann betreuungsbedarf?

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      #3
      AW: Betreunungskosten / nicht verheiratet / getrennt lebend !! was tun ?

      Das kind geht nach der schule noch zur "Ganstagschule" damit meine EX arbeiten kann...

      diesen Beitrag zahle ich dafür wird auch via lastschrift von meinem konto abgezogen.

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        #4
        AW: Betreunungskosten / nicht verheiratet / getrennt lebend !! was tun ?

        Einfach mal in die Eingabehilfe gucken: Menü: Hilfe/Anleitung zur Steuererklärung, dann auf den Kartenreiter Index: Kinderbetreuungskosten.

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          #5
          AW: Betreunungskosten / nicht verheiratet / getrennt lebend !! was tun ?

          das ist nett, das sie das tun, aber ich glaube nicht das sich daraus ein anspruch auf absetzbarkeit dieser kosten ableiten laesst ;-)
          den tatsaechlichen betreuungsbedarf hat nunmal nur ihre ex...

          für den Veranlagungszeitraum 2011 gilt diesbezueglich noch der § 9c EStG, der da besagt:

          "Aufwendungen für Dienstleistungen zur Betreuung eines ZUM HAUSHALT DES STEUERPFLICHTIGEN GEHÖRENDEN Kindes ..."

          ab 2012 steht die (neue) Regelung in § 10 Abs. 5 EStG, aber auch da ist die Grundbedingung, das das Kind zum eigenen Haushalt gehört...

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