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Vorsogeaufwandt

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    Vorsogeaufwandt

    Hi

    Also hab bei der Anlage Vorsorgeaufwandt

    bei zeile 11 ja stehen und in zeile 46 meine berufsunfähigkeit angegeben.

    bei der prüfung kommt folgendes :

    Der Höchstbetrag für sonstige Vorsorgeaufwendungen wurde bereits durch die Berücksichtigung Ihrer
    Beiträge zur Krankenversicherung (Basisabsicherung) und zur gesetzlichen Pflegeversicherung
    ausgeschöpft; ein darüber hinausgehender Abzug der weiteren sonstigen Vorsorgeaufwendungen ist
    daher nicht möglich (Neuregelung durch das Bürgerentlastungsgesetz Krankenversicherung vom
    16.7.2009, Bundesgesetzblatt Teil I S. 1959)

    Wenn ich nun bei Zeile 11 NEIN klicke ist diese fehlermedlung weg. hab ich was falsch eingetragen oder wo könnte der fehler liegen ?

    #2
    AW: Vorsogeaufwandt

    Zitat von FrEaK Beitrag anzeigen
    Wenn ich nun bei Zeile 11 NEIN klicke ist diese fehlermedlung weg
    Welche Fehlermeldung? Du hast nichts von einer Fehlermeldung geschrieben.

    Natürlich kommt was anderes raus, wenn man falsche Angaben macht. Sinn gibt das aber keinen!

    Kommentar


      #3
      AW: Vorsogeaufwandt

      Der Höchstbetrag für sonstige Vorsorgeaufwendungen wurde bereits durch die Berücksichtigung Ihrer
      Beiträge zur Krankenversicherung (Basisabsicherung) und zur gesetzlichen Pflegeversicherung
      ausgeschöpft; ein darüber hinausgehender Abzug der weiteren sonstigen Vorsorgeaufwendungen ist
      daher nicht möglich (Neuregelung durch das Bürgerentlastungsgesetz Krankenversicherung vom
      16.7.2009, Bundesgesetzblatt Teil I S. 1959)


      diesist dann bei zeile 11 nein weg.

      Die BU kann doch nicht den höchstbetrag ausgeschöpft haben ?

      Kommentar


        #4
        AW: Vorsogeaufwandt

        nein, das steht da ja auch nicht.

        und eine fehlermeldung ist das auch nicht!


        zunächst mal ist die absetzbarkeit der vorsorgeaufwendungen in der höhe begrenzt. eine ausnahme machen hier ausschliesslich die KV/PV basis-beiträge, die in voller höhe absetzbar sind, auch wenn sie die sonst geltenden hoechstgrenzen ueberschreiten.

        konkret heisst der angezeigte hinweis genau das. ihr beitraege zu kv/pv ueberschreiten bereits die hoechstgrenze und deshalb wirken sich weitere kosten wie zB die BU nicht aus.

        um steuerliche gerechtigkeit zu schaffen, ist nun die hoechstgrenze fuer diejenigen hoeher, denen zb der AG nicht die haelfte der KV-kosten abnimmt (selbstaendige etc.)
        die und nur die duerfen NEIN ankreuzen und eine andere hoechstgrenze ausschoepfen. das erklärt, warum bei Ihnen die meldung verschwindet, wenn sie das machen, das ergebnis ist dann jedoch schlicht falsch, wenn sie normaler arbeitnehmer sind.

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